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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/13/598

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sanierung der Begegnungsstätte für Alt und Jung „POMM 91“

 

Die Ausführung der umfangreichen Sanierungs- und Renovierungsarbeiten erfolgt vom 19.07. bis 30.08.2013 (Sommerschließung). Als große Maßnahmen werden die behinderten- gerechte WC-Sanierung, die Erneuerung der Notbeleuchtung sowie Schleif- und Parkettversiegelungsarbeiten ausgeführt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Rahmen der Haushaltsplanung/en 2013 berücksichtigt (Bauunterhaltung).

 

Kindergartenangelegenheiten

 

  • Kindertagesstättenbedarfsplanung des Kreises Pinneberg

Im Februar dieses Jahres führte die Kindergartenaufsicht des Kreises Pinneberg nach den gesetzlichen Bestimmungen die Anpassung des Kindertagesstättenbedarfsplanes nach den Meldungen der Kommunen durch. Leider ist diese Erhebung nicht vorausschauend angelegt, sondern, es wird betrachtet, welche Angebote vorhanden sind und ob diese auch in Zukunft im Bedarfsplan aufgenommen werden. Nach Auffassung der Verwaltung wird aufgrund dieser rückschauenden Dokumentation schwerpunktmäßig der Bestand erfasst.  Die Betrachtung künftiger Bedarfe im Hinblick auf den Generationswechsel in vorhandenem Wohnquartieren, die Erschließung von Neubaugebieten sowie der Ausbau der Krippenbetreuung wird hierbei vernachlässigt. In einem Abstimmungsgespräch mit den zuständigen Mitarbeiterinnen des Kreises Pinneberg am 24.04.2013 wurde bewertet, dass  mit Fertigstellung der WABE-Kindertagesstätte die Stadt Tornesch die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben über die Vorhaltung von Betreuungsangeboten erreicht. Eine nachfrageorientierte Versorgung der Kinder im Krippenalter bis zum Schuleintritt ist durch die in den Kindertagesstätten vorhandenen Betreuungsplätze sowie den ergänzenden Angeboten in Tagespflege leistbar. Die Lesefassung des Kindertagesstättenbedarfsplanes  des Kreises Pinneberg  wird voraussichtlich bis zum Jahresende 2013 vorliegen.

 

  • Umwandlung einer Elementargruppe in eine Krippengruppe im Ev.-luth. Kindergarten

Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung sind die für den Erhalt der Betriebserlaubnis erforderlichen Baumaßnahmen sowie die Beschaffung der Grundausstattung für die Krippengruppe nahezu abgeschlossen. Lt. Aussage der Einrichtungsleiterin kann der kalkulierte Kostenrahmen für die investiven Maßnahmen i.H.v.  rd. 36.000,00 € eingehalten werden. Eine  Belegung der 10 Krippenplätze im Evangelischen Kindergarten erfolgt zeitversetzt mit jeweils mit 5 Kindern im Alter von 1 bis 2 ½ Jahren  am 01.08. und zum 01.09.2013.

Die zu erwartenden Fördermittel betragen 25.000,00 €. Der bewilligte Zuschuss in  Höhe von 10.500,00 € wurde in den Nachtragshaushalt 2013 eingestellt.

 

  • Eröffnung der Wabe Kindertagesstätte „Weltenbummler“ in der Pommernstraße

Am 20.06.2013 fand in der Begegnungsstätte „POMM 91“ ein Informationsabend für Tornescher Eltern  der WABE e.V. Hamburg statt.  Alle Eltern, die bei der WABE e.V. ein Interesse an der Versorgung mit einem Betreuungsplatz in der neuen Einrichtung gemeldet hatten, waren eingeladen worden. Im Anschluss an die Veranstaltung konnten bereits die ersten Betreuungsplätze verbindlich zugesagt werden. Aufgrund der witterungsbedingten Bauverzögerung ist die Eröffnung der Einrichtung am 09.09.2013 geplant. Um der neuen Einrichtung mit den neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Kindern einen guten Start zu ermöglichen, ist für den Beginn in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten eine sukzessive Vergabe der Betreuungsplätze in einem 14-tägigen Zyklus vorgesehen. Zwischenzeitlich erfolgte die Besetzung der Leitungsstelle, die auch an der Personalfindung sowie dem Aufnahmeverfahren beteiligt wird. Die Aufnahmegespräche sollen ca. Ende Juli 2013 stattfinden. Gegenwärtig wurde der Träger gebeten zu prüfen, ob beim erstmaligen Betriebsbeginn nicht besser 50 Krippenkinder aufgenommen werden könnten, da die Warteliste erheblich mehr Anmeldungen für den Krippenbereich aufweist. Tatsächlich soll die Einrichtung in den kommenden Jahren mit 40 Krippen- und 60 Elementarkindern belegt werden. Am Anfang wäre jedoch ein  „Aufwachsen“ der Kinder vorteilhaft, womit gleichzeitig der gegenwärtigen Bedarfslage entsprochen werden würde. Seitens der Kindergartenaufsicht des Kreises Pinneberg wurde Zustimmung signalisiert. So kann die dritte Elementargruppe sozusagen im nächsten Kindergartenjahr aus einer Krippengruppe aufwachsen.

 

Übernahme der Berechnung der Ermäßigung von Gebühren für die Betreuung von Kindern in ortsansässigen Kindertagesstätten und Einführung einer Kreissozialstaffel für die Betreuung in Tagespflege

Der Kreis Pinneberg hat mitgeteilt, dass der Wunsch besteht mit den kreisangehörigen Kommunen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Berechnung der Ermäßigung der Gebühren für die Betreuung in ortsansässigen Kindertagesstätten abzuschließen. Mehrfach wurde der Kreis Pinneberg darauf hingewiesen, dass für die Berechnung der Ermäßigung den Kommunen ein Kostenausgleich zu erbringen ist. Zwischenzeitlich liegt ein erster Vertragsentwurf vor, der jedoch noch der Bearbeitung in einigen Passagen bedarf. Die Verhandlungen werden fortgeführt. Nach den derzeitigen Planungen soll eine Fallbearbeitungspauschale in Höhe von 40,-- € pro Berechnung gezahlt werden. Inwieweit ab November 2011 rückwirkend gezahlt wird, unterliegt ebenfalls der Prüfung des Kreises und Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss. Gegenwärtig werden die Ermäßigungsanträge von den Trägern der in Tornesch ansässigen Kindertagesstätten bearbeitet. Die Fallkostenpauschale ist in der von der Stadt Tornesch für den Betrieb und die Verwaltung der Einrichtung vertraglich vereinbarten Verwaltungskostenpauschale enthalten. Somit stehen etwaige Nachzahlungsbeträge des Kreises Pinneberg der Stadt Tornesch zu. Der Kreis Pinneberg plant die Aufgabenübertragung zum 01.08.2013. Aufgrund der erheblichen Vorbereitungen und auch der notwendigen Benachrichtigung der jetzt tätigen Träger wird eine Übergangszeit bis zum Ende des 1. Halbjahres des Kindergartenjahres 2013/2014 notwendig sein. Eine Delegation an die bereits jetzt tätigen Träger durch die Vertragskommune ist nicht zulässig. Der endgültige Vertrag wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt werden.

 

Zeitgleich soll die Sozialstaffel des Kreises Pinneberg für die Gebühren bei Betreuung durch Tagesmütter überarbeitet werden. Die Bearbeitung dieser Anträge soll jedoch nicht den Kommunen übertragen werden, sondern wird weiter durch den Kreis Pinneberg erledigt werden. Jedoch wird diese neue Förderung bei der Richtlinie für die freiwillige Sozialstaffel/ Kita-Taler bei Betreuung in Tagespflege zu berücksichtigen sein. Für die Beanspruchung der Zuschüsse aus der freiwilligen Sozialstaffel bedarf es dann einer Negativbescheinigung des/der anderen Sozialleistungsträger/s.

 

 

  • Belegungsübersicht für Tornescher Kindertagesstätten

Vorweg kann bereits mitgeteilt, werden, dass alle Kindertagesstätten voll belegt sind und nach dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage keine freien Plätze vorhanden sind. Wegen der Urlaubszeit konnte die Tabelle nicht angepasst werden. Diese wird nach Rückmeldungen aus den Kindertagesstätten als Tischvorlage nachgereicht.

 

Bereich Gesundheit

 

  • Bedarfsplan für die ärztliche Versorgung

Seit dem 03. April 2013 liegt ein Bedarfsplan für die ärztliche Versorgung des Bezirks der kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein vor. Innerhalb verschiedener Regionen im Land Schleswig-Holstein wurde die ärztliche Versorgung untersucht. Unterteilt wurde in hausärztliche Versorgung, allg. fachärztliche Versorgung und spezialisierte fachärztliche Versorgung. Die Kommunen des Kreises Pinneberg, Kaltenkirchen und Norderstedt wurden zum Planungsbereich Metropolregion Südwest zusammengefasst. Nach den Auswertungen wird festgestellt, dass eine ausreichende Versorgung im Facharztbereich gegeben ist. Einzig in der Hausarztversorgung bestehen Bedarfe. Diese sind jedoch eher im ländlichen Raum vorhanden. Es wird weniger problematisch sein, freie Hausarztstellen im Hamburger Rand, so auch in Tornesch, nach zu besetzen. Eher schwierig wird es sein Hausärzte für den ländlichen Raum Schleswig-Holsteins zu finden, nachdem aktuell 60 Hausarztstellen zur Nachbesetzung ausgeschrieben sind.  

 

  • Bereich Soziale Wohnraumförderung

 

Das zu führende Wohnungskataster über öffentlich geförderten Wohnraum in der Stadt Tornesch ist zwischenzeitlich erstellt und wird laufend fortgeschrieben. In der Stadt Tornesch gibt es 171 öffentlich-geförderte Wohnungen, wovon 95 Wohnungen der Vermietung an  Seniorinnen und Senioren vorbehalten sind. Zwischenzeitlich werden Am Grevenberg 24 öffentlich-geförderte Wohnungen errichtet, die für alle Altersgruppen zur Verfügung stehen. Die  Fertigstellung und erstmalige Vermietung ist voraussichtlich für 12/2013 vorgesehen. Am 18.07.2013 ging die Förderzusage für den Bau von 88 Wohnungen in Tornesch im Schilfweg ein. Auch für diese Wohnungen darf in den ersten 6 Jahren nach Bezugsfertigkeit eine Netto-Kaltmieten von 5,50 € je qm Wohnfläche erhoben werden.

Gegenwärtig sind in Tornesch keine öffentlich-geförderten Wohnung zur Anmietung im Angebot.

 

 

Bereich Schule und Kultur

 

Schülerzahlen 2013/2014 Johannes-Schwennesen-Schule und Fritz-Reuter-Schule

( s. Anlage Zeitungsbericht)

Leider hat das Pinneberger Tageblatt in seiner Übersicht über die Entwicklung der Grundschulkinderzahlen im Kreis Pinneberg nicht die endgültigen Zahlen berücksichtigt. Nach Rückmeldung der Grundschulen handelt es sich bei den abgedruckten Zahlen um Hochrechnungen, die vor Beginn der Sommerferien durchgegeben wurden, die sich aufgrund von Umzügen bzw. Zuzügen noch verändern. Tatsächlich werden bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage 53 Kinder (2012: 47) in die JSS (2013 dann insgesamt 191 SchülerInnen bisher 189) und in die FRS 81 Kinder (2012: 67; 2013 insgesamt 277/ 2012 251 SchülerInnen) eingeschult werden.

Von den 14 zusätzlichen SchülerInnen an der FRS werden 12 Kinder in die neue SIM-Klasse eingeschult. Insgesamt werden an beiden Schulen im Vergleich zum Vorjahr mehr Schülerinnen und Schüler eingeschult.  

 

Schülerbeförderung mit dem stadteigenen Schulbus

Schuljahr 2013/2014

 


Folgende  Anmeldungen für die Schülerbeförderung mit dem stadteigenen Schulbus für das Schuljahr 2013/2014 liegen vor. Tatsächlich haben davon lediglich 4 Kinder einen Beförderungsanspruch.

 

Fritz-Reuter-Schule

 

Name,Vorname

Straße

Klasse

Hin-/Rückfahrt

Anmerkung

B., M.

Hörnweg

4

Hin-/Rückfahrt

lt. Richtlinie keinen Anspruch

S., D.

Hörnweg

4

Hin-/Rückfahrt

lt. Richtlinie keinen Anspruch

W., R.

Hypatiaweg

3

Hinfahrt

lt. Richtlinie keinen Anspruch

W., J.

Hörnweg

4

Hin-/Rückfahrt

lt. Richtlinie keinen Anspruch

W., L.

Hörnweg

3

Hin-/Rückfahrt

schwerbehindert

K.S.

Uetersener Str.

1

Hin-/Rückfahrt

schwerbehindert

 

 

Johannes-Schwennesen-Schule

 

Name,Vorname

Straße

Klasse

Hin-/Rückfahrt

Anmerkung

M., L.

Wiesengrund

2

Rückfahrt

 

M., S.-T.

Ahrenloher Str.

4

Hin-/Rückfahrt

lt. Richtlinie keinen Anspruch

M., L.-E.

Ahrenloher Str.

2

Hin-/Rückfahrt

 

S., V.

Ahrenloher Str.

3

Hin-/Rückfahrt

lt. Richtlinie keinen Anspruch

 

In der letzten Sitzung wurde berichtet, dass eine zusätzliche Auslastung des Schulbusses möglicherweise noch durch den Transport von Schülerinnen und Schülern der SIM-Klasse der FRS erreicht werden könnte. Leider wurden der Schule Kinder aus verschiedenen Orten zugewiesen, so dass lediglich 7 von 12 Schülern überwiegend aus dem Einzugsgebiet Uetersen/Elmshorn innerhalb der zulässigen Fahrzeit (durchschnittl. 1 Stunde) hätten transportiert werden können. Das Angebot wurde seitens des Kreises Pinneberg mit der Aussage, dass die zwischenzeitlich  beauftragte Firma alle Kinder transportieren könne, abgelehnt. Die freien Arbeitszeitkapazitäten des Schulbusfahrers wurden zwischenzeitlich mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs in verschiedenen Bereichen ausgefüllt.

 

In den Ferien wurden viele Baumaßnahmen durchgeführt. Hier eine kurze Übersicht über den Stand der Projekte. Einige Maßnahmen liegen im Zuständigkeitsbereich des Bau- und Planungsausschusses, werden hier jedoch der Vollständigkeit halber aufgeführt.

 

 

Johannes-Schwennesen-Schule

 

  • Die Renovierungsarbeiten im Verwaltungsflur sind abgeschlossen. Es wurde neu gestrichen und neuer Bodenbelag verlegt.
  • Die Arbeiten in den Klassenräumen 115, 121 und 124 sind abgeschlossen
  • Die Ganztagskoordinatorin, die auch die Schulsozialarbeit an der Schule übernehmen wird, erhält ein eigenes Büro in der ehemaligen Küche der Hortgruppe 2. Für die Schulsozialarbeit können vormittags die Räume der Ganztagsgruppen mitbenutzt werden. Hierfür mussten Datenleitungen neu verlegt werden und der vorhandene Geschirrspüler und Herd ausgebaut werden.

 

  • Die Sanierung der Lehrer WC`s erfolgt in Absprache mit der Schulleitung erst im Herbst.
  • Die Erneuerung der Heizungssteuerung erfolgt voraussichtlich im  September 2013.

 

Schulsporthalle der JSS

 

Die Erneuerung der Kalt- und Warmwasserleitung samt Armaturen sind kurz vor dem Abschluss. Die Fertigstellung der Arbeiten ist in der 30.KW zu erwarten.

 

Fritz-Reuter-Schule

 

  • Die Arbeiten in den Klassenräumen sind abgeschlossen.
  • Die Flursanierung im EG Altbau ist abgeschlossen, hier fehlen nur noch die Heizkörper, die in der 30. KW installiert werden.
  • Der vom „Ellerhooper Raum“ abgeteilte Hausmeisterraum ist fertig gestellt.
  • Für die Laufbahn ist eine Kostenaufstellung mit Darstellung der einzigen Möglichkeit zur Unterbringung der Laufbahn eingetroffen, die zunächst noch mit dem Umweltamt abgestimmt werden muss. Die Planungen werden dann in einer gesonderten Vorlage vorgestellt werden.
  • Gebäude-Anamnese der Pavillonklassen: Untersuchungen sind größtenteils erfolgt und werden momentan ausgewertet. Festzustellen ist jedoch bereits eine starke Beschädigung an den 13 Stahlstützen in den Laubengängen. Ein Kostenvoranschlag für eine Reparatur bzw. Ersatz ist angefordert. Entsprechend erforderliche Mittel müssen über den Nachtragshaushalt 2013 bereitgestellt werden.

 

  • Untersuchung der Heizungsanlage: Erfassung des Bestandes mit Kostenzusammenstellung, Beauftragung und Abwicklung September/Oktober 2013

 

  • Eingangsbereich: Die linke Mauer musste komplett entfernt und neu aufgebaut werden, da die Standsicherheit nach Entfernen der sehr schweren Betonabdeckung nicht mehr gegeben war. Die rechte Seite ist hingegen vollkommen intakt bzw. standfest. Hier stehen die Maurerarbeiten kurz vom Abschluss, ab der 30. KW sind Pflasterarbeiten und die Einhausung der Müllcontainer vorgesehen. Die Fertigstellung der Maßnahme erfolgt zum Ende der Ferien.

 

An beiden Schulen:

 

Der Umbau bzw. Erneuerung der Schließanlagen: Die digitalen Zylinder sind eingebaut, die mechanischen Schließungen werden in der 30. und 31. KW getauscht.

 

Stand der Offenen Ganztagsschule an der Johannes-Schwennesen-Schule:

 

Es liegen 114 Anmeldungen von zukünftig 191 Schülerinnen und Schülern vor. Insgesamt wurde das Angebot sehr gut angenommen, so dass einzelne Kurse doppelt angeboten werden müssen. Lediglich 3 Kurse sind nicht zustande gekommen. In einzelnen Kursen sind noch freie Plätze, die durch gezieltes Werben noch nachbesetzt werden sollen.

 

Mit dem Schützenverein wurde vereinbart, dass statt einer Miete die Energiekosten seitens der Stadt übernommen werden. Aufgrund des Verbrauchs in den Vorjahren wird sich die monatliche Belastung bei ca. 300,-- € monatlich liegen. Durch die Nutzung des Schützenhauses für das Mittagessen werden diese jedoch steigen. Die übrigen Verbrauchsmittel werden der Stadt in Rechnung gestellt. Die Essensausgabe erfolgt durch drei Mitglieder des Schützenvereins, die auf 450,-- €-Basis zunächst befristet auf ein halbes Jahr bei der Stadt beschäftigt werden.

Das Essen wird im ersten Halbjahr von der AWO-Küche „Kleiner Friedrich“: AWO- Service GmbH im Hause des AWO Wohn- u. Servicezentrums in Tornesch kommen. Eine Mahlzeit kostet 2,80 €.

 

Sprachheilintensivmaßnahme (SIM) an der Fritz-Reuter-Schule:

 

Die Leistungs- und Prüfvereinbarung mit der Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen. Kreise (KOSOZ) und die Vereinbarung über die Höhe der Tagessätze zur Vergütung sind soweit unterschriftsreif.

 

Jedoch wurde seitens des Kreises mitgeteilt, dass geprüft werde, ob der Kreis selbst im Folgejahr die Trägerschaft übernimmt. Bislang fehlt insoweit eine klare Zusage des Kreises über den Fortbestand bzw. über die Entschädigung für getätigte Investitionen an die der Stadt Tornesch im Falle einer vorzeitigen Kündigung.

 

 

Übersicht über die Änderungen zum Schulgesetz

 

Am 28.05.2013 hat das Kabinett den Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes verabschiedet. Es soll zum Schuljahr 2014/15 wirksam werden.

 

Die wesentlichen Änderungen sind:

 

  • Neben dem Gymnasium wird die Gemeinschaftsschule einzige weiterführende allgemein bildende Schulart.

Alle bestehenden Regionalschulen mit mindestens 240 Schülerinnen und Schülern werden zum 1. August 2014 in Gemeinschaftsschulen umgewandelt.

Diese Schulen erstellen im Laufe des Schuljahres 2014/15 ein pädagogisches Konzept, wie sie die Verpflichtung zum längeren gemeinsamen Lernen umsetzen wollen. An den Regionalschulen mit geringerer Schülerzahl werden zum 1. August 2014 keine neuen 5. Klassen mehr gebildet; die Jahrgangsstufen 6 bis 10 laufen grundsätzlich nach den bislang für die Schulart Regionalschule geltenden schulrechtlichen Regelungen aus. Für diese Schulen besteht allerdings die Möglichkeit, sich mit einer Gemeinschaftsschule organisatorisch zu einer Schule (Gemeinschaftsschule) zu verbinden. Dann könnten auch wieder Fünftklässler aufgenommen werden.

 

  • Im Schuljahr 2014/15 mit einem Gymnasium verbundene Regionalschulteile werden zum 1. August 2014 in einen 'Gemeinschaftsschulteil' umgewandelt. Die betreffenden Schulen erhalten insoweit als Gymnasien mit verbundenem Gemeinschaftsschulteil Bestandsschutz. Im Übrigen bleibt die organisatorische Verbindung von Gymnasium und Gemeinschaftsschule jedoch unzulässig.

 

  • Die Unterrichtsgestaltung an den Gemeinschaftsschulen kann nicht mehr auch in abschlussbezogenen Klassenverbänden erfolgen. Ausnahmen sind die 'Flex-Klassen' in der flexiblen Übergangsphase zur Vorbereitung auf die Berufsbildungsreife (vorher: Hauptschulabschluss).

In den Jahrgangsstufen 5 und 6 findet der Unterricht ausschließlich in binnendifferenzierender Form statt. Ab der Jahrgangsstufe 7 kann den unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler neben der Binnendifferenzierung auch durch Unterricht in nach Leistungsfähigkeit und Neigung differenzierten Lerngruppen in einzelnen Fächern entsprochen werden.

 

  • Schulen ohne eigene Oberstufe können mit Schulen mit Oberstufe (Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe oder Gymnasien) und/oder Beruflichen Gymnasien Kooperationen eingehen.

Mit der Kooperation wird ermöglicht, dass die Schülerinnen und Schüler bereits mit dem Wechsel in die weiterführende Schule die Oberstufe kennen, deren Zugang - bei Erfüllung der allgemeinen schulischen Leistungsvoraussetzungen - rechtlich garantiert wird. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit der Schulen auch pädagogisch inhaltlich den Weg für einen Übergang von der 10. Jahrgangsstufe in die Oberstufe der Kooperationsschule befördern. Damit eine Kooperation wirksam werden kann, muss Einvernehmen mit dem jeweiligen Schul- oder Anstaltsträgers hergestellt werden, weshalb die Träger frühzeitig zu beteiligen sind. Nachdem die Schulkonferenz oder die Pädagogische Konferenz (RBZ) die Kooperationsvereinbarung durch Mehrheitsbeschluss befürwortet hat, wird sie durch die Schulleiterinnen oder die Schulleiter geschlossen. Die Schülerinnen und Schüler der Schule ohne Oberstufe erhalten bei Erfüllung der allgemeinen schulischen Leistungsvoraussetzungen einen gebundenen Anspruch auf Aufnahme in die Kooperationsschule.

  • An den Gymnasien umfasst der Bildungsgang grundsätzlich acht Jahrgangsstufen bis zum Abitur.

Die im Schuljahr 2014/15 bestehenden Gymnasien mit einem neunjährigen oder mit einem acht- und neunjährigen Bildungsgang (Y-Gymnasien) erhalten einen dauerhaften Bestandsschutz. Die betreffenden elf G9-Gymnasien können mit Genehmigung des Bildungsministeriums auf Antrag des Schulträgers zu einem achtjährigen Bildungsgang wechseln. Die vier Gymnasien mit einem acht- und neunjährigen Bildungsgang (Y-Gymnasium) können entsprechend zum acht- oder zum neunjährigen Bildungsgang wechseln.

  • An die Stelle des "Hauptschulabschlusses" tritt die Bezeichnung "Berufsbildungsreife", an die Stelle des "Realschulabschlusses" tritt die Bezeichnung "Mittlerer Schulabschluss".

 

  • Die Schulen sollen das Verständnis für die Bedeutung der Heimat und die Pflege der niederdeutschen Sprache fördern.

 

  • Lehramtsstudentinnen und –studenten erhalten die Möglichkeit in der Schule mitzuarbeiten und werden dadurch früher einbezogen.

 

  • Die Regelungen zum Schullastenausgleich wurden nicht geändert. Jedoch ist die (seit einem Jahr angekündigte) Handreichung mittlerweile veröffentlicht. Diese Handreichung beinhaltet auch die Änderung des § 111 SchulG durch das Haushaltsbegleitgesetz 2013 - GVOBl. S.16 - (Wiedereinführung der Investitionskostenpauschale 250,- € ab 01.01.2013).

Dementsprechend wurde auch auf der Bürgermeisterkonferenz am 17.06.2013 entschieden, dass auch für 2012 eine Investitionspauschale i. H. v. 250,- € angerechnet wird.

 

Bürgerstiftung der Stadt Tornesch i. M. Gerhard Veit

 

In der letzten Ausschuss-Sitzung wurde beschlossen die Erlöse des Vorjahres aus der Bürgerstiftung an den TUS-Esingen für die Beschaffung einer mobilen Zeitmessanlage sowie den Schützenverein für den Aufbau einer Bogensportabteilung bereit zu stellen. Der TUS-Esingen hat die Zeitmessanlage bereits beschafft und sich für die Bereitstellung der Mittel bedankt. Der Schützenverein hat bereits Bogen und sonstige Materialien für die Bogensportabteilung beschafft. Der Bau des Schießfeldes sowie die Errichtung eines Außencontainers für die Verwahrung der Scheiben und Bögen sind geplant und befinden sich in der Umsetzung.

 

 

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Anlagen

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