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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/12/388

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hat die Gemeinde eine Nachtragssatzung zum Haushalt zu erlassen, wenn

 

  1. sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.

 

  1. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen;

 

  1. Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen

oder

  1. Einstellungen, Beförderungen oder Höhergruppierungen erfolgen sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.

 

Neben den bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen, die in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben nicht unerheblichen Umfang geleistet werden müssen, machen auch nicht unerhebliche Mehreinnahmen, den Erlass einer Nachtragssatzung notwendig.

 

Gemäß § 32 GemHVO muss der Nachtragshaushaltsplan alle erheblichen Änderungen der Einnahmen und Ausgaben, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten.

Bereits geleistete oder angeordnete über- und außerplanmäßige Ausgaben brauchen nicht veranschlagt werden; sie sind jedoch im nachfolgenden 1. Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt worden.

 

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan schließt der ausgeglichene Verwaltungshaushalt 2012 in Einnahme und Ausgabe mit einer Summe von jeweils  22.374.600 € (+ 523.100 €) ab.

Der ausgeglichene Vermögenshaushalt schließt in Einnahme und Ausgabe mit einem Volumen von je  5.754.400 € (- 2.939.500 €) ab.

 

 

Verwaltungshaushalt:

 

Im Einzelnen sind folgende gravierende Veränderungen (=> 10.000 €) des Verwaltungshaushaltes in Einnahmen und Ausgaben zu nennen:

 

 

Einnahmen:

 

021000.171000              Sonderbedarfszuweisung für Fusionsgutachten              +              45.000 €             

030000.165000              Erstattung Verwaltungskosten d. Eigenbetriebe              +              16.800 €             

110000.100000.333              Erstattung Gebühren Pässe und BPA                            +              38.300 €             

340000.170000              EU-Fördermittel für Jubiläum Städtepartnerschaft              -              10.000 €             

400000.162000              Personal- und Sachkostenerst. vom Kreis              +              65.700 €             

410000.162000              Erstattung von Sozialhilfeaufwendungen                            +              10.300 €             

464000.162010              Erst. a. d. Jahresrechnung AWO-KiTa Merlinweg              +              123.000 €             

464000.162020              Erst. a. d. Jahresrechnung AWO-KiTa Lüttkamp              +              122.200 €             

464000.162040              Erst. a. d. Jahresrechnung KiTa Kirchengemeinde              +              20.600 €             

771000.165000              Erstattung Verw.-Kosten durch Eigenbetrieb              +              16.500 €

772000.115000              Erst. Personal- und Sachkosten Reinigungsdienst              +              35.300 €             

881000.141000              Pachten und sonstige Erträge                            -              80.000 €

900000.010000              Gemeindeanteil an der Einkommensteuer              +              70.000 €

910000.280000              Zuführung vom Vermögenshaushalt                            -              17.600 €

 

 

Ausgaben:

 

SN 10               Personalausgaben                            +              54.700 €             

021000.655000              Kosten des Fusionsgutachtens                            +              50.000 €             

035000.655000              Optimierung des Gebäudemanagements                            +              15.000 €

110000.650000.333              Kosten der Reisepässe und BPA                            +              32.200 €

464000.672000              Kosten gem. KiTaG für Tornescher Kinder              +              12.000 €

464000.700000              Zuschuss an KiGa Träger DRK Friedlandstraße              +              63.100 €

464000.706000              Zuschuss f.d. Kinderspielstunde ev. Kirchengem.              +              23.400 €

464300.700000              Zuschuss a.d. DRK als Defizitabdeckung              Hort              +              20.700 €

482000.672000              Erstattungen a.d. Kreis als örtl. Sozialhilfeträger              -              30.000 €

580000.510000              Unterhaltung der Anlagen                            +              50.000 €

630000.510000.001 Unterhaltung der Straßen d. ext. Firmen                            +              50.000 €

670000.540000              Stromkosten für Straßenunterhaltung                            +              33.500 €

780000.510000              Unterhaltung der Wirtschaftswege                            +              95.500 €

900000.810000              Gewerbesteuerumlage                            -              25.700 €

910000.808000              Zinsen an Kreditmarkt                            -              25.700 €

910000.860000              Zuführung zum Vermögenshaushalt                            -              14.400 €

 

 

Vermögenshaushalt:

 

Auch der Vermögenshaushalt weist erhebliche Veränderungen aus. Hierbei sind zunächst bei den Einnahmen insbesondere folgende Positionen zu erwähnen:

 

630300.361000              Zuweisung vom Land Stadtkern/Bahnhofsumfeld              -              62.300 €

631300.350000              Erschließungsbeiträge „Tornesch am See“              -              1.850.000 €

881000.340000              Erlöse aus Grundstücksverkäufen                            -              942.000 €

910000.300000              Zuführung vom Verwaltungshaushalt                            -              14.400 €

910000.378800              Kredite von übrigen Bereichen                            -              70.800 €

 

 

Folgende Veränderungen der Ausgaben des Vermögenshaushaltes treten besonders hervor:

 

130000.960000              Erweiterungsbauten an den Feuerwehren              +              650.000 €

                                          Reduzierung VE 2013 auf  468.100 €                            -              650.000 €

464000.987000              Investitionszuschuss an WABE für KiGa                            +              92.000 €

                                          Verpflichtungsermächtigung für 2013                            +              92.000 €

550000.987040              Zuschuss an den FCU für Sportplatzbau                            -              1.000.000 €

600000.935000              Erwerb von beweglichem Vermögen                            +              10.600 €

631300.950000              Erschließungskosten „Tornesch am See“                            -              1.330.000 €

780000.960000              Gr. Ausbesserungsarbeiten Wirtschaftswege              -              100.000 €

881000.932100              Erwerb von Grundstücken                            -              2.350.000 €

                                          VE 2013 für Grundstück Pommernstraße                            +              350.000 €

                                          VE 2014 Grundstück Sportplatz Gr. Moorweg                            +              150.000 €

 

881000.940000              VE 2013 für Lärmschutzwall Pommernstraße                            +              295.000 €

910000.900000              Zuführung zum Verwaltungshaushalt                            -              17.600 €

910000.925100              Tilgungsdarlehen an GGT                            +              80.000 €

910000.925200              Darlehen an GGT für Hochbaumaßnahme

                                          Sportanlage am Großen Moorweg                            +              500.000 €

910000.928000              Darlehen an FCU Tornesch für die Umsetzung

                                          der Tiefbaumaßnahme am Großen Moorweg              +              500.000 €

 

 

 

Schlussbetrachtung:

 

Als Anlage zu dieser Beschlussvorlage ist der Haushaltsplan (Verwaltung- und Vermögenshaushalt) mit den entsprechenden Begründungen zu den Veränderungen der einzelnen Haushaltsstellen beigefügt.

 

Die veranschlagten Personalkosten wurden auf der Basis des Ergebnisses des Rechnungsjahres 2011 hochgerechnet. Auch die aus dem neuen Tarifvertrag resultierende Erhöhung der Entgelte sowie beschlossene Veränderungen (Neueinstellungen, Änderung der wöchentlichen Arbeitszeit, Höhergruppierungen u. dergl.) wurden in die Berechnungen mit einbezogen.

 

Die immer noch anhaltend guten Konjunkturdaten haben weiterhin positive Auswirkung auf den Verwaltungshaushalt, so dass davon ausgegangen werden kann, dass alle eingeplanten Einnahmen des Abschnitts 90 (z.B. Gewerbesteuer, Einkommensteueranteile etc.) auch tatsächlich fließen werden.

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

siehe Ausführungen zu A+B

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Die Ratsversammlung beschließt, auf Empfehlung des Finanzausschusses, den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan 2012 mit folgenden Inhalten:

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

              1. im Verwaltungshaushalt

             

              die Einnahmen von bisher                                          21.851.500 €              auf              22.374.600 €

              die Ausgaben von bisher                                           21.851.500 €              auf               22.374.600 €

 

              2. im Vermögenshaushalt

 

              die Einnahmen von bisher                                            8.693.900 €               auf              5.754.400 €

              die Ausgaben von              bisher                                            8.693.900 €              auf              5.754.400 €

 

festgesetzt.

 

Es werden neu festgesetzt:

 

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher                 4.680.200 €              auf              4.609.400 €

 

der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

ermächtigungen von bisher                                                          1.319.100 €              auf               1.556.100 €

 

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert auf                   16.000.000 €.

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von              97,13 auf   ?

 

             

 

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Anlagen

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