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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/12/349

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Bereits in der Beiratssitzung der DRK-Kindertagesstätte hatte die bisherige Leiterin der Einrichtung, Frau Joswig, darauf hingewiesen, dass dringender Sanierungsbedarf bei der Dachkuppel über dem Kreativraum und für die Fensterelemente in der Krippengruppe besteht. Entsprechende Kostenvoranschläge weisen einen Mittelbedarf in Höhe von rund 25.000,-- € aus. Um Mittelbereitstellung im Nachtragshaushalt für 2012 war gebeten worden.

 

In dem heutigen Gespräch mit dem Geschäftsführer des DRK-Kreisverbandes sowie der neuen Leitung  zur Zukunft der DRK-Kindertagesstätte wurde Folgendes herausgearbeitet:

 

1. Das DRK beabsichtigt den Betrieb der Kindertagesstätte in der Friedlandstraße mit 5 Gruppen fortzusetzen. Dies entspricht auch der tatsächlichen gegenwärtigen Bedarfslage nach Entscheidung über den Bau einer 7-gruppigen Kindertagesstätte in der Pommernstraße. Die Schaffung zusätzlicher Kindertagesstättenplätze würde aufgrund der bestehenden Angebote nicht mehr gefördert werden. Somit wird eine Erweiterung dieser Einrichtung  nicht mehr empfohlen. In dieser Kindertagesstätte wird schwerpunktmäßig die Förderung im Bereich Sprache und Integration abgedeckt. Wegen der besonderen Leistungen im Schwerpunkt Sprache und Integration fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend diese Arbeit in der Zeit vom 01.04.2012 bis 31.05.2013 mit einem Zuschuss in Höhe von 68.760,-- €, der für zusätzliche Personal-, Gemein-, Sach- und Honorarausgaben einzusetzen ist. So steht der Einrichtung eine zusätzliche Erzieherin zur Verfügung. 

 

2. Für das Gebäude soll wegen der bekannten notwendigen Sanierungsbedarfe unter Berücksichtigung der pädagogischen Ansätze und der Entscheidungen zur künftigen Mittagsverpflegung ein Gesamtsanierungskonzept erarbeitet werden. Deshalb wird der Antrag auf Sanierung der Dachkuppel und der Fensterelementen bis auf eine Reparatur der Leckagen zurückgestellt. Nach Aussagen des Geschäftsführers liegt bereits eine Bewerbung eines Architekturbüros vor, das Referenzen bei der Sanierung von Kindergärten bekundet hat. Er wird Kontakt aufnehmen und eine Besichtigung des Gebäudes terminieren. Im Anschluss daran sollen die Erkenntnisse und Lösungsansätze zu einem Gesamtkonzept unter Beteiligung der Stadt Tornesch geführt werden. Vorbehaltlich der Zustimmung des Fachausschusses könnte mit der Sanierung in 2013 begonnen werden.

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für eine Generalsanierung liegen noch nicht vor. Nach wie vor wird jedoch dringend angeraten vor Beauftragung der Sanierung die Eigentumsverhältnisse zu klären. Ratsam wäre das Gebäude zu erwerben, das Erbbaurecht vorzeitig abzulösen und das Gebäude in die GGT Tornesch einzubringen. Über diesen Eigenbetrieb soll dann auch die Sanierung finanziert werden. Die Refinanzierung dieser Maßnahme würde durch eine Miete erfolgen. Dafür wäre mit dem DRK ein langfristiger Mietvertrag zumindest über die Dauer des Trägervertrages zu schließen. 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Der Austausch einer Dachkuppel sowie von Fensterelementen wird zurückgestellt. Stattdessen wird bei gleichzeitiger Reparatur der Dachkuppel sowie Abdichtung der Fensterelemente der Erstellung eines Gesamtsanierungskonzeptes für die DRK-Kindertagesstätte unter Ausschluss einer Gruppenerweiterung zugestimmt. Der DRK-Kreisverband und die Verwaltung werden gebeten, die Kosten zu ermitteln, entsprechende Fördermöglichkeiten auszuloten und das Zahlenwerk zur Entscheidung im Rahmen der Haushaltsplanung für 2013 vorzulegen. Darüber hinaus sind in diesem Rahmen auch die Verhandlungen zur vorzeitigen Beendigung des Erbbaurechtes und des Gebäudeerwerbs fortzusetzen.

 

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Anlagen

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