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ALLRIS - Vorlage

Schulverband Mitteilungssvorlage - VO/12/399

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Nach § 4 der Haushaltssatzung ist der Verbandsvorsteher gemäß § 82 Abs. Gemeindeordnung berechtigt, über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben zu leisten, sofern ihr Betrag im Einzelfall 50.000,- € nicht überschreitet.

Über die geleisteten Ausgaben ist der Verbandsversammlung Bericht zu erstatten.

 

Im Haushaltsjahr 2012 wurden bislang über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 22.951,58 € geleistet. Alle Positionen waren unabweisbar und jeweils unterhalb der Wertgrenze von 50.000,- €.

 

Lediglich zwei Haushaltsstellen benötigten überplanmäßige Mittel. Zum einen handelte es sich um die Haushaltstelle Bauliche Unterhaltung – Schadensfälle, die durch entsprechende Mehreinnahmen bei den Versicherungsleistungen gedeckt werden konnten. IM anderen Fall entstanden Nachzahlungen bei der Schüler-Unfallversicherung, die ebenfalls durch Mehreinnahmen gedeckt werden konnten.

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Anlagen

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