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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/12/324

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Anzahl der unmittelbar und mittelbar zu wählenden Mitglieder der Ratsversammlung ist von der Einwohnerzahl abhängig. Nach § 8 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) sind in kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern insgesamt 23 Ratsherren und –frauen zu wählen, davon 12 unmittelbar und 11 als Listenvertreter. In Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern sind so viele Wahlkreise zu bilden, wie unmittelbare Vertreter und Vertreterinnen zu wählen sind.

 

Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise obliegt dem Gemeindewahlausschuss. Gemäß § 15 Abs. 2 GKWG sind die Wahlreise so zu begrenzen, dass sie möglichst gleiche Bevölkerungszahlen aufweisen. Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises darf nicht mehr als 20 v. H. von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise im Wahlgebiet abweichen. Dies stellt eine Änderung zu den gesetzlichen Vorgaben bei der letzten Kommunalwahl dar, bei der Abweichungen noch bis zu einer Größe von 25 v.H. als „Soll-Regelung“ vorgesehen waren. Hieraus ergibt sich für die Stadt Tornesch eine durchschnittliche Wahlkreisgröße von 896 Einwohnern je Wahlkreis. Mit den vorgegebenen Abweichungen sind somit Wahlkreise von 716 bis 1.075 Einwohner möglich.

 

Zu C: Prüfungen

Anliegend wird von der Verwaltung ein Vorschlag für die Bildung von 12 Wahlkreisen gemacht, der sich an der Einteilung der Wahlkreise der Kommunalwahlen der Jahre 2003 und 2008 orientiert. Dies hat sich bewährt, um den Wahlberechtigten möglichst den Gang zu „ihrem“ gewohnten Wahllokal zu ermöglichen. Zudem ist die Auswertung und Vergleichbarkeit der Ergebnisse z.B. für die Presse nur dann sinnvoll möglich, wenn die Wahlkreise weitestgehend gleichbleibend sind.

 

Dennoch waren einige Anpassungen erforderlich, um zu große Abweichungen zu vermeiden:

 

·         Die Straße „Haidmoor“ und der westliche Teil der Straße „Am Moor“ wurden vom Wahlkreis 070 in den Wahlkreis 040 verschoben.

·         Die Straße „Am Schützenplatz“ geht vom Wahlkreis 100 in den Wahlkreis 090.

·         Die Straßen „An der Bahn“ sowie der westliche Teil des Bültenweges und der südliche Teil der Wilhelmstraße gegen vom Wahlkreis 050 in den Wahlkreis 030.

 

Der Wahlleiter hat zudem die Möglichkeit, Wahlkreise in verschiedene Wahlbezirke einzuteilen, d.h. in einem Wahlkreis mehr als ein Wahllokal einzurichten. Es wird mitgeteilt, dass der Wahlleiter – wie bei den letzten Kommunalwahlen auch – beabsichtigt, den flächenmäßig großen Wahlkreis 070 in die beiden Wahlbezirke 071 und 072 zu unterteilen. Diese Einteilung hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und verhindert, dass Wählerinnen und Wähler einen übermäßig langen Weg zu ihrem Wahllokal auf sich nehmen müssen.

 

Eine detaillierte Übersicht über die Zuteilung der einzelnen Straßen und ein Plan befinden sich in der Anlage.

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten der Kommunalwahl werden mit rund 15.000 Euro veranschlagt.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Das Wahlgebiet wird in die lt. Anlage genannten 12 Wahlkreise eingeteilt.

 

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Anlagen

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