Beschlussvorlage - VO/13/469
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan 67, 2. Änderung "Klaus - Groth - Straße"
Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Joana Kunkel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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04.02.2013
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der Tennisclub Tornesch e.V. beabsichtigt, einen Teil der vorhandenen Tennisplätze auf dem Vereinsgelände an der Friedlandstraße zu überdachen, um die Anlage bedarfsgerechter und attraktiver gestalten zu können – und um insbesondere in den Wintermonaten Fahrten zu auswärtigen Tennishallen vermeiden zu können. Der rechtskräftige B-Plan 67 setzt für den Bereich der geplanten Tennishalle bereits die Nutzung „Sondergebiet Tennis“ fest. Die Errichtung von baulichen Anlagen im Bereich der Tennisplätze ist nach dem rechtskräftigen B-Plan jedoch nicht zulässig.
Um den Bau einer Tennishalle planungsrechtlich vorzubereiten, bedarf es der Ergänzung eines entsprechenden Baufensters im Bebauungsplan. Die 2. Änderung des B-Plan 67 verfolgt dieses Planungsziel.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
- Für das Gebiet südlich der Friedlandstraße in einer Tiefe von 170 m westlich des Paul-Klee-Wegs in einer Tiefe von 110 m wird die 2. Änderung des B-Plan 67 aufgestellt.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf die erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer Informationsveranstaltung durchzuführen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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44,8 kB
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