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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/12/291

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A: Sachbericht

Über die Planung wurde im Bau- und Planungsausschuss zuletzt am 5.12.2011 beraten, damals wurde der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die öffentliche Auslegung hat vom 28.12.2011 bis zum 31.01.2012 stattgefunden. Zeitgleich wurden Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Zu B: Stellungnahme der Verwaltung

Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Abwägungstabelle vom 17.02.2012 zu entnehmen. Erwähnt wird im Folgenden die Thematik der Müllentsorgung sowie der Niederschlagsentwässerung, die eine Anpassung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich machen.

In der Planzeichnung wird an der Denkmalstraße eine Fläche für einen Müllsammelplatz (Flächen für Nebenanlagen; § 9 Abs.1 Nr.4) ergänzt, da auf Grund der beengten Situation und zu Gunsten einer besseren Grundstücksausnutzung die Stichstraße wirtschaftlich dimensioniert worden ist und deshalb nicht von Müllfahrzeugen befahren werden soll.

Auf Grund der beschränkten Aufnahmefähigkeit der Regenwasserkanalisation im Bereich Esingen erfolgt in den textlichen Festsetzungen die Ergänzung, dass der derzeitige Abflussbeiwert nicht überschritten werden darf. D. h der Vorhabenträger hat im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens dafür zu sorgen, dass durch geeignete Maßnahmen (z.B. Mulden, Staurohr, Rückhaltebecken etc.) auf den Grundstücken die vorgegebene Einleitmenge nicht überschritten wird.

Eine erneute Auslegung ist nicht erforderlich. Der Satzungsbeschluss kann gefasst werden.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Planung wird vom Fachdienst Stadtplanung in Zusammenarbeit mit dem Büro Maysack-Sommerfeld erarbeitet, die Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung
  1. Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros und der Verwaltung vom 17.02.2012 geprüft. Die Zusammenstellung vom 17.02.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Aufgrund § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung die 4.Änderung des Bebauungsplans 22 für das für das Gebiet nordöstlich der Pinneberger Straße in einer Tiefe von ca. 90 m und nordwestlich der Denkmalstraße in einer Tiefe von ca. 120 m
  3. Die Begründung wird gebilligt.
  4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

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Anlagen

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