Beschlussvorlage - VO/12/346
Grunddaten
- Betreff:
-
Umwandlung der Johannes-Schwennesen-Schule in eine Offene Ganztagsschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Hanna Schaepers
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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18.06.2012
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund veränderter Familienstrukturen und dem damit verbundenen anwachsenden Betreuungsbedarf der Eltern, hat sich die Johannes-Schwennesen Schule dazu entschlossen, sich zum Schuljahr 2013/2014 in eine Offene Ganztagsschule umzuwandeln. Ziel einer Offenen Ganztagsschule ist es, durch Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren außerschulischen Partnern den Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule zu unterstützen. Sie soll ergänzend zum planmäßigen Unterricht die Bildungschancen junger Menschen erhöhen, deren individuelle Fähigkeiten und Interessen fördern und Benachteiligungen abbauen.
Die Offene Ganztagsschule wird vom Land Schleswig-Holstein gefördert, hierfür bedarf es jedoch zunächst einer Genehmigung. Diese wird unter Erfüllung folgender Voraussetzungen erteilt:
1. Die Schule erarbeitet ein auf Dauer angelegtes pädagogisches Konzept.
2. Diesem muss die Schulkonferenz zustimmen.
3. Die zuständige Schulaufsicht und der Träger der öffentlichen Jugendhilfe müssen
eine schriftliche Stellungnahme zum Konzept abgeben.
4. Das Konzept wird im Schulprogramm verankert.
5. Die Angebote werden außerhalb und ergänzend zu den Unterrichtsangeboten
Durchgeführt.
6. Der Ganztagsbetrieb findet an mindestens drei Wochentagen statt und umfasst
mit den Unterrichtszeiten mind. sieben Zeitstunden.
7. Die Teilnahme steht den Schülern frei; die Anmeldung ist allerdings für die Dau-
er eines Schulhalbjahres verbindlich.
8. Für einzelne Schüler/innen kann die Teilnahme verbindlich sein.
9. Der Ganztagsschulbetrieb findet in geeigneten Räumen der Schule oder in ande-
ren vom Schulträger bezeichneten Räumen statt.
10. Ein warmes Mittagessen wird sichergestellt.
Der Schulträger beantragt die Genehmigung formlos beim Ministerium. Um zum Schuljahresbeginn 2013/2014 als Ganztagsschule starten zu können, muss der Antrag Ende des Jahres 2012 beim Land vorliegen.
Die Schulkonferenz hat am 31.05.2012 für die Umwandlung der JSS in eine Offene Ganztagsschule gestimmt. Auch eine Elternumfrage hat ergeben, dass sich der Großteil der Eltern für die Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule (OG) ausspricht.
Es soll zunächst lediglich der Grundsatzbeschluss gefasst werden, da die Planungen noch fortgesetzt werden müssen. Es wurde eine Steuerungsgruppe gebildet, die aus Eltern- und Lehrervertretern, Schulleitung, DRK- Mitarbeiterinnen, VHS und der Verwaltung besteht. In diesen Sitzungen wird kontinuierlich an der Gestaltung der OG gearbeitet.
Die Trägerschaft für die OG ist noch zu klären. Die pädagogische Unterstützung durch das Anbieten der Kurse, das dazu gehörige Qualitätsmanagement sowie die Abwicklung der Dozentenhonorare soll die VHS Tornesch-Uetersen übernehmen. Die Leiterin, Frau Inga Pleines wird ein entsprechendes pädagogisches Kursangebot ausarbeiten. Das Grundgerüst steht bereits und ist als Anlage beigefügt. Grundsätzlich ist geplant, dass die Schülerinnen und Schüler nach Unterrichtsschluss ein warmes Mittagessen bekommen und dann in die Hausaufgabenbetreuung gehen. Anschließend werden dann unterschiedliche Kurse angeboten, die die Kinder frei wählen können. Es wird täglich auch ein Kurs angeboten, in dem den Kindern die Möglichkeit gegeben wird , sich ohne feste Vorgaben zu beschäftigen, z.B. spielen, malen, toben, lesen, etc. So sind die Kinder nicht daran gebunden, sich den ganzen Nachmittag mit Schwerpunktthemen zu beschäftigen. Dies ist besonders für die jüngeren Kinder zu empfehlen. Dieser Kurs ähnelt dann einer Betreuungsgruppe und wird nicht von den Dozenten der VHS, sondern von Sozialpädagogen/ Erzieher/Innen geleitet werden, die dann während des ganzen Nachmittags an der Schule schon ab dem Mittagessen anwesend sind. Zur Sicherstellung der Betreuung werden zunächst zwei Sozialpädagogen/ Erzieher/Innen mit je 30 Stunden regelmäßiger Wochenarbeitszeit eingeplant.
Die Mittagsverpflegung soll durch den Betreiber der Kantine der AWO-Wohnpflege in Tornesch sichergestellt werden. Mit dem Küchenleiter wurde bereits Kontakt aufgenommen, weil von dort bereits andere Grundschulen in der Umgebung (u.a. auch die Fritz-Reuter-Schule) versorgt werden und gute Erfahrungen gemacht wurden. Für die Versorgung der Schülerinnen und Schüler der JSS wären noch ausreichend Kapazitäten frei. Das Essen würde dann von dort geliefert werden und könnte im Schützenheim unter Aufsicht von zwei Betreuungspersonen ausgegeben werden. Hierfür wird noch einmal Kontakt mit dem Schützenverein aufgenommen, der bereits in der Vergangenheit seine Unterstützung durch Mitglieder und Zurverfügungstellung der Räume zugesichert hatte. Nach den Erfahrungen aus dem Anfangsbetrieb können dann die Planungen für den Bau einer Mensa begonnen werden. Aus dem Echtbetrieb werden sich die Bedürfnisse deutlich ermitteln lassen, so dass bei erfolgreicher Annahme und Fortsetzung der OG der Raumbedarf sicherzustellen ist. Die Unterstützung durch den Schützenverein soll zunächst auf ein Jahr befristet werden. In dieser Zeit kann dann über die Planung und Errichtung eines notwendigen Mensaanbaues entschieden werden.
Nach dem gegenwärtigen Stand der Planungen sollen die Eltern flexibel wählen können, an wie vielen Tagen ihr Kind in der Schule betreut werden soll.
Eine Ferienbetreuung soll ebenfalls angeboten werden, auch hier sind bisher nur Vorgespräche erfolgt, eine detaillierte Planung steht noch aus. Es muss auch noch entschieden werden, ob die Ferienbetreuung zusätzlich berechnet wird oder die Kosten bereits durch die normalen Elternbeiträge abgedeckt sind.
Unter Berücksichtigung des derzeitigen Planungsstandes und der Unkenntnis der tatsächlichen Teilnehmerzahl, ist lediglich eine vorläufige Kostenkalkulation möglich:
Kosten/Monat
Entgelt für 2 Personen Mittagessenausgabe 800,-
1 Koordinations- u. Verwaltungsaufgaben 400,-
2 Sozialpädagogen 30 Std. 7.500,-
Dozentengebühren bei 4 Kursen/Tag 1.800,-
Di, Mi, Do
Gesamtkosten/Monat 10.500,-
Kosten pro Jahr 126.000,-
Einnahmen
Höchstförderung vom Land 30.000,-
Elternbeiträge 96.000,-
Ausgehend von täglich 70 zu betreuenden Kindern, wären die Elternbeiträge wie folgt zu kalkulieren (derzeit befinden sich 66 Kinder im Hort, bzw. in der Betreuungsklasse):
(96.000,- :70 :12 Monate = 114,28 Euro/Monat)
1 Tag/Woche 22,86 Euro/Monat zzgl. Mittagessen
2 Tage/Woche 45,72 Euro/Monat zzgl. Mittagessen
3 Tage/Woche 68,58 Euro/Monat zzgl. Mittagessen
4 Tage/Woche 91,44 Euro/Monat zzgl. Mittagessen
5 Tage/Woche 114,30 Euro/Monat zzgl. Mittagessen
Das Mittagessen liegt bei 3,15 Euro pro Essen und es wird vorgeschlagen, kostendeckend abzurechnen.
Freiwillige Sozialstaffel für Elternbeiträge
Grundsätzlich soll es jedem Kind ermöglicht werden, an den Angeboten teilzunehmen. Deshalb wird gemäß Beschlusslage auch an der Einführung einer freiwilligen Sozialstaffel der Stadt Tornesch zur Ermäßigung der Elternbeiträge in Betreuungsklassen und der offenen Ganztagsschule gearbeitet. Ziel ist es, durch die Einführung dieser Sozialstaffel einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand zu erzeugen. Vorrangig vor Inanspruchnahme der freiwilligen Sozialstaffel haben die Antragsteller alle Ermäßigungsansprüche nach dem SGB II sowie die Kostenübernahme über das Kreisjugendamt geltend zu machen, sollten pädagogische Gründe die Teilnahme erfordern. Bezieher von Sozialgeld nach dem SGB II können die Kosten einkommensbereinigend bei der Hilfeberechnung ansetzen lassen und würden auch nicht unter diese freiwillige Sozialstaffel fallen.
Die Ermäßigung nach einer freiwilligen Sozialstaffel soll für jeden Antragsteller gewährt werden, der im Wohngeldbezug steht und ist auf den Bewilligungszeitraum der Wohngeldgewährung zu befristen. Ein solches Verfahren erspart den Antragstellern ein aufwändiges doppeltes Nachweisverfahren und sichert den Bearbeitern einen geringen Verwaltungsaufwand. Zusätzlich ist über eine Geschwisterkindermäßigung zu entscheiden.
Leider konnten der Kosten für eine solche Sozialstaffel wegen fehlender Teilnehmerangaben noch nicht ermittelt werden. Es ist jedoch geplant, verschiedene Berechnungsmodelle zur nächsten Sitzung bzw. zur Haushaltsplanung für 2013 vorzulegen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
Erfolgt durch Elternumfrage/ Schulkonferenz
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen
Die Offene Ganztagsschule soll sich überwiegend durch Elternbeiträge finanzieren.
Es wird außerdem ein Landeszuschuss beantragt. Dieser bemisst sich nach dem zeitlichen Umfang der Angebote und der Anzahl der regelmäßig daran teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Eine Zeitstunde wird mit bis zu 15 Euro je Teilnehmer im Schuljahr gefördert. Die Schule erhält zusätzlich eine Pauschale in Höhe von 11.000 Euro pro Schuljahr. Die Höchstförderung für die Johannes-Schwennesen-Schule liegt unter Berücksichtigung der derzeitigen Schülerzahl bei 30.000 Euro pro Schuljahr.
Wenn sich weniger Kinder anmelden als geplant, ist darüber zu entscheiden, ob eine Bezuschussung durch die Stadt Tornesch erfolgen soll.
Eine Entscheidung über die Reduzierung von Elternbeiträgen würde ebenfalls einen Kostenausgleich durch den Schulträger, also die Stadt Tornesch erfordern. Auf jeden Fall entstehen einmalige Kosten durch die Notwendigkeit eines Mensaanbaus, der bei erfolgreicher Einführung der OG erforderlich werden würde. Die Kosten für diesen Bau können erst kalkuliert werden, wenn Klarheit über die tatsächlichen Bedarfe im Hinblick auf die Größe des Gebäudes und die Art der Küche (Frische Zubereitung, Teilgarküche, Aufwärm- oder Verteilküche) besteht.
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
1. Der Umwandlung der Johannes-Schwennesen-Schule zu einer Offenen Ganz-
tagsschule zum Schuljahr 2013/2014 wird grundsätzlich zugestimmt.
2. Die Planungen sind fortzusetzen und die Kalkulationen entsprechend zu konkreti-
sieren.
3. Über die geplante Mittagsversorgung und möglicherweise entstehende Kosten ist
mit dem Schützenverein zu verhandeln.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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