Beschlussvorlage - VO/12/452
Grunddaten
- Betreff:
-
34. F-Planänderung „Ahrenloher Straße – östlich Moorkamp“,
Erneute Abwägung zur öffentlichen Auslegung und erneuter Feststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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03.12.2012
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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11.12.2012
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die 34. Änderung des Flächennutzungsplans „Ahrenloher Str. – östlich Moorkamp“ wird im Parallelverfahren zur vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans 60 „Moorkamp“ aufgestellt. Planungsziel ist es, die die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der im Plangebiet bestehenden Produktions- und Verkaufsanlagen des Gartenmarktes zu schaffen.
Zuletzt beraten wurde die Planung in der Ratsversammlung am 25.09.2012. Damals wurden der Beschluss zur erneuten Auslegung der beiden Bauleitpläne sowie ein erneuter Feststellungs- bzw. Satzungsbeschluss als Vorratsbeschluss gefasst. Diese Verfahrensschleife war durch eine geänderte Rechtsauffassung in Bezug auf die Bekanntmachungsform erforderlich geworden.
Zu B: Stellungnahme der Verwaltung
Zwischenzeitlich hat vom 27.08.-28.09.2012 die erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Nachbargemeinden stattgefunden. Da neue Stellungnahmen eingegangen sind, wird eine erneute Abwägung erforderlich. Der Vorratsbeschluss vom 25.09.2012 kann somit keine Anwendung finden, der Feststellungs- bzw. Satzungsbeschluss muss daher erneut gefasst werden.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen
Die Planung wird durch das Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung in Zusammenarbeit mit dem Büro Zumholz Landschaftsarchitektur sowie dem Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet. Die entstehenden Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen.
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Die Ratsversammlung beschließt:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 20.07.2012 und 08.11.2012 geprüft. Die Zusammenstellungen vom 20.07.2012 und 08.11.2012 sind Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
- Die Ratsversammlung fasst den Feststellungsbeschluss zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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66,2 kB
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