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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/05/143

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Klaus-Groth-Schule führt in jedem Jahr mit den 5. und 7. Klassen eine Klassenfahrt durch. Die weiterführenden Schulen der Städte Pinneberg und Elmshorn haben ihre Schulen budgetiert und es in die Entscheidung der jeweiligen Schule gestellt, ob und in welcher Höhe sie Zuschüsse zu Klassenfahrten gewähren will.

Die Klaus-Groth-Schule verfügt derzeit nicht über ein Budget. Bislang hat die Stadt Tornesch ihre Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zu Klassenfahrten auch auf die Schüler/innen der Klaus-Groth-Schule angewendet. Im Zuge der Haushaltberatungen 2006 wurde jedoch festgestellt, dass diese Mittel ausschließlich für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Tornesch bereitgestellt werden.

 

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 06.12.05 einstimmig beschlossen, aufgrund des noch bestehenden Beratungsbedarfs, diesen TOP auf die nächste Sitzung zu vertagen.

 

Um es der Klaus-Groth-Schule auch weiterhin zu ermöglichen, die Klassenfahrten durchzuführen, wird vorgeschlagen, die beigefügten „Richtlinien des Schulverbandes Tornesch-Uetersen über die Gewährung von Zuschüssen für Klassenfahrten“ zu beschließen.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Für den Haushalt der Klaus-Groth-Schule werden für das Haushaltsjahr 2006 3.500 € für Zuschüsse zu Klassenfahrten benötigt.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

1.      Die Verbandsversammlung stimmt der Gewährung von Zuschüssen zu Klassenfahrten zu und beschließt die hierzu der Vorlage beigefügten Richtlinien in der Fassung des Entwurfs vom 21.11.2005.

2.      Die für das Haushaltsjahr 2006 benötigten Mittel in Höhe von 3.500 € werden im Nachtragshaushalt bereitgestellt.

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