Beschlussvorlage - VO/12/427
Grunddaten
- Betreff:
-
AWO-Kindertagesstätte "Lüttkamp";
hier: Einrichtung eines Spätdienstes bis 14.30 Uhr für die 14.00-Uhr-Gruppen ab 01.11.2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Claudia Meinert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
|
Entscheidung
|
|
|
29.10.2012
|
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Im Rahmen der Sitzung des Kindergartenbeirates am 27.09.2012 hat die Leiterin der AWO-Kindertagesstätte „Lüttkamp“, Frau Eva Hansen, darüber berichtet, dass ein Großteil der überwiegend außerhalb von Tornesch berufstätigen Eltern zeitweise nicht in der Lage ist, die Kinder bis 14.00 Uhr aus der Einrichtung abzuholen. Dies liege insbesondere an Verspätungen durch Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Abweichungen zum Fahrplan), aber auch zunehmend am zähfließendem Verkehr / Baustellen bei Nutzung des eigenen PKW. Ergänzend zu dem Bericht im Beirat wurde trägerseitig mit Datum vom 28.09.2012 ein Antrag mit Kosteneinschätzung an die Verwaltung gestellt (sh. Anlage).
Entsprechend der Empfehlungen der politischen Vertreterinnen und Vertreter im Kindergartenbeirat soll im Rahmen der heutigen Sitzung eine Entscheidung über die kurzfristige Einrichtung des Spätdienstes ab 01.11.2012 erfolgen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Der Einrichtung eines Spätdienstes für die 14-Uhr-Gruppen der AWO-Kindertagesstätte „Lüttkamp“ von 14.00 Uhr bis 14.30 Uhr ab 01.11.2012 wird - vorerst befristet bis 31.12.2013 - zugestimmt. Die Fortsetzung dieser Zusatzbetreuung ab 01.01.2014 ist abhängig von einem Nachweis, dass regelmäßig mindestens für 10 Kinder monatlich entsprechende Teilnahmebeiträge erreicht werden (wirtschaftliche Auslastung).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
29,5 kB
|