Beschlussvorlage - VO/12/418
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau eines Gerätehauses für den Sportplatz der Johannes-Schwennesen-Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Caroline Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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29.10.2012
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Johannes-Schwennesen-Schule hat für den schulnahen Sportplatz ein Gerätehaus beantragt. Zur Begründung wurde angeführt, dass der Sportplatz seit September vergangenen Jahres genutzt wird und sich im Betrieb laufend gezeigt habe, dass es sinnvoll wäre eine Lagermöglichkeit vor Ort zu haben.
In dem Gerätehaus könnten die notwendigen Materialien für den Unterricht, z.B. Harken, Begrenzungspfähle, Markierungskegel, Bandmaße, Bälle, u.s.w. untergebracht werden. Dadurch wird die ohnehin knapp bemessene Unterrichtszeit nicht mehr durch anfallende Material-Transportzeiten belastet. Außerdem reduziert sich die Schmutzbelastung im Turnhallengebäude über die Garderobenräume hinaus.
Das Gerätehaus soll am Schützenhaus platziert werden. Für die endgültige Größe des Gebäudes soll eine Bedarfsermittlung vorgenommen werden und ergänzend noch ausreichend Fläche für mögliche zusätzliche Nutzungen bereitgehalten werden. Für die Preiskalkulation wurde von 7m x 10 m ausgegangen. Das Material soll so gewählt werden, dass es wartungsfrei ist und nicht regelmäßig gestrichen werden muss. In der Kalkulation sind die Kosten für den Untergrund, den Aufbau des Schuppens und den Anschluss an Strom und Regenentwässerung enthalten.
Die Kosten wurden geschätzt. Ein günstiges Angebot wird vor Auftragsvergabe ermittelt werden.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt