Beschlussvorlage - VO/12/389
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass eines 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Wirtschaftsjahr 2012 des Abwasserbetriebes Tornesch
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Torsten Kopper
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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12.09.2012
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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25.09.2012
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 12 der Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung – EigVO-) hat die Gemeinde den Haushaltsplan zu ändern, wenn
1. das Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des Vermögensplanes bedingt,
2. zum Ausgleich des Vermögensplanes erheblich höhere Zuführungen der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich werden,
3. im Vermögensplan weitere Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen oder
4. eine Vermehrung oder Hebung der in der Stellenübersicht ausgewiesenen Stellen erforderlich wird, es sei denn, dass es sich um eine vorübergehende Einstellung von Aushilfskräften handelt.
Gemäß §28 EigVO i.V mit § 8 der Gemeindehaushaltsverordnung- Doppik ( GemHVO-Doppik ) muss der Nachtragshaushaltsplan alle erheblichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen und der Einzahlungen und Auszahlungen, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten. Die damit im Zusammenhang stehenden Änderungen der Ziele sollen beschrieben werden. Bereits über- oder außerplanmäßig entstandene Aufwendungen oder über- oder außerplanmäßig geleistete Auszahlungen müssen nicht veranschlagt werden; sie sind jedoch im nachfolgenden 1. Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt worden.
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan schließt der Ergebnisplan im Bereich Schmutzwasser in den Erträgen und Aufwendungen mit einer Summe von 1.791.900 € ab.
Im Bereich des Niederschlagswassers schließt der Ergebnisplan in den Erträgen mit 1.081.000 € und in den Aufwendungen mit 1.021.400 € und somit mit einem planerischen Überschuss in Höhe von 59.600 € ab.
Der Finanzplan schließt im Bereich des Schmutzwassers in den Einzahlungen und Auszahlungen mit 2.105.800 € ab.
Im Bereich des Niederschlagswassers schließt der Finanzplan in den Einzahlungen und Auszahlungen
mit 3.223.300 € ab.
Die Kreditaufnahme ändert sich im Produktbereich Schmutzwasser von 300.000 € auf 74.200 € und im Produktbereich Niederschlagswasser von 1.374.700 € auf 2.009.000 €.
Des Weiteren wurde eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2015 in Höhe von 320.000 €. Diese dient für den Erwerb von Grundstücken für ein Regenrückhaltebecken. (siehe Teilproduktplan Niederschlagswasser)
Ergebnisplan
Im Einzelnen sind folgende Veränderungen des Ergebnisplanes in Erträgen und Aufwendungen zu nennen:
Produkt 538002 (Niederschlagswasser)
Nr. 43 Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte + 7.900 €
Begründung: Durch mehr angeschlossene Grundstücke erhöht sich die
Niederschlagswassergebühr
Nr. 52 Aufwendung für Sach- und Dienstleistungen + 5.400 €
Begründung: Durch Anpachtung eines Grundstückes erhöht sich der Ansatz
Nr. 55 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen + 6.800 €
Begründung: Durch Erhöhung des Ansatzes der Kredite, erhöht sich ebenfalls der
Ansatz der Zinsen
Finanzplan
Im Einzelnen sind folgende Veränderungen des Finanzplanes in Einzahlungen und Auszahlungen zu nennen:
Produkt 538001 (Schmutzwasser)
Nr. 785 Auszahlungen für Baumaßnahmen - 225.800 €
Begründung: Die Maßnahme Neubau Schmutzwasserleitung auf dem Gelände des
Sportplatzes Friedlandstr. wird auf das Jahr 2013 verschoben
( - 225.800 €)
Produkt 538002 (Niederschlagswasser)
Nr. 782 Auszahlung für den Erwerb von Grundstücken +570.000 €
Begründung: Ankauf für Grundstück Regenrückhaltebecken (+ 200.000 €)
Ankauf für Grundstück Regenrückhaltebecken ( + 370.000 €)
Nr. 785 Auszahlungen für Baumaßnahmen + 60.000 €
Begründung: Die Maßnahme RKB Koppeldamm, Umgestaltung des Spülfeldes
wird auf das Jahr 2013 verschoben. (-113.000 €)
Die Maßnahme Neubau Niederschlagswasserkanalisation Haselbaum-
weg wird auf das Jahr 2013 verschoben. (-102.500 €)
Die Maßnahme Neubau Niederschlagswasserkanalisation auf dem
Gelände des Sportplatzes Friedlandstr. wird auf das Jahr 2013 verscho-
ben. (-169.250 €)
Bei der Maßnahme Sanierung Niederschlagswasserkanalisation Hasweg
Mitte und Ost wurde der Ansatz um 30.000 € gesenkt.
Bei der Maßnahme Neubau Niederschlagswasserkanalisation Gerber-
weg wurde der Ansatz um 35.000 € gesenkt.
Bei der Maßnahme Regenrückhaltebecken HellermannTyton wurde der
Ansatz um 30.000 € erhöht.
Die Maßnahme Regenrückhaltebecken Hawesko wird mit 479.700 € neu
hinzugefügt.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Der vom Abwasserbetrieb Tornesch für das Wirtschaftsjahr 2012 vorgelegte 1. Nachtragshaushaltsplan (1. Nachtragswirtschaftsplan) wird mit folgenden Beträgen festgestellt:
Die Erträge betragen 2.872.900,00 € und die Aufwendungen betragen 2.813.300,00 €. Ein Jahresgewinn wird in Höhe von 59.600,00 € erwartet. Der Finanzplan schließt bei den Einzahlungen und bei den Auszahlungen mit jeweils 5.329.100,00 € ab. Der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 2.083.200,00 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird unverändert auf 700.000,00 € festgesetzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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