Beschlussvorlage - VO/13/576
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl von Mitgliedern der ständigen Ausschüsse gemäß § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung und Wahl der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Ausschüsse (§ 46 GO)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
- Bearbeiter:
- Inga Ries
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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18.06.2013
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Laut Hauptsatzung der Stadt Tornesch sind nachstehende ständige Ausschüsse zu besetzen:
- Hauptausschuss
- Finanzausschuss
- Bau- und Planungsausschuss
- Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen
- Umweltausschuss
- Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung
Die Mitglieder sind nach dem Meiststimmenverfahren (§ 40 Abs. 3 GO) zu wählen. Gewählt ist demnach, wer die meisten Stimmen (nur Ja-Stimmen und Enthaltungen) erhält.
Auf Verlangen einer Fraktion ist die Verhältniswahl (§§ 46 Abs. 1, 40 Abs. 4 GO) durchzuführen. Dazu stellen die Fraktionen Listen auf, über die abgestimmt werden. Die Verteilung der Ausschusssitze erfolgt dann über die Teilung Stimmen, die der Listenvorschlag erhalten hat.
Die Teilung der Höchstzahlen nach Lague/Schepers ergibt folgendes Bild:
Teilung SPD CDU FDP
12 9 2
: 0,5 24,00 18,00 4,00
: 1,5 8,00 6,00 1,33
: 2,5 4,80 3,60 0.80
: 3,5 3,43 2,57
: 4,5 2,67 2,00
Somit ergibt sich folgende Ausschussbesetzung:
SPD: 5 Sitze, CDU 3 Sitze, FDP 1 Sitz
Bei Einigkeit unter den Fraktionen werden die Ausschussmitglieder und die Stellvertretung in einem Wahlgang gewählt.
Die Ausschussvorsitzenden und ihre Stellvertreter werden von der Ratsversammlung gewählt. Den Fraktionen steht das alleinige Vorschlagsrecht für die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen ihrer Sitze zu und bestimmen, für welchen Ausschuss sie das Vorschlagsrecht in Anspruch nehmen (Zugriffsverfahren). Dasselbe gilt für die Wahl der stellvertretenden Ausschussvorsitze. Das Wahlverfahren richtet sich nach § 39 Abs. 1 GO (Beschluss). Gewählt ist demnach die vorgeschlagene Person, wenn auf sie mehr Ja- als Nein-Stimmen entfallen. Stimmenenthaltungen zählen nicht mit. Auch die Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertreter/innen können bei Einigkeit en bloc gewählt werden.
Die Fraktionen haben sich auf folgende Zugriffe verständigt:
Ausschussvorsitz:
- Zugriff SPD: Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen
- Zugriff CDU: Bau- und Planungsausschuss
- Zugriff SPD: Hauptausschuss
- Zugriff CDU Finanzausschuss
- Zugriff SPD Umweltausschuss
- Zugriff FDP Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung
Stellv. Ausschussvorsitz:
- Zugriff SPD: Bau- und Planungsausschuss
- Zugriff CDU: Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen
- Zugriff SPD Finanzausschuss
- Zugriff CDU Umweltausschuss
- Zugriff SPD: Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung
- Zugriff FDP: Hauptausschuss
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26,5 kB
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