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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/12/344

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

 
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Auf den beigefügten Antrag der Leiterin der ev. luth. Kindertagesstätte vom 21.05.2012 wird Bezug genommen. Die Einrichtungsleitung hat darin ausgeführt, dass auch der Träger ev. luth. Kirche ein Angebot für alle Betreuungsbedarfe liefern möchte. So soll auch ein Angebot für  Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren neu geschaffen werden. Eine Begehung zusammen mit der Aufsicht für Kindertagesstätten des Kreises Pinneberg hat ergeben, dass die Räume mit geringfügigen Umbaumaßnahmen gut für Familiengruppen zu nutzen sind. Für den notwendigen Umbau von 2 Gruppenräumen wurden Kosten in Höhe von 30.660,-- € ermittelt. Es bedarf einer Grundsatzentscheidung für die Einwerbung von Mittel aus der U-3-Förderung des Bundes. Für den Fall, dass einer Umstrukturierung zugestimmt wird, würden pro umgewandelten Krippenplatz 2.500,-- € gewährt. Bei 10 zusätzlich geschaffenen Krippenplätzen ergibt sich eine Fördersumme von 25.000,--  €, die jedoch auf 75% der förderfähigen Kosten von 30.660,-- € gedeckelt ist. Maximal könnte so ein Zuschuss für die einmaligen Umbaukosten für 2 Gruppen  in Höhe von 22.995,-- € erwartet werden. Für die Stadt Tornesch verbliebe bei Berücksichtigung dieser Fördermittel ein Eigenanteil in Höhe von 7.665,-- €. Vorsorglich wurde deshalb bereits ein Antrag gestellt,  allerdings unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Fachausschusses. Im Fall der Ablehnung wird der Antrag zurückgezogen werden. Die Maßnahme wird darüber hinaus nicht durch den Kreis Pinneberg gefördert, da wegen der Anrechnung des beim Bau der Einrichtung gewährten anteilig gegenzurechnenden Zuschuss kein Raum mehr für eine Förderung verbleibt.

 

Die Umorganisation einerseits von 2 Gruppen in Familiengruppen und andererseits die Verlängerung der Betreuungszeit führt naturgemäß zu erhöhten Personalkosten, aber  auch zu  erhöhten Elternbeiträgen. Dennoch wird sich das von der Stadt Tornesch gemäß Trägervertrag zu übernehmende Defizit erhöhen. Ob dies entsprechend der Berechnung der Kita-Leitung zu erwarten ist, hängt von der Belegung der Gruppen ab. Sobald abzusehen ist, wie die Belegung für den neuen Kindergarten der WABE e.V. ist, wird der restliche Bedarf durch die ev. luth. Kindertagesstätte sichergestellt. Sollten nicht alle 10 Plätze mit unter 3-jährigen Kindern belegt werden können, ist die Personalausstattung auch nur nach dem entsprechenden Bedarf vorzunehmen. Sollte jedoch aber auch nur eine Gruppe mit nur 5 Plätzen für unter Dreijährige belegt werden können, wäre auch der hälftige Bundezuschuss zu erstatten. Dennoch wird empfohlen der Maßnahme grundsätzlich zuzustimmen.

Ein Zuwarten auf tatsächliche Aufnahmeanträge war jedoch nicht möglich, weil die Antragsfrist für die U-3-Förderung am 31.03.2012 endete. Die Stadt Tornesch würde dann vorbehaltlich der Erstellung von 40 Krippenplätzen durch WABE e. V. und die zusätzlichen 10 Plätze der ev. luth. Kirchengemeinde über insgesamt 95 Betreuungsangebote für unter 3-Jährige verfügen. Davon sind 80 Plätze der ganztägigen und 15 Plätze der Betreuung bis max. 15 Uhr zuzurechnen. Die Stadt Tornesch würde mit diesen Plätzen unter Annahme von 100 Geburten pro Jahr bei einer Versorgungsquote im Ganztag von 26,66 % ankommen und mit Anrechnung von allen Angeboten (einschl. Tagespflegeplätze; 10 Tagesmütter) insgesamt 145 Angebote vorhalten, die eine Versorgungsquote von 48,33 ausmachen. Die Betreuung durch Tagesmütter wird sicherlich immer noch ergänzend gewünscht werden. Sehr häufig werden jedoch auch Betreuungen am Nachmittag gewünscht, die von den Tagesmüttern nicht oder sehr selten angeboten werden.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Die Umwandlung von zwei Elementargruppen in Familiengruppen bei gleichzeitiger zeitlicher Ausweitung der Betreuungszeit führt im Jahr 2013 anteilig zu mehr Personalkosten in Höhe von 24.000,-- €. Bereinigt um die Mehreinnahmen bei den Elternbeiträgen verbleibt ein zusätzlich abzusicherndes Defizit in Höhe von 19.100,-- €. Die Mehrkosten würden sich für ein ganzes Jahr auf 46.000,-- € belaufen.  

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

1. Dem Antrag der ev. Luth. Kirchengemeinde auf Umwandlung von 2 Elementargruppen in

    Krippengruppen ab dem Kindergartenjahr 2013/ 2014 wird grundsätzlich zugestimmt.

    Die nach Abzug des bewilligten Zuschusses verbleibenden Kosten für die notwendigen

    baulichen Maßnahmen zur Umwandlung der Gruppen sollen bei Erstellung des Haus-

    haltsplanes für 2013 berücksichtigt werden.

 

 

2. Die Umwandlung ist abhängig von den sich entwickelnden Anmeldezahlen auch unter

    Berücksichtigung des neu entstehenden Angebotes der WABE e. V. Die ev. luth.

    Kirchengemeinde hat die Anmeldungen bei der Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr

    2013/ 2014 nachzuweisen.

 

 

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Anlagen

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