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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/12/425

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

In den Hortgruppen kann eine Sozialstaffel nach den Richtlinien des Kreises Pinneberg über die Erstattung von Kosten der Ermäßigung von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren (Sozialstaffel) und über Zuwendungen an Träger von Kindertageseinrichtungen zu den laufenden Kosten (Betriebskostenförderung) gewährt werden. Alternativ kann in den Hortgruppen auch eine Geschwisterermäßigung gewährt werden. In den Betreuungsklassen wurde die Geschwisterermäßigung analog angewendet. Die Sozialstaffelregelung wurde jedoch nicht in den Betreuungsklassen angewandt.

Geschwisterermäßigung bedeutet, dass das älteste Kind den vollen Beitrag zahlen muss und für das 2. Kind 30 %, für das 3. Kind 60 % und für jedes weitere Kind 100% Ermäßigung gewährt wird.

Bei der Sozialstaffelregelung gibt es feste Einkommensgrenzen und in einem festgelegten Verfahren wird der Einkommensüberhang ausgerechnet, aus dem sich wiederum der zumutbare Kindergartenbeitrag ergibt. Der Differenzbetrag wird bei beiden Ermäßigungen vom Kreis Pinneberg und von der Stadt Tornesch mit dem Träger ausgeglichen. Bei den Eltern wird das Teilnahmeentgelt entsprechend reduziert.

Durch die Einführung der Offenen Ganztagsschule an der Johannes-Schwennesen-Schule entfällt auch die Hortbetreuung und damit die Möglichkeit der Ermäßigung aus einer Sozialstaffel. Um den Wegfall für die Familien abzumildern, soll eine freiwillige Sozialstaffelregelung eingeführt werden. Gleichzeitig soll die Geschwisterermäßigung normiert werden.

Da die Stadt Tornesch die Teilnahmeentgelte zumindest für die Betreuungsklasse an der Fritz-Reuter-Schule nicht selbst festsetzt, kann die Stadt nur einen Zuschuss zahlen. Daher wird nach den Richtlinien ein Zuschuss gewährt, der direkt an den Maßnahmenträger ausgekehrt wird.

Die Regelungen zur Geschwisterermäßigung entsprechen den Richtlinien des Kreises Pinneberg. Bei der Erstellung dieser Richtlinie ist mit der Wahl der Zuschusstatbestände ein möglichst unaufwendiges Verfahren gewählt worden, um den bürokratischen Aufwand sowohl für Antragssteller als auch für die Verwaltung (Personalbedarf) gering zu halten. Deshalb wird  nach Art des Leistungsbezuges ein prozentualer Zuschuss gewährt, wenn der entsprechende Bescheid vorgelegt wird. Die Bezuschussung ist dem Bewilligungszeitraum der Sozialleistung anzupassen. Diese vereinfachte Berechnungsvariante kann voraussichtlich mit dem bestehenden Personalbestand bewältigt werden.

Wegen der bereits bestehenden Betreuungsklassen wird empfohlen die Richtlinie mit Wirkung zum 01.01.2013 zu erlassen.

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

 

Die Kosten für die Sozialstaffel belaufen sich für ein Jahr nach den aktuellen Fallzahlen für die Johannes-Schwennesen-Schule auf 15.000 € und für die Fritz-Reuter-Schule auf 10.000 € pro Haushaltsjahr. An der Johannes-Schwennesen-Schule ist der Bedarf höher, weil nur hier eine Hortbetreuung möglich war, in der eine Sozialstaffelregelung nach den Richtlinien des Kreises Pinneberg gewährt werden konnte. Da die Hortbetreuung an der Johannes-Schwennesen-Schule noch bis Ende August vorgehalten wird, sind für das Haushaltsjahr 2013 nur anteilig Kosten i. H. v. 6.000 € eingestellt worden. Bis August 2012 erstattet der Kreis noch die Kosten für die Sozialstaffel für die Hortbetreuung.

Die Kosten für die Geschwisterermäßigung bleiben unverändert. An der Fritz-Reuter-Schule wurden 8.500 € und an der Johannes-Schwennesen-Schule wurden 3.000 € veranschlagt.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

 

Die Ratsversammlung beschließt die „Richtlinien der Stadt Tornesch über die Bezuschussung von Teilnahmeentgelten an der Fritz-Reuter-Schule und der Johannes-Schwennesen-Schule für a) Betreuungsklassen und b) Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule“.

 

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Anlagen

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