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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/12/294

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A: Sachbericht

Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 38 dient der planungsrechtlichen Vorbereitung eines am Großen Moorweg ansässigen Wein-Logistikunternehmens. Im Flächennutzungsplan sind diese Flächen bereits als gewerbliche Flächen ausgewiesen, lediglich für die durch das Plangebiet verlaufende geplante Straßentrasse (L107 neu) weist der Flächennutzungsplan eine abweichende Darstellung auf. Damit die Inhalte der Bebauungsplanänderung nicht mit der derzeit im Flächennutzungsplan dargestellten Straßentrasse kollidieren, muss zeitgleich mit der Aufstellung des Bebauungsplans die 39. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren erfolgen.

Die Planung wurde im Bau- und Planungsausschuss zuletzt am 05.12.2011 beraten, damals erfolgte der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss. Die öffentliche Auslegung fand vom 28.12.2011 bis zum 31.01.2012 statt. Zeitgleich wurden Nachbargemeinden, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Zu B: Stellungnahme der Verwaltung

Die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Abwägungstabelle vom 17.02.2012 zu entnehmen. U.a. hat die Stadt Uetersen in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass ihre Belange durch die Planungen in diesem Bereich berührt sind. Der Abwägungsvorschlag der Stadt Tornesch wurde in Abstimmung mit der Stadt Uetersen erarbeitet.

Zu der 38. Flächennutzungsplanänderung wurden von Seiten der Öffentlichkeit eine Stellungnahme abgegeben. Mehrere Stellungnahmen wurden von Seiten der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegeben. Änderungen des Entwurfs zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 38 wurden nicht erforderlich. Der Satzungsbeschluss kann gefasst werden.

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Planung wird vom Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung in Zusammenarbeit mit dem Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung erarbeitet. Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung
  1. Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen von Planungsbüro und Verwaltung vom 17.02.2012 geprüft. Die Zusammenstellung vom 17.02.2012 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Aufgrund § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 38 für das Gebiet östlich des Großen Moorwegs, nordwestlich der Straße Am Goldenen Stern und südöstlich sowie nordwestlich der Straße Spritzloh.
  3. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.
  4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

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Anlagen

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