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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/600

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Im Bereich des Bebauungsplans 86 „Hasweg – Schebbel“ ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) vorgesehen. Der Flächennutzungsplan sieht für diesen Bereich jedoch ein „Dorfgebiet“ (MD) vor. Da das Verfahren des Bebauungsplans 86 nicht als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB durchgeführt werden kann, ist keine einfache „Berichtigung“ des Flächennutzungsplans möglich, sondern wird eine „Änderung“  erforderlich. Das Verfahren zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans beginnt zeitgleich mit der Aufstellung des Bebauungsplans 86 „Hasweg - Schebbel“.

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Planung wird vom Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsarchitekturbüro Zumholz erarbeitet. Die Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 42. Änderung "Hasweg - Schebbel" für das Gebiet südlich des Haswegs in einer Tiefe von ca. 70 m, südwestlich der Landesstraße L 107  Pinneberger Str. in einer Tiefe von ca. 80 m und westlich des Schebbels in einer Tiefe von ca. 130 m aufgestellt.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf die erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

4. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll schriftlich erfolgen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung erfolgen.

 

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Anlagen

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