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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/12/296

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

In dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 06.06.2011 ist die Entwurfsplanung für das von der Evangelischen Stiftung Alsterdorf innerhalb des Geltungsbereiches geplante Seniorendorf mit einem im Norden zwischen Baumschulenweg und Schäferweg angegliederten Hotelneubau vorgestellt worden.

 

Während die Planung für das Seniorendorf zwischenzeitlich weiter fortgeschritten ist, besteht hinsichtlich des geplanten Hotelneubaus noch erheblicher Klärungs- und Abstimmungsbedarf, u.a. auch hinsichtlich der hierfür erforderlichen Grundstücksgröße.

 

Aufgrund des vorhandenen öffentlichen Interesses an dem Projekt „Seniorendorf“ sollte der Bebauungsplan jetzt  zunächst ohne einen Hotelneubau und damit mit einem um diese Grundstücke reduzierten Geltungsbereich aufgestellt werden. Gleichzeitig sollte analog zum B-Plan 65 die parallel zur Ahrenloher Straße vorhandene Bebauung ebenfalls aus dem Geltungsbereich herausgenommen werden.

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch das Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung. Die Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 72 vom 04.05.2009 wird hinsichtlich des Geltungsbereichs geändert und wie folgt gefasst:

  1. Für das Gebiet westlich des Baumschulenwegs und nördlich der Wendeanlage Feenstieg und Ahrenloher Str. wird der Bebauungsplan Nr.72 „Ahrenloher Straße - Baumschulenweg" aufgestellt. Mit Ausnahme eines 10 m breiten Korridors verbleibt die erste Bautiefe zur Ahrenloher Straße außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans.
  2. Der anliegende Plan wird Beschlussbestandteil.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Anlagen

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