Beschlussvorlage - VO/12/462
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 76 Abs. 4 GO
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
- Bearbeiter:
- Inga Ries
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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11.12.2012
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Im April d.J. wurde die Gemeindeordnung Schleswig-Holstein dahingehend geändert, dass Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln dürfen. Die Einwerbung und die Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Bürgermeister. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Ratsversammlung. Der Bürgermeister erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und leitet diesen der Ratsversammlung zu.
In dem Berichtszeitraum sind folgende Spenden eingegangen, die der Bürgermeister entgegengenommen hat:
Zuwendungsgeber | Zuwendung | Zuwendungszweck |
Herr Horst Pöhler, Tornesch | 1.500 € | Spende für das Spielmobil |
Fa. H4solutions, Halle | 510 € | Spende zugunsten des Weltkindertages an das Jugendzentrum |
Fa. Heinz Lüthjen GmbH, Worpswede | 50 € | Spende zugunsten der Jugendfeuerwehr |
Am 07. November 2012 hat der Landtag diese Regelung wieder geändert.
Die Annahme einer Spende, Schenkung oder Zuwendung kann wieder wie früher auf den Hauptausschuss und den Bürgermeister delegiert werden. Es gelten somit ab November 2012 wieder die Wertgrenzen, die in der Hauptsatzung der Stadt Tornesch festgelegt sind (Bürgermeister bis 25.000 €, Hauptausschuss über 25.000 € und immer, wenn die Spende, Schenkung o.ä. mit einer Bedingung oder Auflage verbunden ist).
Die Berichtspflicht gegenüber der Ratsversammlung erstreckt sich nicht mehr auf Sachspenden unter 50 €.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt