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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/532

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Planung wurde zuletzt am 01.10.2012 öffentlich im Bau- und Planungsausschuss beraten. Planungsziel ist die Schaffung zentrumsnaher Wohnbebauung nach Verlagerung der Sportanlagen an den neuen Standort am Großen Moorweg.

Zwischenzeitlich haben verschiedene Interessenten für die Gesamtfläche Bebauungskonzepte inkl. Kaufpreisangeboten abgegeben. Am 04.02.2013 wurden dem Bau- und Planungsausschuss im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung Vorschläge möglicher Investoren vorgestellt. Daraufhin wurden mit einem Investor weitere Gespräche geführt, in deren Folge nun ein mit der Verwaltung abgestimmter Entwurf vorgelegt wurde.

Der vorliegende Entwurf sieht im westlichen Bereich 3-4-geschossige Mehrfamilienhäuser, am östlichen Rand des Plangebiets 3-geschossige Reihenhäuser vor, wobei das oberste Geschoss jeweils als Staffelgeschoss vorgesehen ist. Die Erschließung erfolgt über eine  in einen Erschließungsring übergehende Stichstraße von der Friedlandstraße aus. Die privaten Stellplätze werden z.T. in Tiefgaragen untergebracht, die öffentlichen Parkplätze im öffentlichen Straßenraum. Im Zentrum des Gebiets befindet sich eine öffentlich nutzbare Grünanlage, in die soweit gestalterisch möglich, auch Anlagen zur Versickerung bzw. zur gedrosselten Ableitung des Niederschlagswassers integriert sind.

Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, kann das Bauleitplanverfahren gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Entgegen der im § 13a BauGB eingeräumten Möglichkeit einer beschränkten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, sollte jedoch nicht auf eine breite frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden. Es wird vorgeschlagen, den Aufstellungsbeschluss entsprechend neu zu fassen.

Im Zuge der Entscheidung über den Verkauf des Grundstücks „Alter Sportplatz“ hat die Ratsversammlung am 12.03.2013 beschlossen, den B-Plan 81“Alter Sportplatz“ baldmöglichst als vorhabenbezogenes Planverfahren mit dem Ziel weiter zu führen, den Inhalt der Angebotsplanung so weit wie möglich zu realisieren.

Für die Weiterentwicklung des Planverfahrens besteht im vorliegenden Fall übereinstimmend besondere Eilbedürftigkeit. Das Verfahren der Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes beinhaltet jedoch eine weitestgehend abgeschlossene Objektplanung, welche durch den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) festgeschrieben wird. Diese Planungsreife muss bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt, nämlich  zur öffentlichen Auslegung, erreicht sein. Aufgrund der Größe und Komplexität des Vorhabens ist es dem  Investor  nicht möglich, die Ausführungsplanung bereits bis zur geplanten Auslegung nach der Sommerpause fertig zu stellen. Der zwischen Verwaltung und Investor vorabgestimmte Zeitplan würde sich bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan um mindestens 5 Monate verzögern.

 

Die gewünschte Planungssicherheit kann auch außerhalb eines vorhabenbezogenen B-Planes durch einen städtebaulichen- / und Erschließungsvertrag zusammen mit den entsprechenden Anlagen erreicht werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass Bauleitplanverfahren als beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB fort zu führen und die entsprechenden Verträge zur Regelung der Bebauung, Erschließung, Kostenübernahme u.a. mit dem Investor zu schließen.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, das Grundstück z.Zt. mit einer Sportanlage bebaut ist und das Verfahren nach § 13 und § 13a BauGB angewendet werden kann, wird von einer Umweltprüfung und von dem Umweltbericht abgesehen.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Planungsbüros werden vom Investor getragen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

1.       Für das Gebiet nördlich der Friedlandstraße in einer Tiefe von ca. 230 m, westlich der Esinger Straße in einer Tiefe von ca. 100 bis 260 m entsprechend dem beigefügten Lageplan wird der  Bebauungsplan 81 aufgestellt. Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden. Planungsziel ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes mit einer der zentralen Lage entsprechenden verdichteten Bebauung.

2.       Der bestehende Aufstellungsbeschluss zu B-Plan 81 vom 04.05.09 wird aufgehoben.

3.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB); es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.

4.       Der vorliegende Planentwurf zum B-Plan 81 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

5.       Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

6.       Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer Informationsveranstaltung durchzuführen.

7.       Dieses Verfahren stellt die - mit  Beschluss vom 12.03.2013 zum Ausdruck gebrachte - Absicht der Ratsversammlung sicher, den Inhalt des Angebotes so weit wie möglich zu realisieren.

 

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Anlagen

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