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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/12/382

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A: Sachbericht

Die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 52 dient der Bereitstellung von gewerblichen Bauflächen. Der Bau eines Hochregallagers für ein am Großen Moorweg ansässiges Unternehmen soll durch die Planänderung ermöglicht werden. Die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 52 wird im Parallelverfahren zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt.

Zuletzt beraten wurde die Planung in der Ratsversammlung am 19.06.2012. Damals wurden der Beschluss zur erneuten Auslegung der beiden Bauleitpläne sowie ein erneuter Feststellungs- bzw. Satzungsbeschluss als Vorratsbeschluss gefasst. Diese Verfahrensschleife war durch eine geänderte Rechtsauffassung in Bezug auf die Bekanntmachungsform erforderlich geworden.

 

Zu B: Stellungnahme der Verwaltung

Zwischenzeitlich hat vom 10.07.-10.08.2012 die erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Nachbargemeinden stattgefunden. Aus der Öffentlichkeit ist eine inhaltlich neue Stellungnahme eingegangen, so dass eine erneute Abwägung stattfinden musste. Der Vorratsbeschluss vom 19.06.2012 kann somit keine Anwendung finden, der Feststellungs- bzw. Satzungsbeschluss muss daher erneut gefasst werden.

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Planung wird vom Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet, die Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung
  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 52 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 20.08.2012 geprüft. Die Zusammenstellung vom 20.08.2012 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
  2. Aufgrund § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung den Bebauungsplans 52, 3. Änderung und Erweiterung.
  3. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.
  4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

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Anlagen

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