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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/12/383

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A: Sachbericht

Der Bebauungsplan Nr.72 ist Teil der Wohnbauflächenentwicklung „Tornesch am See“. In diesem Teilgebiet sollen vor allem Wohn-, Service- und Pflegeangebote für jüngere und ältere Menschen mit und ohne Assistenzbedarf geschaffen werden. Die Evangelische Stiftung Alsterdorf als möglicher Betreiber hat hierfür bereits Konzepte vorgestellt, ein Investor wird die Gebäude errichten.

 

Der Bau- und Planungsausschuss hat am 04.06.2012 den Entwurf grundsätzlich gebilligt, jedoch eine stärkere Berücksichtigung der Fuß- und Radwegebeziehungen eingefordert. Der Entwurf wurde entsprechend angepasst und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am 04.07.2012 sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung vom 28.06.-30.07.2012 durchgeführt.

 

Zu B: Stellungnahme der Verwaltung

Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegebenen Stellungnahmen sowie die dazu vom Büro Maysack-Sommerfeld erstellten Abwägungsvorschläge sind der Abwägungstabelle vom 23.08.2012 zu entnehmen. In diesem Verfahrensschritt wurden weitere Anregungen in den Planentwurf aufgenommen, unter anderem wurde der Geltungsbereich im Bereich der Verbindung zur Ahrenloher Str. aufgeweitet.

 

Neben der Planzeichnung zum Bebauungsplan, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und der Abwägungstabelle ist dieser Vorlage zu Ihrer Information auch zusätzlich das aktuelle Konzept des vom Investor beauftragten Architekturbüros beigefügt. 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Planung wird vom Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet, die Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung
  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß Zusammenstellung vom 23.08.2012 geprüft (Zwischenabwägung). Die Zusammenstellung vom 23.08.2012 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 72 Ahrenloher Str. – Baumschulenweg“   wird um die das Grundstück Ahrenloher Straße 40 erweitert.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 72Ahrenloher Str. – Baumschulenweg“ und die Begründung mit dem Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  4. Der Entwurf des Planes und die Begründung mit dem Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
  5. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 

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Anlagen

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