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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/12/392

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Verlängerung der Vertragsdauer des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen Tornesch und Uetersen über die Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten

 

Dieser öffentlich-rechtliche Vertrag betrifft die Übertragung der Standesamtsaufgaben auf die Stadt Uetersen und der Übertragung von sozialen Aufgaben, u.a. Wohngeld, von der Stadt Uetersen auf die Stadt Tornesch. Der Vertrag wurde zwischenzeitlich ausgefertigt und bekanntgemacht, so dass die Aufgaben nunmehr auf unbestimmte Dauer übertragen wurden.

 

Verlagerung des Sportplatzes Friedlandstraße an den Großen Moorweg; hier: Freigabe und Umbenennung der Haushaltsmittel

 

Die Umbenennung der Haushaltsmittel von „Zuschuss an den FCU für Sportplatzbau“ in „Darlehen an die GGT für Hochbaumaßnahme Sportanlage am Großen Moorweg“ und „Darlehen an den FCU für die Umsetzung der Tiefbaumaßnahme am Großen Moorweg“ ist Inhalt des Beschlussvorschlages für den 1. Nachtragshaushalt 2012, der auch auf der Tagesordnung der Ratsversammlung steht.

 

Erneute Beschlussfassung in verschiedenen Bauleitplanverfahren in Folge einer geänderten Rechtsauffassung

 

  • 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Östlich kleiner Moorweg“

Nachdem während der erneuten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange neue Stellungnahmen aus dem Bereich der Öffentlichkeit eingegangen sind, findet der in der Ratsversammlung vom 19.06.12 gefasst Vorratsbeschluss keine Anwendung - eine erneute Abwägung und ein erneuter Feststellungsbeschluss durch die Ratsversammlung ist erforderlich (siehe Tagesordnung).

 

 

  • 31. Änderung  des Flächennutzungsplanes „Großer Moorweg – Brandskamp – Spritzloh“

Da während der erneuten Auslegung keine neuen Stellungnahmen eingegangen sind, gilt der in der Ratsversammlung vom 19.06.12 gefasst Vorratsbeschluss: der Feststellungsbeschluss gilt mit Ende der erneuten Auslegung als gefasst.

 

  • 37. Änderung des Flächennutzungsplanes „Businesspark Tornesch“

Da während der erneuten Auslegung keine neuen Stellungnahmen eingegangen sind, gilt der in der Ratsversammlung vom 19.06.12 gefasst Vorratsbeschluss: der Feststellungsbeschluss gilt mit Ende der erneuten Auslegung als gefasst.

 

  • 3. Änderung und Erweiterung B-Plan 52 „Westlich des Großen Moorwegs“

Hier gilt gleiches wie bei der 14. Änderung des Flächennutzungsplans: Nachdem während der erneuten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange neue Stellungnahmen aus dem Bereich der Öffentlichkeit eingegangen sind, findet der in der Ratsversammlung vom 19.06.12 gefasst Vorratsbeschluss keine Anwendung - eine erneute Abwägung und ein erneuter Satzungsbeschluss durch die Ratsversammlung ist erforderlich (siehe Tagesordnung).

 

  • B-Plan 80 „Sportanlagen Großer Moorweg“

Hier gilt gleiches wie bei der 31. Änderung des Flächennutzungsplans: Da während der erneuten Auslegung keine neuen Stellungnahmen eingegangen sind, gilt der in der Ratsversammlung vom 19.06.12 gefasst Vorratsbeschluss: der Satzungsbeschluss gilt mit Ende der erneuten Auslegung als gefasst.

 

  • 1. Änderung B-Plan 47 „Businesspark Tornesch“

Hier gilt gleiches wie bei der 37. Änderung des Flächennutzungsplans: Da während der erneuten Auslegung keine neuen Stellungnahmen eingegangen sind, gilt der in der Ratsversammlung vom 19.06.12 gefasst Vorratsbeschluss: der Satzungsbeschluss gilt mit Ende der erneuten Auslegung als gefasst.

 

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