Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/12/342

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Richtlinie des Kreises Pinneberg zur Ermäßigung von Kindergartenbeiträgen (Sozialstaffel) sieht vor, dass die Teilnahmebeiträge und Gebühren der Kindertagesstätten sowie der kindergartenähnlichen Einrichtungen jährlich zum 01.08. angeglichen werden. Die Anpassung der Beiträge ist abhängig von der Entwicklung des Verbraucherindexes für Deutschland (Lebenshaltungsindex). Entsprechend der Erhöhung des Lebenshaltungsindexes von 2% werden die Teilnahmebeiträge und Gebühren lt. Mitteilung des Kreises Pinneberg vom 16.02.2012 ab 01.08.2012 wie folgt angeglichen:

 

 

b) für die Hortbetreuung an der Johannes-Schwennesen-Schule

 

Für Hortbetreuung an der J.-S.-Schule, die während der Schul- und Ferienzeiten verschiedene Betreuungszeiten vorhält, wird ein gemittelter Hortbeitrag als Regelbeitrag festgesetzt. Bei der Berechnung wird von drei Monaten Ferienzeiten (Ganztagsbetreuung) und neun Monaten Schulzeit (jeweilige Teilzeitbetreuung) ausgegangen.

 

 

ab 08/2011

• Hortgruppe I:                             186,00 €                                           183,00 €                            KiTa-Taler eingestellt ab 08/2009

 

(während der Schulzeiten nachmittags, 5 Tage, 12:30-17:00 h I freitags bis 16:00 h)

 

• Hortgruppe II + III:               165,00 €                                           162,00 €                             KiTa-Taler eingestellt ab 08/2009

 

(während der Schulzeiten nachmittags, 5 Tage, 12:30-16:00 h

 

 

 

 

Der Mindestbeitrag beträgt unverändert 15,50 €. Die Geschwisterermäßigung ist gemäß der Kreisrichtlinie zu berechnen und der errechnete Beitrag auf 50 Cent bzw. volle Euro aufzurunden. Ebenso sind die Beiträge nach Anwendung der berechneten Sozialstaffel gerundet festzusetzen.

 

 

d) Beitrag für die Teilnahme am Mittagstisch:

 

Eine Erhöhung des monatlichen Elternbeitrages in Höhe von derzeit 56,00 € soll nicht erfolgen. Aufgrund der verbesserten Einnahmesituation wegen Anstieg der Teilnehmer/innen in den beiden AWO-Kindertagesstätten, der DRK-Kindertagesstätte in der Friedlandstraße sowie der nachschulischen Unterrichts-/ Ferienbetreuung im Vergleich zu den in den Jahresrechnungen dargestellten Kosten für den Lebensmitteleinkauf und die Vorhaltung von hauswirtschaftlichem Personal ist für das Kindergartenjahr eine Festsetzung in unveränderter Höhe angezeigt.

 

 

 

Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

 

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Die vorgesehene Anpassung der Elternbeiträge ab dem 01.08.2012 führt bei einer vollständigen Belegung aller in den Tornescher Kindertagesstätten sowie der Hortbetreuung an der Johannes-Schwennesen-Schule eingerichteten Betreuungsplätze zu entsprechend höheren Einnahmen. Das Ergebnis hieraus wird in den Jahresrechnungen 2012 der einzelnen Einrichtungen dokumentiert.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Zu E: Beschlussempfehlung

Der vorgesehenen Anpassung der  Elternbeiträge ab dem 01.08.2012 gemäß Vorgabe aus den Richtlinien des Kreises Pinneberg über die Erstattung von Kosten der Ermäßigung von Teilnahmebeiträgen  oder Gebühren wird zugestimmt.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Loading...