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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/12/292

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A: Sachbericht

Die Planung wurde im Bau- und Planungsausschuss zuletzt am 05.12.2011 beraten, damals erfolgte der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss. Die öffentliche Auslegung fand vom 28.12.2011 bis zum 31.01.2012 statt. Zeitgleich wurden Nachbargemeinden, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Laut Vereinbarung über den gemeinsamen Flächennutzungsplan ist bei Flächennutzungsplanänderungen, welche überörtliche Verkehrswege betreffen, die gleichlautende Beschlussfassung in allen vier Städten/Gemeinden des gemeinsamen Flächennutzungsplans (Uetersen, Heidgraben, Moorrege und Tornesch) erforderlich. Dies ist bei der 39. Flächennutzungsplanänderung der Fall, da die Darstellung einer Straßentrasse (L107 neu) aufgehoben werden soll.

 

Zu B: Stellungnahme der Verwaltung

Die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Abwägungstabelle vom 17.02.2012 zu entnehmen. U.a. hat die Stadt Uetersen in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass ihre Belange durch die Planungen in diesem Bereich berührt sind. Der Abwägungsvorschlag der Stadt Tornesch wurde in Abstimmung mit der Stadt Uetersen erarbeitet.

Zu der 39. Flächennutzungsplanänderung wurden von Seiten der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen und Anregungen abgegeben. Anpassungen des Entwurfs zur 39. Flächennutzungsplanänderung sind in Folge der abgegebenen Stellungnahmen von Seiten der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Abwägungsvorschläge nicht erforderlich. Der Feststellungsbeschluss kann gefasst werden.

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

Eine Umweltprüfung wird im Rahmen des Verfahrens durchgeführt. Durch die vorgesehene Umwidmung einer Straßenverkehrsfläche in Flächen für die Landwirtschaft und gewerbliche Bauflächen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Planung wird vom Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung in Zusammenarbeit mit dem Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung erarbeitet. Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung
  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 39. Änderung des Flächen-nutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden gemäß den Vorschlägen von Verwaltung und Planungsbüro geprüft. Die Zusammenstellung vom 17.02.2012 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
  2. Die Ratsversammlung beschließt die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes.
  3. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

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Anlagen

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