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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/12/329

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 93 (2) der Gemeindeordnung ist nach Abschluss des Haushaltsjahres eine Jahresrechnung aufzustellen. Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgt in Gemeinden in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, durch einen durch die Gemeindevertretung gewählten Ausschuss (§ 94 Abs. 5 GO). In der Stadt Tornesch ist entsprechend dieser Bestimmung ein Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung bestellt worden, da die Einrichtung eines Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 114 GO zwar möglich jedoch zurzeit noch unwirtschaftlich ist.

 

Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung prüft die Jahresrechnung mit allen Unterlagen dahingehend, ob

 

              1.  der Haushalt eingehalten ist,

              2.  die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftmäßig

     begründet und belegt worden sind,

3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,

4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

 

Die Prüfung kann nach pflichtgemäßem Ermessen durch den Ausschuss beschränkt und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichtet werden (§ 94 Abs. 1 GO).

 

Im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung sind auch die in der Anlage nachgewiesenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu prüfen, die, bis auf die Zinsen für Kreditmarkt und laufende Konten in Höhe von 103.418,52 €, im Einzelfall den Betrag von 50.000 € nicht überschreiten und somit keiner Genehmigung der Ratsversammlung bedürfen. In der genannten Überschreitung steckt u.a. ein Haushaltsrest in Höhe von 87.312,60 €, der nach 2012 übertragen wurde und das alte Jahr belastet, da die Zinsen für einen aufgenommenen Kassenkredit in 2011 erst im Januar 2012 fällig waren (periodengerechte Zuordnung).

 

Das Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung 2011 wird in einer Sitzungsniederschrift festgehalten. Die von der Verwaltung gefertigt und gemäß § 93 Abs. 1 GO vorgeschriebene Erläuterung zur Jahresrechnung liegt  dieser Vorlage als Anlage bei.

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Ratsversammlung beschließt wie folgt:

 

  1. Das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 im Verwaltungshaushalt wird in Einnahme und Ausgabe auf  21.861.148,45 € (bereinigtes Soll) festgestellt.
  2. Das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 im Vermögenshaushalt wird in Einnahme und Ausgabe auf  5.273.358,54 € (bereinigtes Soll) festgestellt.
  3. Die in der Anlage nachgewiesenen und im Einzelfall unter 50.000 € liegenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden zur Kenntnis genommen.
  4. Die in der Anlage nachgewiesene überplanmäßige Ausgabe im Deckungsring 0706 in Höhe von   103.418,52 € (davon der Betrag von 87.312,60 € als Zinsen für aufgenommenen Kassenkredit)  wird nachträglich genehmigt.

 

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Anlagen

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