Beschlussvorlage - VO/12/289
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des/der zweiten Stellvertreters/in des Bürgermeisters (§ 57 e GO), Ernennung und Vereidigung (§ 58 GO)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
- Bearbeiter:
- Inga Ries
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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12.03.2012
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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13.03.2012
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Herr Arnold Hatje hat am 04.01.2012 auf seinen Sitz in der Ratsversammlung verzichtet. Herr Hatje war u.a. zweiter Stellvertreter des Bürgermeisters. Somit ist eine Neuwahl erforderlich.
Die Stellvertreter des Bürgermeisters wurden in der konstituierenden Sitzung der Ratsversammlung am 10.06.2008 im Wege des gebundenen Vorschlagsrechtes gewählt. Die vorschlagsberechtige CDU-Fraktion schlug Herrn Hatje vor, die ebenfalls vorschlagsberechtigte SPD-Fraktion verzichtete auf einen eigenen Vorschlag für das Amt des zweiten stellvertretenden Bürgermeisters.
Die Mehrheitsverhältnisse in der Ratsversammlung haben sich seit der Konstituierung nicht verändert. Wenn Einvernehmen unter den Fraktionen herrscht, könnte die Wahl im Meiststimmenverfahren durchgeführt werden. Geheime Wahl ist möglich.
Die CDU-Fraktion hat zwischenzeitlich den Ratsherrn Joachim Reetz als zweiten Stellvertreter des Bürgermeisters vorgeschlagen.
Der Gewählte wird vor Amtsantritt durch die Vorsitzende der Ratsversammlung in öffentlicher Sitzung ernannt und vereidigt.
Zu C: Prüfungen
entfällt
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt