Beschlussvorlage - VO/12/309
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan 73 "Nördlich Lindenweg"
erneuter Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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16.04.2012
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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19.06.2012
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 73 „Nördlich Lindenweg“ wurde vom Bau- und Planungsausschuss am 05.12.2011, von der Ratsversammlung am 13.12.2011 gefasst. Das Inkrafttreten durch Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses ist noch nicht erfolgt.
Im Zuge der Ausführungsplanung haben sich Abweichungen von der im Bebauungsplan festgesetzten Sockelhöhe ergeben, da der Architekt sich hinsichtlich des erforderlichen Platzbedarfes für die Zufahrten der - nunmehr unter allen Geschossbauten vorgesehenen - Tiefgaragen geirrt hat.
Eine Genehmigung des Bauvorhabens ist auf Grundlage des vorhandenen Satzungsbeschlusses auch unter Berücksichtigung des § 31 BauGB (Ausnahmen und Befreiungen) nicht möglich.
Die Verwaltung schlägt vor, die gestalterische Festsetzung zur Sockelhöhe entfallen zu lassen. Eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, der Nachbargemeinden, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nicht erforderlich.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
- Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 73 vom 13.12.2011 wird aufgehoben.
- Der mit der VO/11/259 am 05.12.2011 und 13.12.2011 gefasste Abwägungsbeschluss hat weiterhin Bestand.
- Der geänderte Entwurf zum Bebauungsplan wird gebilligt.
- Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung den Bebauungsplan 73.
- Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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34,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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