Beschlussvorlage - VO/12/388
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan 2012 (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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12.09.2012
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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25.09.2012
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hat die Gemeinde eine Nachtragssatzung zum Haushalt zu erlassen, wenn
- sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.
- bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen;
- Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen
oder
- Einstellungen, Beförderungen oder Höhergruppierungen erfolgen sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.
Neben den bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen, die in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben nicht unerheblichen Umfang geleistet werden müssen, machen auch nicht unerhebliche Mehreinnahmen, den Erlass einer Nachtragssatzung notwendig.
Gemäß § 32 GemHVO muss der Nachtragshaushaltsplan alle erheblichen Änderungen der Einnahmen und Ausgaben, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten.
Bereits geleistete oder angeordnete über- und außerplanmäßige Ausgaben brauchen nicht veranschlagt werden; sie sind jedoch im nachfolgenden 1. Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt worden.
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan schließt der ausgeglichene Verwaltungshaushalt 2012 in Einnahme und Ausgabe mit einer Summe von jeweils 22.374.600 € (+ 523.100 €) ab.
Der ausgeglichene Vermögenshaushalt schließt in Einnahme und Ausgabe mit einem Volumen von je 5.754.400 € (- 2.939.500 €) ab.
Verwaltungshaushalt:
Im Einzelnen sind folgende gravierende Veränderungen (=> 10.000 €) des Verwaltungshaushaltes in Einnahmen und Ausgaben zu nennen:
Einnahmen:
021000.171000 Sonderbedarfszuweisung für Fusionsgutachten + 45.000 €
030000.165000 Erstattung Verwaltungskosten d. Eigenbetriebe + 16.800 €
110000.100000.333 Erstattung Gebühren Pässe und BPA + 38.300 €
340000.170000 EU-Fördermittel für Jubiläum Städtepartnerschaft - 10.000 €
400000.162000 Personal- und Sachkostenerst. vom Kreis + 65.700 €
410000.162000 Erstattung von Sozialhilfeaufwendungen + 10.300 €
464000.162010 Erst. a. d. Jahresrechnung AWO-KiTa Merlinweg + 123.000 €
464000.162020 Erst. a. d. Jahresrechnung AWO-KiTa Lüttkamp + 122.200 €
464000.162040 Erst. a. d. Jahresrechnung KiTa Kirchengemeinde + 20.600 €
771000.165000 Erstattung Verw.-Kosten durch Eigenbetrieb + 16.500 €
772000.115000 Erst. Personal- und Sachkosten Reinigungsdienst + 35.300 €
881000.141000 Pachten und sonstige Erträge - 80.000 €
900000.010000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer + 70.000 €
910000.280000 Zuführung vom Vermögenshaushalt - 17.600 €
Ausgaben:
SN 10 Personalausgaben + 54.700 €
021000.655000 Kosten des Fusionsgutachtens + 50.000 €
035000.655000 Optimierung des Gebäudemanagements + 15.000 €
110000.650000.333 Kosten der Reisepässe und BPA + 32.200 €
464000.672000 Kosten gem. KiTaG für Tornescher Kinder + 12.000 €
464000.700000 Zuschuss an KiGa Träger DRK Friedlandstraße + 63.100 €
464000.706000 Zuschuss f.d. Kinderspielstunde ev. Kirchengem. + 23.400 €
464300.700000 Zuschuss a.d. DRK als Defizitabdeckung Hort + 20.700 €
482000.672000 Erstattungen a.d. Kreis als örtl. Sozialhilfeträger - 30.000 €
580000.510000 Unterhaltung der Anlagen + 50.000 €
630000.510000.001 Unterhaltung der Straßen d. ext. Firmen + 50.000 €
670000.540000 Stromkosten für Straßenunterhaltung + 33.500 €
780000.510000 Unterhaltung der Wirtschaftswege + 95.500 €
900000.810000 Gewerbesteuerumlage - 25.700 €
910000.808000 Zinsen an Kreditmarkt - 25.700 €
910000.860000 Zuführung zum Vermögenshaushalt - 14.400 €
Vermögenshaushalt:
Auch der Vermögenshaushalt weist erhebliche Veränderungen aus. Hierbei sind zunächst bei den Einnahmen insbesondere folgende Positionen zu erwähnen:
630300.361000 Zuweisung vom Land Stadtkern/Bahnhofsumfeld - 62.300 €
631300.350000 Erschließungsbeiträge „Tornesch am See“ - 1.850.000 €
881000.340000 Erlöse aus Grundstücksverkäufen - 942.000 €
910000.300000 Zuführung vom Verwaltungshaushalt - 14.400 €
910000.378800 Kredite von übrigen Bereichen - 70.800 €
Folgende Veränderungen der Ausgaben des Vermögenshaushaltes treten besonders hervor:
130000.960000 Erweiterungsbauten an den Feuerwehren + 650.000 €
Reduzierung VE 2013 auf 468.100 € - 650.000 €
464000.987000 Investitionszuschuss an WABE für KiGa + 92.000 €
Verpflichtungsermächtigung für 2013 + 92.000 €
550000.987040 Zuschuss an den FCU für Sportplatzbau - 1.000.000 €
600000.935000 Erwerb von beweglichem Vermögen + 10.600 €
631300.950000 Erschließungskosten „Tornesch am See“ - 1.330.000 €
780000.960000 Gr. Ausbesserungsarbeiten Wirtschaftswege - 100.000 €
881000.932100 Erwerb von Grundstücken - 2.350.000 €
VE 2013 für Grundstück Pommernstraße + 350.000 €
VE 2014 Grundstück Sportplatz Gr. Moorweg + 150.000 €
881000.940000 VE 2013 für Lärmschutzwall Pommernstraße + 295.000 €
910000.900000 Zuführung zum Verwaltungshaushalt - 17.600 €
910000.925100 Tilgungsdarlehen an GGT + 80.000 €
910000.925200 Darlehen an GGT für Hochbaumaßnahme
Sportanlage am Großen Moorweg + 500.000 €
910000.928000 Darlehen an FCU Tornesch für die Umsetzung
der Tiefbaumaßnahme am Großen Moorweg + 500.000 €
Schlussbetrachtung:
Als Anlage zu dieser Beschlussvorlage ist der Haushaltsplan (Verwaltung- und Vermögenshaushalt) mit den entsprechenden Begründungen zu den Veränderungen der einzelnen Haushaltsstellen beigefügt.
Die veranschlagten Personalkosten wurden auf der Basis des Ergebnisses des Rechnungsjahres 2011 hochgerechnet. Auch die aus dem neuen Tarifvertrag resultierende Erhöhung der Entgelte sowie beschlossene Veränderungen (Neueinstellungen, Änderung der wöchentlichen Arbeitszeit, Höhergruppierungen u. dergl.) wurden in die Berechnungen mit einbezogen.
Die immer noch anhaltend guten Konjunkturdaten haben weiterhin positive Auswirkung auf den Verwaltungshaushalt, so dass davon ausgegangen werden kann, dass alle eingeplanten Einnahmen des Abschnitts 90 (z.B. Gewerbesteuer, Einkommensteueranteile etc.) auch tatsächlich fließen werden.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Die Ratsversammlung beschließt, auf Empfehlung des Finanzausschusses, den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan 2012 mit folgenden Inhalten:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
1. im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen von bisher 21.851.500 € auf 22.374.600 €
die Ausgaben von bisher 21.851.500 € auf 22.374.600 €
2. im Vermögenshaushalt
die Einnahmen von bisher 8.693.900 € auf 5.754.400 €
die Ausgaben von bisher 8.693.900 € auf 5.754.400 €
festgesetzt.
Es werden neu festgesetzt:
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 4.680.200 € auf 4.609.400 €
der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen von bisher 1.319.100 € auf 1.556.100 €
Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert auf 16.000.000 €.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von 97,13 auf ?
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26 kB
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2
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(wie Dokument)
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666,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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246 kB
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4
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(wie Dokument)
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40,7 kB
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