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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/12/295

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A: Sachbericht
Über den Bebauungsplan 65 wurde zuletzt am 05.12.2011 im Bau- und Planungsausschuss beraten. Damals erfolgte nach wesentlichen Änderungen des Planentwurfs der erneute Entwurfs- und Auslegungsbeschluss. Die erneute öffentliche Auslegung hat vom 28.12.2011 – 31.01.2012 stattgefunden, zeitgleich fanden erneut die Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.
 
Zu B: Stellungnahme der Verwaltung
Von Seiten der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme abgegeben. Von Seiten der beteiligten Behörden wurden Stellungnahmen abgegeben, welche mit den Abwägungsvorschlägen der Stadt Tornesch in der Zusammenstellung vom 17.02.2012 aufgeführt sind.
Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht erforderlich. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 65 kann erfolgen.

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Planung wird vom Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet, die Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung
  1. Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 17.02.2012 geprüft. Die Zusammenstellung vom 17.02.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Aufgrund § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung den Bebauungsplans 65 für das Gebiet zwischen Kuhlenweg, Großer Moorweg und der mit einem Abstand von etwa 50 m nordwestlich verlaufenden Ahrenloher Straße.
  3. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.
  4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

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Anlagen

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