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ALLRIS - Vorlage

Schulverband Beschlussvorlage - VO/12/398

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Gemäß § 77 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat der Schulverband für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. In der Haushaltssatzung werden die Einnahmen und Ausgaben für den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt festgesetzt. Die Haushaltssatzung enthält weiter die Höhe der Investitionskostenzuschüsse der Mitgliedskörperschaften. Die Haushaltssatzung ist gemäß §§ 4 und 28 GO Abs. 7 von der Verbandsversammlung zu beschließen.

 

Im Haushaltsjahr 2013 schließt der Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe mit jeweils 4.635.100 € und der Vermögenshaushalt mit jeweils 1.639.700 € ab.
Die Haushalte sind ausgeglichen.

 

Der Verwaltungshaushalt folgt im Wesentlichen dem mit dem Haushaltsplan 2012 aufgestellten Finanzplan. Erläuterungen zur bedeutsamen Veränderungen gegenüber dem Finanzplan sind am Ende des jeweiligen Unterabschnitts aufgeführt.

 

Bedingt durch die Änderung des Schulgesetztes ist die Finanzierung im Rahmen des Schullastenausgleichs vom bisherigen Pauschalsystem auf eine Vollkostenabrechnung umgestellt worden. Zurzeit ist jedoch noch unklar, welche Kosten genau in diese Berechnung einfließen können. Problematisch sind insbesondere die Berücksichtigung von Investitionen, Abschreibungen und Anschaffungen von beweglichem Vermögen. Da eine zeitnahe Lösung nicht zu erwarten ist, wird der Schulverband den entsendenden Gemeinden vorschlagen. Als Abschlagszahlung die bisherige Pauschale in Höhe von 1.293,- € zuzüglich eines pauschalen Investitionskostenanteils in Höhe von 250,- € zu erheben. Sobald eine Einigung über die Berechnung des Schullastenausgleichs herbeigeführt worden ist, wird eine endgültige Abrechnung vorgenommen. Aus diesem Grund ist der Haushaltsansatz im Bereich der Gastschulgelder mit den vorgenannten Zahlen berechnet worden. Das bedingt auch eine Weiterführung der Investitionskostenzuschüsse in der gleichen Höhe wie im vergangenen Jahr.

 

Um eine solide Finanzierung des Schulverbandes dauerhaft sicherzustellen, wird für die Zukunft folgendes Verfahren vorgeschlagen:

Die Einkünfte des Schullastenausgleichs werden nach den von allen Beteiligten anerkannten Regeln jährlich neu berechnet und bilden den Schwerpunkt der Finanzierung.

Ergänzend übernehmen die Trägerkommunen des Schulverbandes eine Defizitabdeckung. Die Höhe der Defizitabdeckung darf die jetzige Höhe der Investitionskostenzuschüsse nicht überschreiten. Die Defizitabdeckung ist in dem gleichen Verhältnis vorzunehmen, in dem derzeit die Investitionskostenzuschösse geleistet werden. Bei Aufnahme weiterer Schulen in den Schulverband ist über die Höhe und Verteilung der Defizitabdeckung neu zu verhandeln.

 

Um das so skizzierte Verfahren in Anwendung zu bringen, ist eine Änderung der Verbandssatzung nötig. Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses könnte die Änderung dann bereits in einen Nachtragshaushalt 2013 eingearbeitet werden.

 

Zu C: Prüfungen

entfällt

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachbericht.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Verbandsversammlung beschließt wie folgt:

 

„1. Die Haushaltssatzung 2013 wird

1.1. im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf               4.635.100 EUR

in der Ausgabe auf                 4.635.100 EUR         und

1.2. im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf               1.639.700 EUR

in der Ausgabe auf                 1.639.700 EUR        festgesetzt.

 

2. Es werden festgesetzt:

2.1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen                         auf          180.000 EUR

2.2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen   auf                     0 EUR

2.3. der Höchstbetrag der Kassenkredite                              auf       1.000.000 EUR

2.4. die Gesamtzahl der im Stellenplanausgewiesenen Stellen auf             0 Stellen

 

3. Die Verbandsumlage (Baukostenzuschuss) für das Haushaltsjahr 2013 beträgt gemäß der

in § 13 Abs. 2 der Verbandssatzung genannten Höhe  989.800,00 EUR

Für das Haushaltsjahr 2013 entfallen demnach auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden folgende Beträge:

3.1. Stadt Tornesch 754.133,33 EUR

3.2. Stadt Uetersen 235.666.67 EUR

 

4. Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne

des § 82 Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 50.000,- EUR nicht überschreitet. Die Zustimmung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Verbandsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.

 

5. Dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm der Jahre 2013 – 2016 wird zugestimmt.“

 

 

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Anlagen

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