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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/12/299-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A.: Sachbericht

B: Stellungnahme der Verwaltung

C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit

                        2. Kinder- und Jugendbeteiligung

D: Finanzielle Auswirkungen

E: Beschlussempfehlung

 

 

 

Zu A und B: Sachbericht/ Stellungnahme der Verwaltung:

In der Sitzung der Ratsversammlung am 13.03.2012 wurde mehrheitlich folgender Beschluss gefasst:

„Dem Abschluss des vorliegenden Entwurfes der Finanzierungsvereinbarung resultierend aus dem Betreib einer Kindertagesstätte mit 4 Krippen- und 3 Elementargruppen mit dem Träger WABE e. V. wird zugestimmt. Für den Bau der Kindertagesstätte durch WABE e. V. gewährt die Stadt Tornesch einen Zuschuss in Höhe von 214.800,-- €, sofern die in der Kalkulation eingeplanten Zuschüsse von Bund und Kreis Pinneberg bewilligt werden. Für den Fall, dass der Kreiszuschuss reduziert wird, wird ebenfalls der Eigenanteil der Stadt Tornesch angepasst. Sofern die Bundemittel nicht bewilligt werden sollten, ist erneut über die Baumaßnahme zu beraten.“

 

Die Förderanträge wurden fristgerecht eingereicht. Zwischenzeitlich wurde vom Projektbeauftragten des Vereins WABE, Herrn Lübcke mitgeteilt, dass alle Planungsunterlagen zur Prüfung der Förderfähigkeit vorgelegt wurden.

Die Kindergartenaufsicht des Kreises Pinneberg hatte in diesem Rahmen auch den Bedarf an neu zu schaffenden Betreuungsplätzen zu beurteilen.

Für die Errichtung von 4 Krippengruppen wurde der Bedarf anerkannt. Unter Anrechnung von ca. 100 Geburten pro Jahrgang (letzter Kindergartenbedarfsplan wurde 2011 erstellt) wurde trotz des nachdrücklichen Hinweises auf die Ausweisung neuer Baugebiete sowie der wegen steigenden Betreuungsbedarfe von Mitarbeitern von expandierenden ortsansässigen Unternehmen der Bedarf für eine der drei geplanten Elementargruppen nicht anerkannt. Somit verbleibt es bei der Investitionsförderung bei dem Bundeszuschuss von 760.000,-- € (für Krippengruppen) und 184.080,-- € für die anerkannten zwei Elementargruppen (Kreiszuschuss). Die von der Stadt Tornesch zu erbringenden Komplementärmittel würden sich dann gleichermaßen von 214.080,-- auf 184.080,-- € reduzieren. Die unterschiedlichen Auffassungen zum Bedarf führten zu Verzögerungen bei der Prüfung der Förderfähigkeit, weil die Kindergartenaufsicht – ohne dies mitzuteilen – auf eine Aussage wartete, ob trotzdem an der 3. Elementargruppe festgehalten würde oder umgeplant werde. Zwischenzeitlich wurde in Abstimmung mit dem Träger bestätigt, dass an der Planung – auch schon wegen der von hier gesehenen wachsenden Bedarfe- festgehalten werden.

 

Der für WABE e. V. tätige Architekt, Herr Sven Peters und die pädagogische Leiterin Frau Gabriele Gramann werden in der Sitzung die Gebäudeplanung und den pädagogischen Hintergrund für diese Planungen vorstellen. Nach wie vor hält der Träger an den Planungen fest und wird auch Eigentümer der Gebäude. Der notwendige Grunderwerb ist zwischenzeitlich getätigt und der Prüfbehörde angezeigt worden.

 

Mit der Kindertagesstätte wurde auch der Anbau eines Jugendraumes geplant. Die Prüfbehörde wird die dadurch entstehenden anteiligen – dem Kindergartenbau nicht zuzuordnenenden- Kosten ermitteln. Wegen der geplanten Wohnumfeldverbesserung wurde dieser Vorschlag erarbeitet. Derzeit wird geprüft, ob Fördermittel aus EU-Förderprojekten oder aber der AktivRegion eingeplant werden können. Mit Herrn Graff, Finanzvorstand WABE e. V. wurde vereinbart, dass eine Entscheidung auch noch in der nächsten Sitzung getroffen werden könnte, um Klarheit über den Kostenanteil und ggfs. für eine Bezuschussung zu haben. Der Antrag auf Baugenehmigung würde dann nur für den Kindergartenbereich gestellt werden und die Genehmigung zum Bau des Jugendraumes wäre per Nachtrag zum Bauantrag für den Kindergarten eingeholt werden.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

Entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

Entfällt

 

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Um den Kreiszuschuss zu erhalten, ist nach der Nichtanerkennung einer Elementargruppe ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 184.800,-- € zu leisten. Haushaltsmittel sind für 2012 noch nicht eingestellt worden, so dass bei Zustimmung zu diesem Projekt ein Zuschuss in Höhe von 184.800,-- € im Nachtragshaushalt 2012 zu berücksichtigen ist. Im Fall einer Zustimmung zum Bau eines Jugendraumes ist der Träger bereit, die Refinanzierung über einen langfristigen Mietvertrag zu sichern. Laut telefonischer Mitteilung von Herrn Graff ist das gesamte Projekt durchfinanziert. Mit Herrn Graff ist vereinbart, dass die Finanzierung und ein Entwurf zum Finanzierungsvertrag für die laufenden Kosten zur Sitzung am 27.08.2012 vorgelegt werden wird. Er wird die Finanzierung und den Entwurf zum Finanzierungsvertrag persönlich erläutern.      

 

 

Zu E: Beschlussvorschlag

Die vorgestellten Planungen für die Kindertagesstätte werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Dem Bau und der Finanzierung eines Jugendraumes wird grundsätzlich zugestimmt. Die Bauantragstellung soll jedoch zunächst auf die Kindertagesstätte begrenzt werden, sofern die Zuschussbescheide vorliegen. Erst nach Kenntnis der Miethöhe für den Jugendraum wird in der nächsten Sitzung über einen Nachtrag zur Baugenehmigung entschieden.  Sofern eine Förderung aus den Programmen „Soziale Stadt“ bzw. AktivRegion möglich ist, sind entsprechende Anträge zu stellen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

 

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Anlagen

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