Beschlussvorlage - VO/12/454
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau der Wegenerstraße im Zusammenhang mit Kanalsanierungsmaßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Sylvia Köhn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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03.12.2012
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der Neubau der Wegenerstraße wurde zuletzt in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 02. Oktober 2012 mit dem Beschluss beraten, den Anliegern in einer Informationsveranstaltung die Entwurfsplanung vorzustellen. Die Entwurfsplanung soll an dieser Stelle noch mal kurz dargestellt werden.
Kanalisation
Für den Bereich Schmutzwasser ist, anders als in der Sitzung am 02. Oktober 2012 dargestellt, nach einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ein kompletter Neubau vorgesehen. Dieser Variante ist aufgrund der geringen Tiefenlage der Schmutzwasserkanalisation kostengünstiger als das Einziehen eines Inliners.
Für den Bereich Regenwasser ist auf der gesamten Länge ein Neubau erforderlich, da die vorhandene Dimensionierung den heutigen Bedingungen nicht mehr genügt.
Seitens der Verwaltung wurde ein Neubau der Wegenerstraße als Tempo-30-Bereich vorgeschlagen. Die Fahrbahn erhält eine Breite von 5,50 m. Aufgrund der örtlichen Platzverhältnisse, sollte nur noch auf der Nord-Seite ein Gehweg in einer Breite von 2,50 m hergestellt werden.
Die Oberflächenentwässerung der Straße wird über die neuverlegte Regenwasserkanalisation gewährleistet.
Nach zahlreichen Gespräche mit Anliegern über die geplante Ausführung mit nur einem Gehweg zeichnete sich ab, dass die Akzeptanz dieser Entwurfsplanung eher gering sein würde.
Aus diesem Grund wurde, noch vor der Anliegerinformationsveranstaltung, das Gespräch mit Frau Schwarz vom Kreis Pinneberg gesucht. Es sollte geklärt werden, inwieweit beidseitige Gehwege mit einer geringeren Breite realisiert werden können. Als Ergebnis wurde eine Alternativplanung aufgestellt, die sich wie folgt darstellt:
Die Fahrbahn erhält eine Breite von 5,50 m. Die Wegenerstraße erhält auf der Nordseite zwischen der Wilhelm-Schildhauer-Straße und Schwennesenstraße einen Gehweg mit einer Breite von 1,50 m. Ab der Schwennesenstraße bis zur von-Helms-Straße soll der Gehweg mit einer Breite von bis zu 2,0 m hergestellt werden. Eine Reduzierung der Gehwegbreite ist dort erforderlich, wo die bestehenden Hecken etc. teilweise stark in den öffentlichen Bereich hineinragen.
Der Gehweg auf der Südseite, zwischen der Wilhelm-Schildhauer-Straße und Schwennesenstraße erhält aufgrund der begrenzten öffentlichen Flächen eine Breite von 1,0m. Ab der Schwennesenstraße bis zur von-Helms-Straße wird der Gehweg mit einer Breite von rund 1,20 m hergestellt.
Die Anliegerinformationsveranstaltung fand am 08. November 2012 statt.
Seitens der Anlieger wird die Alternativplanung mit 2 Gehwegen gewünscht. Wünsche wie Verbreiterungen von Grundstückszufahrten sowie zusätzliche Zufahrten werden im direkten Gespräch mit den Eigentümern geklärt.
Bauzeit
- möglicher Baubeginn Ende März 2013
- Bauablauf
Neuverlegung Versorgungsleitungen
Neuverlegung Regenwasserkanalisation
Neuverlegung Schmutzwasserkanalisation
Straßenbau (die Arbeiten werden teilweise parallel ausgeführt)
- Bauende voraussichtlich Dezember 2013
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen Mittel sollen im Haushalt bereitgestellt werden. Gemäß Ausbaubeitragssatzung dient die Wegenerstraße im Wesentlichen dem Anliegerverkehr. Auf Grundlage der Satzung sollen für den Ausbau 85 % der Kosten auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt werden. Im Wege der Vorausveranlagung können bei Baubeginn bereits bis zu 80 % der voraussichtlichen Beiträge erhoben werden.
Nach einer Kostenschätzung wird mit folgenden Kosten (100 % Straßenbau 50% Regenwasser) einschl. Honorar gerechnet: 265.500 Euro.
Der voraussichtliche Beitragssatz je anrechenbarer Grundstücksfläche beläuft sich auf ca. 16,53 Euro / m².