Schulverband Beschlussvorlage - VO/12/398
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Schulverband Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Gunnar Seiler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Verbandsversammlung Schulverband Tornesch-Uetersen
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Entscheidung
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26.09.2012
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 77 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat der Schulverband für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. In der Haushaltssatzung werden die Einnahmen und Ausgaben für den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt festgesetzt. Die Haushaltssatzung enthält weiter die Höhe der Investitionskostenzuschüsse der Mitgliedskörperschaften. Die Haushaltssatzung ist gemäß §§ 4 und 28 GO Abs. 7 von der Verbandsversammlung zu beschließen.
Im Haushaltsjahr 2013 schließt der Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe mit jeweils 4.635.100 und der Vermögenshaushalt mit jeweils 1.639.700 ab.
Die Haushalte sind ausgeglichen.
Der Verwaltungshaushalt folgt im Wesentlichen dem mit dem Haushaltsplan 2012 aufgestellten Finanzplan. Erläuterungen zur bedeutsamen Veränderungen gegenüber dem Finanzplan sind am Ende des jeweiligen Unterabschnitts aufgeführt.
Bedingt durch die Änderung des Schulgesetztes ist die Finanzierung im Rahmen des Schullastenausgleichs vom bisherigen Pauschalsystem auf eine Vollkostenabrechnung umgestellt worden. Zurzeit ist jedoch noch unklar, welche Kosten genau in diese Berechnung einfließen können. Problematisch sind insbesondere die Berücksichtigung von Investitionen, Abschreibungen und Anschaffungen von beweglichem Vermögen. Da eine zeitnahe Lösung nicht zu erwarten ist, wird der Schulverband den entsendenden Gemeinden vorschlagen. Als Abschlagszahlung die bisherige Pauschale in Höhe von 1.293,- zuzüglich eines pauschalen Investitionskostenanteils in Höhe von 250,- zu erheben. Sobald eine Einigung über die Berechnung des Schullastenausgleichs herbeigeführt worden ist, wird eine endgültige Abrechnung vorgenommen. Aus diesem Grund ist der Haushaltsansatz im Bereich der Gastschulgelder mit den vorgenannten Zahlen berechnet worden. Das bedingt auch eine Weiterführung der Investitionskostenzuschüsse in der gleichen Höhe wie im vergangenen Jahr.
Um eine solide Finanzierung des Schulverbandes dauerhaft sicherzustellen, wird für die Zukunft folgendes Verfahren vorgeschlagen:
Die Einkünfte des Schullastenausgleichs werden nach den von allen Beteiligten anerkannten Regeln jährlich neu berechnet und bilden den Schwerpunkt der Finanzierung.
Ergänzend übernehmen die Trägerkommunen des Schulverbandes eine Defizitabdeckung. Die Höhe der Defizitabdeckung darf die jetzige Höhe der Investitionskostenzuschüsse nicht überschreiten. Die Defizitabdeckung ist in dem gleichen Verhältnis vorzunehmen, in dem derzeit die Investitionskostenzuschösse geleistet werden. Bei Aufnahme weiterer Schulen in den Schulverband ist über die Höhe und Verteilung der Defizitabdeckung neu zu verhandeln.
Um das so skizzierte Verfahren in Anwendung zu bringen, ist eine Änderung der Verbandssatzung nötig. Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses könnte die Änderung dann bereits in einen Nachtragshaushalt 2013 eingearbeitet werden.
Zu C: Prüfungen
entfällt
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Die Verbandsversammlung beschließt wie folgt:
1. Die Haushaltssatzung 2013 wird
1.1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 4.635.100 EUR
in der Ausgabe auf 4.635.100 EUR und
1.2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 1.639.700 EUR
in der Ausgabe auf 1.639.700 EUR festgesetzt.
2. Es werden festgesetzt:
2.1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 180.000 EUR
2.2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR
2.3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.000.000 EUR
2.4. die Gesamtzahl der im Stellenplanausgewiesenen Stellen auf 0 Stellen
3. Die Verbandsumlage (Baukostenzuschuss) für das Haushaltsjahr 2013 beträgt gemäß der
in § 13 Abs. 2 der Verbandssatzung genannten Höhe 989.800,00 EUR
Für das Haushaltsjahr 2013 entfallen demnach auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden folgende Beträge:
3.1. Stadt Tornesch 754.133,33 EUR
3.2. Stadt Uetersen 235.666.67 EUR
4. Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne
des § 82 Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 50.000,- EUR nicht überschreitet. Die Zustimmung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Verbandsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.
5. Dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm der Jahre 2013 2016 wird zugestimmt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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