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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/12/358

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Drei FNP-Änderungen der Stadt Tornesch erhalten keine Genehmigung von Seiten des Innenministeriums auf Grund einer aktuell geänderten Rechtsauffassung. Betroffen sind die 31.Flächennutzungsplanänderung (Sportanlagen Gr. Moorweg), 34.Flächennutzungsplan-änderung (Erweiterung Hellermann) und die 37. Flächennutzungsplanänderung (Kreisfeuerwehrzentrale in Tornesch-Oha) mit den im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplänen Nr. 80, Nr. 47 (1. Änderung) und Nr. 52 (3.Änderung und Erweiterung).

 

In der vergangenen Woche wurde die Stadt Tornesch von Vertretern des Innenministeriums (Abteilung Landesplanung) auf einen aktuellen Beschluss des OVG Niedersachsens bezüglich der Bekanntmachung von Bauleitplänen hingewiesen.  Darin führt das OVG aus, dass eine Hauptsatzung, die bestimmt, Bekanntmachungen nach § 3 Abs. 2 BauGB hätten ausschließlich über die Homepage der planenden Gemeinde zu erfolgen, gegen höherrangiges Bundesrecht, nämlich § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB verstoße. Diese Regelung sähe nämlich nur den „ergänzenden“ Einsatz von elektronischen Medien bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung von Bauleitplänen vor. (Beschluss des 1. Senats des OVG Lüneburg vom 04.05.2012 (Az.: 1 MN 218/11)

 

Es genügt nach Auffassung des OVG Lüneburg also nicht, einen Bereitstellungshinweis in der Tageszeitung zu veröffentlichen, in dem auf die Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt verwiesen wird - die Bekanntmachung muss vollständig in der Zeitung abgedruckt sein.

Vor diesem Hinweis wurde die in der Bekanntmachungsverordnung S.-H. beschriebene und auch in Tornesch angewandte Praxis der Internet-Bekanntmachung nicht beanstandet. Der aktuelle Beschluss hat wohl zur Folge, dass nicht nur zukünftige oder laufende Verfahren wieder „traditionell“ bekannt gemacht werden müssen, sondern auch Verfahren betroffen sind, bei denen lediglich die Genehmigung durch das Innenministerium noch aussteht. 

 

Wir haben gemeinsam nach einer unbürokratischen Lösung gesucht. Seit heute ist klar: Die Heilung kann durch folgende Schritte erfolgen:

 

  1. Aufhebung des Feststellungs-/Satzungsbeschlusses
  2. Beschluss zur Wiederholung der Auslegung (Auslegungsbeschluss)
  3. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung
  4. Erneute öffentliche Auslegung
  5. (falls inhaltlich neue Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit abgegeben werden: Beschluss zur Abwägung über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung)
  6. Erneuter Feststellungs-/Satzungsbeschluss
  7. Die Beschlüsse können mit Ausnahme von 5. als Vorratsbeschluss gefasst werden. D.h., dass die RV bereits vor der öffentlichen Auslegung den Beschluss fasst, dass der Feststellungs-/Satzungsbeschluss erfolgt ist, sofern während der öffentlichen Auslegung keine inhaltlich neuen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit abgegeben worden sind.

Von Seiten der Landesplanung wurde der Stadt Tornesch empfohlen, diese Beschlüsse bereits vor Beginn der Sommerpause, d.h. in der morgigen RV am 19.06.12 zu fassen. Auf diese Weise verzögert sich das Verfahren im günstigsten Fall (wenn keine neuen Stellungnahmen abgegeben werden) lediglich um 6-8 Wochen. Hierzu müsste die Tagesordnung für die Ratsversammlung am 19.06. dringlich geändert werden. Beigefügt finden Sie entsprechende Beschlussvorschläge.

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die zusätzlichen Kosten (für die erneute Bekanntmachung und Auslegung), die mit diesem Verfahren verbunden sind, belaufen sich auf ca. 3.000 €.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

14. Änderung des Flächennutzungsplanes "Östlich Kleiner Moorweg":

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes sind nach § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt öffentlich auszulegen.
  2. Der Feststellungsbeschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 5.12.11 (BA) und 13.03.12 (RV) wird aufgehoben.
  3. Die Begründung mit dem Umweltbericht zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.
  4. Für den Fall, dass im Rahmen der wiederholten öffentlichen Auslegung keine inhaltlich neuen Stellungnahmen eingehen, gilt folgender Beschluss (Vorratsbeschluss):
    1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 20.11.2011 geprüft. Die Zusammenstellung vom 20.11.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
    2. Die Ratsversammlung beschließt die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes.
    3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

31. Änderung des Flächennutzungsplanes „Großer Moorweg - Brandskamp - Spritzloh“:

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes sind nach § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt öffentlich auszulegen.
  2. Der Feststellungsbeschluss zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 5.09.11 (BA) und 13.03.12 (RV) wird aufgehoben.
  3. Die Begründung mit dem Umweltbericht zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.
  4. Für den Fall, dass im Rahmen der wiederholten öffentlichen Auslegung keine inhaltlich neuen Stellungnahmen eingehen, gilt folgender Beschluss (Vorratsbeschluss):
    1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 17.08.2011 geprüft. Die Zusammenstellung vom 17.08.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
    2. Die Ratsversammlung beschließt die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes.
    3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

37. Änderung des Flächennutzungsplanes „Businesspark Tornesch“:

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes sind nach § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt öffentlich auszulegen.
  2. Der Feststellungsbeschluss zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 6.02.12 (BA) und 13.03.12 (RV) wird aufgehoben.
  3. Die Begründung mit dem Umweltbericht zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.
  4. Für den Fall, dass im Rahmen der wiederholten öffentlichen Auslegung keine inhaltlich neuen Stellungnahmen eingehen, gilt folgender Beschluss (Vorratsbeschluss):
    1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 12.01.2012 geprüft. Die Zusammenstellung vom 12.01.2012 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
    2. Die Ratsversammlung beschließt die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes.
    3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

3. Änderung und Erweiterung der Bebauungsplan Nr. 52 „Westlich des Großen Moorwegs“:

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung der 3. Änderung und Erweiterung der Bebauungsplan Nr. 52 „Westlich des Großen Moorwegs“ sind nach § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt öffentlich auszulegen.
  2. Der Satzungsbeschluss zur 3. Änderung und Erweiterung der Bebauungsplan Nr. 52 „Westlich des Großen Moorwegs“ vom 05.12.11 (BA) und 13.03.12 (RV) wird aufgehoben.
  3. Die Begründung mit dem Umweltbericht der 3. Änderung und Erweiterung der Bebauungsplan Nr. 52 wird gebilligt.
  4. Für den Fall, dass im Rahmen der wiederholten öffentlichen Auslegung keine inhaltlich neuen Stellungnahmen eingehen, gilt folgender Beschluss (Vorratsbeschluss):
    1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung und Erweiterung der Bebauungsplan Nr. 52 „Westlich des Großen Moorwegs“ abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 20.11.2011 geprüft. Die Zusammenstellung vom 20.11.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
    2. Die Ratsversammlung beschließt die 3. Änderung und Erweiterung der Bebauungsplan Nr. 52 „Westlich des Großen Moorwegs“  als Satzung.
    3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über die 3. Änderung und Erweiterung der Bebauungsplan Nr. 52 „Westlich des Großen Moorwegs“  nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch nach Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

Bebauungsplan 80 „Sportanlagen Großer Moorweg“ :

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung zu Bebauungsplan 80 „Sportanlagen Großer Moorweg“ sind nach § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt öffentlich auszulegen.
  2. Der Satzungsbeschluss zu Bebauungsplan 80 vom 05.09.11 (BA) und 13.03.12 (RV) wird aufgehoben.
  3. Die Begründung mit dem Umweltbericht zu Bebauungsplan 80 wird gebilligt.
  4. Für den Fall, dass im Rahmen der wiederholten öffentlichen Auslegung keine inhaltlich neuen Stellungnahmen eingehen, gilt folgender Beschluss (Vorratsbeschluss):
    1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans 80 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 18.08.2011 geprüft. Die Zusammenstellung vom 18.08.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
    2. Die Ratsversammlung beschließt den Bebauungsplan 80 „Sportanlagen Großer Moorweg“ als Satzung.
    3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 80 „Sportanlagen Großer Moorweg“ nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch nach Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47 „Businesspark Tornesch“:

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung zu Bebauungsplan Nr. 47 „Businesspark Tornesch“ - 1. Änderung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt öffentlich auszulegen.
  2. Der Satzungsbeschluss zu Bebauungsplanes Nr. 47 „Businesspark Tornesch“ - 1. Änderung vom 06.02.12 (BA) und 13.03.12 (RV) wird aufgehoben.
  3. Die Begründung mit dem Umweltbericht zu Bebauungsplan Nr. 47 wird gebilligt.
  4. Für den Fall, dass im Rahmen der wiederholten öffentlichen Auslegung keine inhaltlich neuen Stellungnahmen eingehen, gilt folgender Beschluss (Vorratsbeschluss):
    1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 47 „Businesspark Tornesch“ - 1. Änderung abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 12.01.2012 geprüft. Die Zusammenstellung vom 12.01.2012 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
    2. Die Ratsversammlung beschließt den Bebauungsplanes Nr. 47 „Businesspark Tornesch“ - 1. Änderung als Satzung.
    3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über den Bebauungsplanes Nr. 47 „Businesspark Tornesch“ - 1. Änderung nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch nach Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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