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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/12/408

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die erste Satzung über die Nutzung der Gemeindebücherei der Gemeinde Tornesch wurde am 16.12.1997 von der damaligen Gemeindevertretung verabschiedet. Mit ihr ebenfalls die hierfür zu erhebende Nutzungsgebühr im Anhang. Im Jahr 2002 erfolgte die Umrechnung in den EURO. Seither wurde keine Gebührenerhöhung mehr vorgenommen, jedoch das Leistungsangebot, die Öffnungszeiten und nicht zuletzt die Stadtbücherei selbst erheblich erweitert bzw. vergrößert. Am neuen Standort in der Klaus-Groth-Str. in unmittelbarer Nachbarschaft der Gemeinschaftsschule werden zusätzlich die Dienstleistungen Schulbücherei und auch für das Kreismedienzentrum erbracht. Die Aufgabenausweitungen machten in der Zwischenzeit einige Personalverstärkungen erforderlich, so dass der Kostendeckungsgrad der seinerzeit festgesetzten Nutzungsgebühren für den Bereich der Stadtbücherei immer mehr sank. Nach nunmehr 15 Jahren Gebührenstabilität wird verwaltungsseitig die im Anhang beigefügte Erhöhung der Nutzungsgebühren vorgeschlagen.

Beim Vergleich der Büchereigebühren im Umland stellte sich heraus, dass die Gebührenstruktur höchst unterschiedlich gestaltet ist. Einige Büchereien erheben niedrigere Grundgebühren, haben jedoch zusätzlich noch Sondergebühren für besondere Leistungen festgelegt.

Zusammenfassend bleibt zu festzustellen, dass keine der festgelegten Gebühren kostendeckend ist. Vielmehr unterliegen diese politischen Entscheidungen und decken lediglich einen geringen Kostenanteil des Betriebes.

 

Hierzu folgende Erläuterungen:

 

Single- und Familienkarten

Im Jahr 2011 wurden Benutzungsgebühren in Höhe von 13.788,-- € erlöst. Insgesamt 489 Singlekarten wurden zu einem Gesamtbetrag von 5.868,-- € und 396 Familienkarten zu 7.920,-- € ausgegeben. Bei den Familienkarten ist von ca. 1.600 Nutzern auszugehen. Bei den Single- und Familienkarten wird eine moderate Erhöhung von 12,-- auf 15,-- € pro Jahr und 20,-- auf 25,-- € pro Jahr empfohlen. Bei gleich bleibenden Nutzerzahlen wäre auf der Basis der Statistikwerte von 2011 eine Mehreinnahme von 3.447,-- € zu erwarten.

 

Quartalskarte ( Neu)

In der Vergangenheit gab es immer wieder Nachfragen von Lesern, die die Bücherei lediglich vorübergehend nutzen wollten und deshalb keine Jahreskarte erwarben. Um diese Leser berücksichtigen zu können und den Erwerb einer „Probekarte“ mit begrenzter Dauer zu ermöglichen, sollte eine Karte mit dreimonatiger Gültigkeit eingeführt werden. Die Karte sollte 5.- Euro kosten und -im Gegensatz zur Familienkarte- nicht übertragbar sein. Sie stellt damit eine Sonderform der Singlekarte dar.

 

Schulkarte zur Nutzung der Stadtbücherei

 

Derzeit nutzen elf Schulen die Stadtbücherei Tornesch zur Ausleihe. Da die Schulen nach Bedarf Lehrern die Nutzung über eigene, dann kostenlose Karten ermöglichen können, ist der Kreis der wirklich nutzenden Personen mit 177 insgesamt aber deutlich größer. Lediglich drei der Schulen sind ortsansässig. Bisher kostet eine Schulkarte den gleichen Betrag wie eine Familienkarte, nämlich 20,- Euro. Dies ist vom Prinzip her als problematisch zu beurteilen, da die Gleichstellung einer ganzen Institution mit einer Familie nicht angemessen erscheint. Im Sinne einer angemesseneren Bewertung sollte eine Schulkarte für die Nutzung der Stadtbücherei Tornesch bei gleichem Nutzungsumfang wie bisher zukünftig 80,- Euro im Jahr kosten. 

 

Kreismedienzentrum

Der „Vertrag über die Weiterführung der Trägerschaft für das Medienzentrum des Kreises Pinneberg“ setzt eine Beteiligung des Kreises an der Entscheidung und Festsetzung derjenigen Gebühren in der Satzung der Stadtbücherei Tornesch voraus, die die Nutzung des Kreismedienzentrums (KMZiT) mitbetreffen. Damit sind in diesem Zusammenhang die Nutzungsgebühren für das KMZiT (20,-Euro p.A.) und die allgemein gültigen Versäumnisgebühren (0,25 Euro pro Tag und Medium) gemeint. Diese Gebühren sind damit derzeit als fixiert zu betrachten, da eine Veränderung hier zu Abzügen bei den Zuschüssen des Kreises führen könnte. Der jährliche Zuschuss zum Betrieb des KMZiT durch den Kreis beträgt derzeit  22.000.- Euro. Eine gleichwertige Refinanzierung über Nutzungsentgelte und Versäumnisgebühren ist völlig ausgeschlossen. Verwaltungsseitig wird daher keine Erhöhung empfohlen.

 

Kombikarten ( Schulkarten und KMZiT)

 

Schulen haben derzeit die Möglichkeit, die Nutzung von KMZiT und Stadtbücherei zu kombinieren. So kann eine Lehrkraft Filme für den Unterricht aus dem KMZiT ausleihen und die entsprechende Blockausleihe an Büchern über die Stadtbücherei tätigen. Diese Karte kostet bisher den Preis beider Karten, also 40.- Euro. Somit wäre der Preis einer Kombikarte jetzt mit 100,-- Euro zu veranschlagen.

 

Ersatzausweise

 

Bisher wird für die Ausstellung eines Ersatzausweises ein Betrag von  2,50 € erhoben. Hier erscheint eine moderate Erhöhung auf 3,- Euro angeraten, um den Verlust einer Karte aufgrund gestiegener Personalkosten nicht letztendlich zu bezuschussen.

 

 

 

Vorbestellungen

 

Die Gebühr von 0,50 € für einen auswärtigen Leihverkehr ist nicht mehr kostendeckend. Auch unter Berücksichtigung angestellter Gebührenvergleiche wird vorgeschlagen, Bestellungen aus anderen Bibliotheken mit einer Gebühr von 1,50 Euro pro Bestellung zu berechnen. Die Vorbestellungen auf Medien, die in der Stadtbücherei vorhanden, zum Zeitpunkt der Nachfrage aber entliehen sind, sollten weiterhin mit 0,50 Euro berechnet werden, da das Verfahren weitestgehend automatisiert wurde und somit ein vergleichsweise niedriger Verwaltungsaufwand aber kundenfreundlicher Service geleistet wird.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die im Sachverhalt dargestellten möglichen Mehreinnahmen stehen in Abhängigkeit zum Nutzerverhalten und können nicht abschließend eingeschätzt werden. Sollte der Gebührenerhöhung zugestimmt werden, wird verwaltungsseitig empfohlen, zunächst lediglich eine Mehreinnahme  in Höhe von 4.000,- € bei Haushaltsstelle 352000-11000 für 2013 einzustellen. Zusätzliche Mehreinnahmen wären bei Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes für 2013 zu erfassen.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Der Ratsversammlung beschließt die im Anhang befindliche geänderte Gebührenordnung für die Benutzung der Stadtbücherei Tornesch und des Kreismedienzentrums in Tornesch zum 01.01.2013.

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Anlagen

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