Beschlussvorlage - VO/13/548
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagesstätten und kindergartenähnlichen Einrichtungen und unveränderte Festsetzung des Teilnahmebeitrages für den Mittagstisch im Kindergartenjahr 2013/14
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Claudia Meinert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
|
Entscheidung
|
|
|
21.05.2013
|
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Richtlinie des Kreises Pinneberg zur Ermäßigung von Kindergartenbeiträgen (Sozialstaffel) sieht vor, dass die Teilnahmebeiträge und Gebühren der Kindertagesstätten sowie der kindergartenähnlichen Einrichtungen jährlich zum 01.08. angeglichen werden. Die Anpassung der Beiträge ist abhängig von der Entwicklung des Verbraucherindexes für Deutschland (Lebenshaltungsindex). Entsprechend der Erhöhung des Lebenshaltungsindexes werden die Teilnahmebeiträge und Gebühren lt. Mitteilung des Kreises Pinneberg vom 15.02.2013 ab 01.08.2013 um 2,5% erhöht und wie folgt angeglichen:
Der Mindestbeitrag beträgt unverändert 15,50 €. Die Geschwisterermäßigung ist gemäß der Kreisrichtlinie zu berechnen und der errechnete Beitrag auf 50 Cent bzw. volle Euro aufzurunden. Ebenso sind die Beiträge nach Anwendung der berechneten Sozialstaffel gerundet festzusetzen.
c) Beitrag für die Teilnahme am Mittagstisch:
Aufgrund der in den vergangenen Jahren verbesserten Einnahmesituation wegen der steigenden Teilnehmerzahlen in den beiden AWO-Kindertagesstätten, der DRK-Kindertagesstätte in der Friedlandstraße sowie der nachschulischen Unterrichts-/ Ferienbetreuung im Vergleich zu den in den Jahresrechnungen dargestellten Kosten für den Lebensmitteleinkauf und die Vorhaltung von hauswirtschaftlichem Personal ist für das Kindergartenjahr 2013/2014 eine Festsetzung in unveränderter Höhe vorerst zu vertreten. Es wird vorgeschlagen den Essensgeldbeitrag in bisheriger Höhe von 56,00 € pro Monat zu belassen, bis die genauen Kosten im Rahmen einer vorzunehmenden Kosten- und Leistungsrechnung ermittelt sind.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen
Die vorgesehene Anpassung der Elternbeiträge ab dem 01.08.2013 führt bei einer vollständigen Belegung aller in den Tornescher Kindertagesstätten zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze zu entsprechend höheren Einnahmen. Das Ergebnis hieraus wird in den Jahresrechnungen 2013 der einzelnen Einrichtungen dokumentiert.
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Der vorgesehenen Anpassung der Elternbeiträge ab dem 01.08.2013 gemäß Vorgabe aus den Richtlinien des Kreises Pinneberg über die Erstattung von Kosten der Ermäßigung von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren wird zugestimmt. Der monatliche Teilnahmebeitrag für den Mittagstisch beträgt ab 01.08.2013 bis auf weiteres monatlich 56,00 €.