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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/05/010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Wie bereits den Zeitungsberichten zu entnehmen war, hat der Kreistag am 15.12.2004 folgenden Beschluss zur künftigen Finanzierung  der Suchtberatungsstellen im Kreis Pinneberg gefasst:

„Zur Sicherstellung einer kreisweiten bedarfsgerechten Grundversorgung nach DHS-Standard und der Durchführung von flankierenden Maßnahmen nach § 16 Abs. 2 Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) übernimmt der Kreis Pinneberg ab 01.01.2005 die kommunale Finanzierung der Suchtberatung als gesetzliche Aufgabe des Kreises. Hierfür sind als Finanzrahmen in den Haushalt des Kreises für 2005 Mittel in Höhe von insgesamt 2 Mio. € bereitzustellen. Die Finanzierung der Suchtberatung durch Landesmittel oder Eigenmittel bleibt unberührt. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung wird gebeten, das bisherige Förderkonzept in Verbindung mit dem Konzept nach § 16 Abs. 2 SGB II zur Beschlussfassung durch den Kreistag zu überarbeiten. Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Sicherstellung des Betriebs der Suchtberatungsstellen erforderlichenfalls Abschläge im Vorgriff auf die festzulegenden Förderbeträge zu leisten“.

Die weitere Beratung erfolgte im Ausschuss für Gleichstellung, Soziales und Gesundheit am 20.01.2005. In der Beratung hat der Ausschuss zu erkennen gegeben, dass an der bisherigen Trägerstruktur zunächst nichts verändert werden soll. Die Stadt Tornesch wurde zwischenzeitlich gebeten, den mit dem Landesverein für Innere Mission in Schleswig-Holstein geschlossenen Trägervertrag zu übersenden. Darüber hinaus wurde gebeten, bis zur konkreten Verteilung der Kreismittel Abschlagszahlungen an den Träger zu leisten, die später erstattet werden sollen. Sobald der Kreis Pinneberg in das Vertragsverhältnis mit der Inneren Mission eingetreten ist, wird die Finanzierung von dort sicher gestellt.

Darüber hinaus wurde dem Kreis Pinneberg mit Schreiben vom 31.01.2005 mitgeteilt, dass es sehr sinnvoll ist, die Suchtberatungsstellen in den Orten zu belassen in denen derzeit die Leistungszentren der ARGE ansässig sind. Anderenfalls würde, wenn auch die Aufgaben nach dem SGB XII, Wohngeld usw. dort angesiedelt werden, eine Zersplitterung der Zuständigkeiten entstehen. Unter diesem Gesichtspunkt wurde nochmals gebeten zu prüfen, ob die Suchtberatungsstellen nicht doch in kommunaler Trägerschaft unter Aufsicht des Kreises Pinneberg bleiben könnten. 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

 

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Für die Sicherstellung der Abschlagszahlungen in 2005 stehen entsprechende Haushaltsmittel bereit. Sofern die Finanzierung durch den Kreis Pinneberg sichergestellt wird, erfolgt eine Refinanzierung über die Kreisumlage. Über eine Anhebung der Kreisumlage aus Anlass der Übernahme der Sicherstellung der Suchtberatung im Kreis Pinneberg ist noch kein Beschluss gefasst worden, so dass noch keine konkreten Angaben gemacht werden können. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die für 2005 geplanten Kosten in Höhe von 36.500,--€ als Anteil der Stadt Tornesch an der Suchtberatungsstelle mindestens als Kreisumlagen-erhöhung eingeplant werden müssen. Zusätzlich bittet der Kreis Pinneberg in den Anstrengungen um die Sicherstellung der Suchtprävention örtlich nicht nachzulassen und bei zusätzlichem örtlichem Bedarf Mittel für die Suchtpräventionsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.

 

 

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Kenntnisnahme

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Für die Sicherstellung der Abschlagszahlungen in 2005 stehen entsprechende Haushaltsmittel bereit. Sofern die Finanzierung durch den Kreis Pinneberg sichergestellt wird, erfolgt eine Refinanzierung über die Kreisumlage. Über eine Anhebung der Kreisumlage aus Anlass der Übernahme der Sicherstellung der Suchtberatung im Kreis Pinneberg ist noch kein Beschluss gefasst worden, so dass noch keine konkreten Angaben gemacht werden können. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die für 2005 geplanten Kosten in Höhe von 36.500,--€ als Anteil der Stadt Tornesch an der Suchtberatungsstelle mindestens als Kreisumlagen-erhöhung eingeplant werden müssen. Zusätzlich bittet der Kreis Pinneberg in den Anstrengungen um die Sicherstellung der Suchtprävention örtlich nicht nachzulassen und bei zusätzlichem örtlichem Bedarf Mittel für die Suchtpräventionsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

 

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