Mitteilungsvorlage - VO/12/323
Grunddaten
- Betreff:
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Konstituierung des Gemeindewahlausschusses und Verpflichtung der Beisitzer
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Sven Reinhold
- Beteiligt:
- Büro der Bürgermeisterin; FD Ordnung und Meldewesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahl 2013
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Kenntnisnahme
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14.05.2012
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Am 26. Mai 2013 findet in Schleswig-Holstein die nächste Kommunalwahl statt. Gemäß § 12 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) setzt sich der Wahlausschuss zusammen aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und acht Beisitzerinnen und Beisitzer. Diese wurden durch den Hauptausschuss in seiner Sitzung am 23. April 2012 gewählt.
Wer zum späteren Zeitpunkt selbst Bewerber oder Bewerberin bzw. Vertrauensperson eines Wahlvorschlags ist, scheidet wegen Befangenheit aus dem Wahlausschuss aus (§ 55 Abs. 2 GKWG).
Der Gemeindewahlausschuss hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Einteilung des Gemeindegebiets in Wahlkreise (§ 15 Abs. 1 GKWG).
- Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Gemeindewahl (§ 25 Abs. 1 GKWG).
- Feststellung des Wahlergebnisses (§ 36 GKWG).
- Entscheidung über Beschwerden wegen des Wählerverzeichnisses (§ 15 Abs. 3 GKWO) und im Falle der Versagung von Wahlscheinen (§ 18 Abs. 7 GKWO).
Die anwesenden Mitglieder des Gemeindewahlausschusses werden über ihre Aufgaben belehrt und per Handschlag verpflichtet.