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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/12/453

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 60 „Ahrenloher Str. - Moorkamp“ wird im Parallelverfahren zur 34. Änderung des Flächennutzungsplans „Ahrenloher Str. – östlich Moorkamp“ aufgestellt.

Vgl. Vorlage VO/12/452

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Planung wird vom Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung in Zusammenarbeit mit dem Büro Zumholz Landschaftsarchitektur sowie dem Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet. Die durch die Arbeit der Planungsbüros entstehenden Kosten für die 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans Nr. 60 „Ahrenloher Str. - Moorkamp“ werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Die Ratsversammlung beschließt:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 60 „Ahrenloher Str. - Moorkamp“ abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 20.07.2012 und 08.11.2012 geprüft. Die Zusammenstellungen vom 20.07.2012 und 08.11.2012 sind Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2. Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr.60 „Ahrenloher Str. - Moorkamp“ wird als Satzung beschlossen.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr.60 „Ahrenloher Str. - Moorkamp“ nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch nach Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

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Anlagen

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