Beschlussvorlage - VO/13/474
Grunddaten
- Betreff:
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Gewährung von Zuschüssen für die Betreuung von Tornescher Kindern in Tagespflege im Kindergartenjahr 2012/2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Claudia Meinert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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11.02.2013
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß dem Ergebnis der Beratung vom 29.10.2012 soll die freiwillige Bezuschussung der Betreuung in einer anerkannten Tagespflegestelle im Kindergartenjahr 2012/2013 bis zur Verabschiedung des Gesetzes über die Gewährung des Bundesbetreuungsgeldes fortgesetzt werden. Zwischenzeitlich ist im Bundestag eine Entscheidung zur Einführung des Bundesbetreuungsgeldes ab dem 01.08.2013 erfolgt. Leider liegt der Gesetzestext zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht als Lesefassung vor.
Nach aktuellem Kenntnisstand haben die „Personensorgeberechtigten“ (in der Regel die Eltern), deren Kind/er bis zum 31.07.2013 das 1. Lebensjahr vollendet haben ab dem 1. August 2013 grundsätzlich einen Anspruch auf die Gewährung des Bundesbetreuungsgeldes, sofern kein Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte in Anspruch genommen wird. Der Leistungsanspruch besteht bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres. Zuständige Behörde für die Leistungsgewährung werden voraussichtlich die jeweiligen Landesversorgungsämter (analog Bundeselterngeld).Unter Berücksichtigung des aufgezeigten Sachstandes ist zunächst die Fortsetzung der freiwilligen Zuschussgewährung gemäß den Richtlinien der Stadt Tornesch für das 2. Halbjahr des Kindergartenjahres 2012/2013, also vom 01.01.2013 bis einschließlich 31.17.2013, angezeigt. Zurzeit liegen für 35 Kinder Anträge auf eine Zuschussgewährung vor. Für die weitere Bearbeitung ist die Aufhebung des Sperrvermerkes für die Haushaltsstellen 0.464.716 (KiTa-Taler) und 0.464.7013 (Zuschuss pro Betreuungsstunde) zu entscheiden.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Die freiwillige Bezuschussung der Betreuung in einer anerkannten Tagespflegestelle soll wie auch die Richtlinie zur Gewährung eines KiTa-Taler’s und eines freiwilligen Sozialtarifes zu den Gebühren in den Tornescher Kindertagesstätten ab 01.01.2013 bis einschließlich 31.07.2013 fortgesetzt werden. Der KiTa-Taler beträgt mtl. 16,00 € pro betreutem Kind; die Zuschussgewährung pro Betreuungsstunde beträgt 1,00 €. Der Sperrvermerk zur Mittelbereitstellung für die Haushaltsstellen 0.464.216 und 0.464.7013 wird aufgehoben.