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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/12/462

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Im April d.J. wurde die Gemeindeordnung Schleswig-Holstein dahingehend geändert, dass Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln dürfen. Die Einwerbung und die Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Bürgermeister. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Ratsversammlung. Der Bürgermeister erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und leitet diesen der Ratsversammlung zu.

 

In dem Berichtszeitraum sind folgende Spenden eingegangen, die der Bürgermeister entgegengenommen hat:

 

Zuwendungsgeber

Zuwendung

Zuwendungszweck

Herr Horst Pöhler, Tornesch

1.500 €

Spende für das Spielmobil

Fa. H4solutions, Halle

510 €

Spende zugunsten des Weltkindertages an das Jugendzentrum

Fa. Heinz Lüthjen GmbH, Worpswede

50 €

Spende zugunsten der Jugendfeuerwehr

 

 

Am 07. November 2012 hat der Landtag diese Regelung wieder geändert.

 

Die Annahme einer Spende, Schenkung oder Zuwendung kann wieder wie früher auf den Hauptausschuss und den Bürgermeister delegiert werden. Es gelten somit ab  November 2012 wieder die Wertgrenzen, die in der Hauptsatzung der Stadt Tornesch festgelegt sind (Bürgermeister bis 25.000 €, Hauptausschuss über 25.000 € und immer, wenn die Spende, Schenkung o.ä. mit einer Bedingung oder Auflage verbunden ist).

Die Berichtspflicht gegenüber der Ratsversammlung erstreckt sich nicht mehr auf Sachspenden unter 50 €.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Ratsversammlung nimmt von dem Bericht über die ab April 2012 bisher entgegen genommenen Spenden Kenntnis und beschließt ihre Annahme bzw. Vermittlung.

 

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