Beschlussvorlage - VO/12/400
Grunddaten
- Betreff:
-
4.Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 52 "Westlich des Großen Moorwegs"
Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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01.10.2012
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A: Sachbericht
Als am 05.09.2011 der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung und Erweiterung des B-Plan 52 gefasst worden ist, bestand das Planungsziel darin, zügig Planungsrecht für die Erweiterung des Hochregallagers der Fa. HellermannTyton zu schaffen. Die Weiterführung des Verfahrens des B-Plan 55, dessen Planungsziel die städtebauliche Ordnung des Übergangsbereich zwischen Wohnbebauung am Kleinen Moorweg und gewerblicher Nutzung am Großen Moorweg war, wurde zunächst verschoben.
Die Fa. HellermannTyton beabsichtigt eine weitere Expansion am Standort Tornesch: es hat sich herausgestellt, dass das vorhandene Hochregallager weiter verbreitert werden soll, als während der Aufstellung der 3.Änderung und Erweiterung des B-Plan 52 zunächst beabsichtigt, eine Planänderung ist hierfür erforderlich.
Zu B: Stellungnahme der Verwaltung
Mit der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 52 werden nun beide Planungsziele verfolgt:
1) Der von der Fa. HellermannTytoon GmbH beabsichtigte weiteren Ausbau ihres Hochregallagers soll ermöglicht werden.
2) Der Übergang von den gewerblich genutzten Flächen im Osten zur Wohnbebauung im Westen (Wohnbebauung östlich des kleinen Moorwegs und Entwicklungsprojekt „Tornesch am See“) soll planerisch geordnet werden.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 52 schließt sich westlich und südlich an den Geltungsbereich der 3.Änderung des B-Plan 52 an und erstreckt sich bis zum Kleinen Moorweg im Westen und dem Geltungsbereich des B-Plan 15 (Borstelweg) im Süden. Die Geltungsbereiche der 3. und 4.Änderung des B-Plan 52 umfassen damit im Wesentlichen den Geltungsbereich des B-Plan 55, dessen Aufstellungsbeschluss am 26.03.1998 gefasst worden ist, deshalb kann der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 55 aufgehoben werden.
Inhaltlich wird wie bisher das Konzept weiterverfolgt, das eine Dreiteilung des Gebiets vorsieht: Eine ausgeweitete Wohnnutzung im Westen (Ermöglichen einer 2. Bautiefe), ein zentraler Waldstreifen bzw. eine Grünfläche als Puffer und die Gewerbeflächen im Osten. Diese Dreiteilung findet sich auch in der 14. Änderung des Flächennutzungsplans wieder.
Als nächster Schritt soll die frühzeitige Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch) und der Öffentlichkeit (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt werden.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
- Für das Gebiet östlich des Kleinen Moorwegs in einer Tiefe von ca. 220 m im Süden und ca. 100 m im Norden, nördlich des Gewerbegebiets am Lindenweg in einer Tiefe von ca. 320m wird die 4.Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 52 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung gewerblicher Bauflächen und städtebauliche Ordnung des Überganges zwischen gewerblicher Nutzung und Wohnbauflächen
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf die erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer Informationsveranstaltung durchzuführen.
- Der bestehende Aufstellungsbeschluss zu B-Plan 55 vom 26.03.1998 wird aufgehoben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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64,1 kB
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