Mitteilungsvorlage - VO/13/507
Grunddaten
- Betreff:
-
Übersicht über Ausgleichsmaßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Stabsstelle Wirtschaftsförderung
- Bearbeiter:
- Rainer Lutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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06.03.2013
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die letzten Jahre waren in der Verwaltung wie auch in der Politik geprägt von vorbereitenden Planungen und Maßnahmen. Das betrifft sowohl die Bauleitplanung für Tornesch Am See als auch die gewerblichen Baumaßnahmen am Großen Moorweg wie an der A 23. Für das laufende Jahr zeichnet sich nunmehr ab, dass die Planungen auch in die Realität umgesetzt werden.
Alle Baumaßnahmen, die auf bislang unversiegelten, i.d.R. landwirtschaftlich genutzten, Flächen realisiert werden, erfordern sogenannte Ausgleichsmaßnahmen. Diese Ausgleichsmaßnahmen sollen laut Gesetz zeitgleich mit dem Eingriff umgesetzt werden, wobei die Benennung der Ausgleichsflächen spätestens mit der Bekanntmachung des Bebauungsplanes erfolgen soll.
In der letzten Sitzung des Umweltausschusses hat das beauftragte Büro Mordhorst seine Überlegungen zur Entwicklung des Esinger Moores auch vor dem Hintergrund möglicher Ausgleichsmaßnahmen vorgestellt. Gerade der südliche Bereich (nördlich Loheisterweg) ist für eine Entwicklung in Richtung landschaftstypischer Moorwald prädestiniert.
Dieses kann geschehen durch sanfte Eingriffe in das Entwässerungssystem, um den Wasserstand zumindest teilweise zu erhöhen. Eine weitere Maßnahme bildet das einfache Liegenlassen der Flächen oder die natürliche Sukzession. In Einzelfällen sind mooruntypische Nadelgehölze zu entnehmen.
Deshalb hat die Stadt Tornesch im Bereich nördlich des Loheisterweges und am Kanaldamm zwei zusammenhängende Flächen mit jeweils über 1.5 ha bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Pinneberg als Ausgleichsflächen angemeldet. Diese sollen in das sogenannte Ökokonto eingestellt werden, damit bei Bedarf z.B.Baumaßnahmen Am See.- davon der Ausgleich einfach abgebucht werden kann.
Zum heutigen Tage kann aber über das genaue Verrechnungsverhältnis für die jeweils zu erbringende Ausgleichsmaßnahme noch nichts Genaues gesagt werden. Diese Berechnungen werden zur Zeit von der Unteren Naturschutzbehörde noch erstellt. Dabei ist es durchaus nachvollziehbar, dass eine schon heute eher hochwertige Moorfläche weniger Ausgleichspotential bietet als eine intensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche. Entsprechend größer wird die einzusetzende Fläche sein. Dennoch bleibt der Ansatz richtig, lieber größere schon heute naturnahe Flächen - als Ausgleichsflächen zu nutzen als die immer knapper werdenden Flächen für die Landwirtschaft.
Parallel zu dem so aufzubauenden Ökokonto, von dem die jeweiligen Eingriffe dann nur noch abzubuchen sind, hat die Stadt Tornesch für Einzelmaßnahmen auch einzelne Ausgleichsmaßnahmen benannt. Die einzelnen Maßnahmen sollen in der Sitzung zunächst an einer Übersichtskarte dargestellt werden. Ferner ist aber auch die Beschreibung der Maßnahmen im Detail vorgesehen. Im Einzelnen sind dies die nachfolgenden Maßnahmen:
- Knick Medac erl. 2012 Flur 9 Flurstück 3/1
- Knick Hellermann erl. 2012 9 3/1
- 6 111/11
- B-Plan 80 Neue Sportplätze Neuwaldbildung 4 17
- B-Plan 47 1.Änd.Kreisfeuerw. Knick 9 136/9&im Gebiet
- B-Plan 65 Am See - Moorwald/Sukzession 19 23
- B-Plan 73 Am See Ökokonto
- B-Plan 52 3.Änd. Hellermann 190m Knick 7 70/1 & 192/70
215/68&214/68
221m Knick 4 17
Wald / Boden 7 215/68&214/68
9 2/1
B-Plan 67 Klaus-Groth-Schule Wald/Gewässer 9 2/1 & 20
- B-Plan 38 1.Änd.Hawesko 530m Knick 4 Stellen Im Gebiet
Boden 0,5ha 4 17
Zu C: Prüfungen
Die finanziellen Voraussetzungen für die geplanten Maßnahmen sind im Haushalt für das laufende Jahr eingeplant. Dabei wird ein Großteil der Maßnahmen vom jeweils Vorhabenbegünstigten finanziert. Allein im Jahr 2012 sind so knapp 38.000 wieder hereingekommen.
1. Umweltverträglichkeit
Wie oben dargestellt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt