Beschlussvorlage - VO/12/404
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau der Wegenerstraße im Zusammenhang mit Kanalisanierungsmaßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Sylvia Köhn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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01.10.2012
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Für das Jahr 2013 plant der Abwasserbetrieb die Sanierung der Kanalisation in der Wegenerstraße. Folgende Arbeiten müssen durchgeführt werden:
Wegenerstraße
Kanalisation
Für den Bereich Schmutzwasser ist für zwei Haltungen ein Neubau, für den verbleibenden Kanal das Einziehen eines Inliners in den Hauptkanal sowie die Erneuerung der Anschlussleitungen in offener Bauweise erforderlich.
Für den Bereich Regenwasser ist auf der gesamten Länge ein Neubau erforderlich da die vorhandene Dimensionierung den heutigen Bedingungen nicht mehr genügt.
Die Oberflächenwiederherstellung erfolgt nur in Rohrgrabenbreite.
Die Beurteilung der vorhandenen Baugrundverhältnisse incl. Untersuchung des vorhandenen Fahrbahnaufbaus wurde durch das Ingenieurbüro Torsten Pöhler durchgeführt.
Die Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:
Straßenbau
Die Wegenerstraße hat eine Gesamtlänge von rd. 209,00 m und eine Fahrbahnbreite von rd. 5,00 m und beidseitig verlaufende Gehwege mit einer Breite von rd. 1,0 m.
Zustandserfassung
Die Fahrbahn weist in der nördlichen linken Fahrbahnhälfte in größeren Teilstrecken einen deutlichen Längsriss und einige kleinere Querrisse auf.
Baugrunduntersuchung
Die Untersuchung der bituminösen Fahrbahnbefestigung ergab eine Schichtstärke von rd. 10 cm. Für die Bauklasse V ist laut der RStO 01 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) für den Asphaltoberbau eine Gesamtstärke von 12 cm erforderlich. Somit ist der vorhandene Asphaltoberbau unterdimensioniert und entspricht nicht den Anforderungen an die Bauklasse V. Der Asphalt ist nicht pechhaltig.
Die vorhandene untere ungebundene Tragschicht (Frostschutzschicht) weist eine ungünstigen Kornzusammensetzung auf. Obwohl auf den ungebundenen Tragschichten ein ausreichender Verformungsmodul nachgewiesen wurde, ist wegen der ungünstigen Kornzusammensetzung der Tragschichten ein neuer Fahrbahnaufbau erforderlich.
Die Wiederherstellung der Oberflächen erfolgt seitens des Abwasserbetriebes nur in Rohrgrabenbreite. Somit würde die vorhandene Asphaltdeckschicht zusätzliche Aufgrabungen erhalten und die Unzufriedenheit mit dem Zustand der Wegenerstraße nach Fertigstellung der Maßnahme, wäre vorprogrammiert.
Sinnvoll wäre es die Asphaltdeckschicht in kompletter Breite zu erneuern. Da aber der vorhandene Asphaltaufbau unterdimensioniert ist wird seitens der Verwaltung ein Straßenneubau.
Seitens der Verwaltung wird ein Neubau der Wegenerstraße als Tempo-30-Bereich vorgeschlagen. Die Fahrbahn erhält eine Breite von 5,50 m. Aufgrund der örtlichen Platzverhältnisse, soll nur noch auf der Nord-Seite ein Gehweg in einer Breite von 2,50 m hergestellt werden.
Die Oberflächenentwässerung der Straße wird über die neuverlegte Regenwasserkanalisation gewährleistet.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen Mittel für den Neubau der Wegenerstraße sollen für das Jahr 2013 im Haushalt bereitgestellt werden. Nach einer Kostenschätzung wird mit Baukosten (ohne Sanierung Schmutzwasserkanalisation und Regenwasserhausanschlüsse, da nicht veranlagungsfähig) einschl. Honorar in Höhe von 320.000 Euro gerechnet.
Gemäß Ausbaubeitragssatzung dient die Wegenerstraße im Wesentlichen dem Anliegerverkehr. Auf Grundlage der Satzung sollen für die Ausbau 85 % der Kosten auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt werden. Im Wege der Vorausveranlagung können bei Baubeginn bereits bis zu 80 % der voraussichtlichen Beiträge erhoben werden.
In der Anliegerinformationsveranstaltung werden die voraussichtlichen Anliegerbeiträge (Euro/m² anrechenbare Grundstücksfläche) dargestellt werden.