Beschlussvorlage - VO/06/004
Grunddaten
- Betreff:
-
Anlage eines Hundespielplatzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Umweltamt
- Bearbeiter:
- Rainer Lutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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25.01.2006
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Auf der Sitzung der Ratsversammlung vor der Jahreswende wurde im Rahmen der Diskussion über die Höhe der Hundesteuer der Wunsch nach einem Hundespielplatz geäußert.
Schon einmal hat es in Tornesch einen Hundespielplatz gegeben am Paul-Klee-Weg auf dem Grundstück der Realschule. Letztlich wurde ihm die allzu nahe Wohnbebauung zum Verhängnis. Es gab so viele Beschwerden wegen Lärm, so dass der Platz nicht länger zur Verfügung gestellt werden konnte. Daran wird auch das Dilemma eines solchen Platzes deutlich. Auf der einen Seite soll er möglichst nah an der Bebauung sein, damit Jugendliche und auch ältere Mitbürger, die ihren Hund ausführen, nicht gefährdet sind. Auf der anderen Seite ist direkt anliegende Wohnbebauung der Grund für mögliche Lärmbeschwerden. Dieses Problem lässt sich kaum lösen. Gleichzeitig sollte die Anlage möglichst auf einer städtische Fläche erfolgen, um die Kosten im Griff zu behalten.
Nach Abwägung folgender Standorte:
- westlich des Schützenvereins (Wohnbebauung)
- Pommernstraße bei den Containern (keine städtische Fläche)
- Bültenweg (Landschaftsschutzgebiet)
- gegenüber von Lidl (Fläche soll verkauft werden)
kommt als einzig mögliche Fläche der Standort am alten Spritzenhaus in Esingen in Betracht. Diese Fläche hat ungefähr eine Größe von 1000 m², ist verkehrsgünstig gelegen und ist nicht besonders nah an Wohngebäuden gelegen.
Zu den Häusern an der Esinger Straße / Bi de Möhl ist eine durchgehende Hecke vorhanden, so dass von einer optischen Trennung ausgegangen werden kann. In keinem Fall aber kann die Hecke einen Schallschutz garantieren.
Vor der Nutzung ist zwingend das Gelände einzuzäunen. Dazu sollte ein 1,50 m hoher Gitterzaun errichtet werden. Bei der Größe der Anlage ist mit Kosten in Höhe von ca. 10.000 ohne jede weitere Möblierung zu rechnen.
Die vereinsangehörigen Übungsflächen am Wischmöhlenweg und Am goldenen Stern sind aus meiner Sicht ausreichend. Insbesondere der Gebrauchshundeverein mit seiner Welpenschule ist für jeden zugänglich.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt