Beschlussvorlage - VO/12/334
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung der Vertragsdauer des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen Tornesch und Uetersen über die Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
- Bearbeiter:
- Joana Kunkel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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11.06.2012
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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19.06.2012
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A : Sachbericht
Die Städte Tornesch und Uetersen arbeiten seit 2006 in den Bereichen der Sozialleistungen und seit 2007 im Bereich des Standesamtes zusammen. Dafür wurde der Ursprungsvertrag über die Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen der Stadt Tornesch und der Stadt Uetersen am 20.06.2006 von der Ratsversammlung der Stadt Tornesch beschlossen.
Zwischenzeitlich sind zwei Nachträge geschlossen worden. Der erste zur Wahrnehmung der Standesamtsaufgaben und der zweite zwecks Anpassungen aufgrund der Veränderungen in der Sozialgesetzgebung.
Während die beiden Nachtragsvereinbarungen keine Befristung der Zeitdauer vorsehen, ist im Ursprungsvertrag unter § 12 folgende Regelung enthalten:
„ 1. Dieser Vertrag tritt zum 01.06.2006 in Kraft. Er wird für die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen. Verlängerungen sind nach Vereinbarung möglich.“
Eine Verlängerung des Vertrages ist daher erforderlich.
Finanz. Auswirkung
Zu B: Stellungnahme der Verwaltung
Der Vertrag ist zwar schon abgelaufen, die Aufgabenverteilung und –wahrnehmung wurde in der Zwischenzeit jedoch unverändert fortgesetzt. Nach Auffassung der Verwaltung hat sich die gemeinsame Erledigung der Tätigkeiten bewährt und sollte weitergeführt werden. In Abstimmung mit der Verwaltung der Stadt Uetersen wird daher vorgeschlagen, den Vertrag um fünf Jahre – also vom 01.06.2011 bis zum 31.05.2016 – zu verlängern.
Zudem sollte der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert werden, sofern er nicht ein halbes Jahr vor Vertragsende gekündigt wird.
Die beiden Verwaltungen haben sich ebenfalls darauf verständigt, den im § 9 geregelten Kostenausgleich in diesem Jahr zu überprüfen.
Anlass hierfür sind einerseits gestiegene Fallzahlen im Wohngeldbereich sowie Anpassungen der Erstattungen für den Standesamtsbereich. Hierüber wird der Hauptausschuss zu gegebener Zeit informiert.
Beschlussvorschlag
Zu C: Prüfungen
- Umweltverträglichkeit
entfällt
- Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Zu D: Finanzielle Auswirkungen
Der Anstieg der Fallzahlen im Wohngeldbereich sowie die Erstattungen im Standesamtswesen führen zu einer Steigerung der Gesamtkosten.
Eine genaue Prüfung wird im Laufe des Jahres erfolgen.
Die Kosten werden sich dabei vermutlich gegenseitig aufheben, sodass keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen entstehen und ein Kostenausgleich entfällt.
Zu E: Beschlussempfehlung
Die Ratsversammlung beschließt den der Anlage beigefügten dritten Nachtrag des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen der Stadt Tornesch und der Stadt Uetersen und beauftragt den Bürgermeister den öffentlich-rechtlichen Vertrag auszufertigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,7 kB
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