Beschlussvorlage - VO/12/342
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagesstätten und kindergartenähnlichen Einrichtungen sowie Hortbetreuung an der Johannes-Schwennesen-Schule und unveränderte Festsetzung des Teilnahmebeitrages für den Mittagstisch im Kindergartenjahr 2012/2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Claudia Meinert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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18.06.2012
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Richtlinie des Kreises Pinneberg zur Ermäßigung von Kindergartenbeiträgen (Sozialstaffel) sieht vor, dass die Teilnahmebeiträge und Gebühren der Kindertagesstätten sowie der kindergartenähnlichen Einrichtungen jährlich zum 01.08. angeglichen werden. Die Anpassung der Beiträge ist abhängig von der Entwicklung des Verbraucherindexes für Deutschland (Lebenshaltungsindex). Entsprechend der Erhöhung des Lebenshaltungsindexes von 2% werden die Teilnahmebeiträge und Gebühren lt. Mitteilung des Kreises Pinneberg vom 16.02.2012 ab 01.08.2012 wie folgt angeglichen:
b) für die Hortbetreuung an der Johannes-Schwennesen-Schule
Für Hortbetreuung an der J.-S.-Schule, die während der Schul- und Ferienzeiten verschiedene Betreuungszeiten vorhält, wird ein gemittelter Hortbeitrag als Regelbeitrag festgesetzt. Bei der Berechnung wird von drei Monaten Ferienzeiten (Ganztagsbetreuung) und neun Monaten Schulzeit (jeweilige Teilzeitbetreuung) ausgegangen.
ab 08/2011
Hortgruppe I: 186,00 183,00 KiTa-Taler eingestellt ab 08/2009
(während der Schulzeiten nachmittags, 5 Tage, 12:30-17:00 h I freitags bis 16:00 h)
Hortgruppe II + III: 165,00 162,00 KiTa-Taler eingestellt ab 08/2009
(während der Schulzeiten nachmittags, 5 Tage, 12:30-16:00 h
Der Mindestbeitrag beträgt unverändert 15,50 . Die Geschwisterermäßigung ist gemäß der Kreisrichtlinie zu berechnen und der errechnete Beitrag auf 50 Cent bzw. volle Euro aufzurunden. Ebenso sind die Beiträge nach Anwendung der berechneten Sozialstaffel gerundet festzusetzen.
d) Beitrag für die Teilnahme am Mittagstisch:
Eine Erhöhung des monatlichen Elternbeitrages in Höhe von derzeit 56,00 soll nicht erfolgen. Aufgrund der verbesserten Einnahmesituation wegen Anstieg der Teilnehmer/innen in den beiden AWO-Kindertagesstätten, der DRK-Kindertagesstätte in der Friedlandstraße sowie der nachschulischen Unterrichts-/ Ferienbetreuung im Vergleich zu den in den Jahresrechnungen dargestellten Kosten für den Lebensmitteleinkauf und die Vorhaltung von hauswirtschaftlichem Personal ist für das Kindergartenjahr eine Festsetzung in unveränderter Höhe angezeigt.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Zu D: Finanzielle Auswirkungen
Die vorgesehene Anpassung der Elternbeiträge ab dem 01.08.2012 führt bei einer vollständigen Belegung aller in den Tornescher Kindertagesstätten sowie der Hortbetreuung an der Johannes-Schwennesen-Schule eingerichteten Betreuungsplätze zu entsprechend höheren Einnahmen. Das Ergebnis hieraus wird in den Jahresrechnungen 2012 der einzelnen Einrichtungen dokumentiert.