Fraktionsantrag der FDP - VO/06/018
Grunddaten
- Betreff:
-
Informationen über eine Umsetzung des angedachten Bundesmodells
a.) Befreiung von Gebühren für einen Kindergartenplatz ab dem 3. Lebensjahr
für Tornescher Kinder
b.) Befreiung von Gebühren für einen Kindergartenplatz 1 Jahr vor Schulbeginn
für Tornescher Kinder
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag der FDP
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Sabine Kählert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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20.02.2006
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Zu a.) Befreiung von Gebühren für einen Kindergartenplatz ab dem 3. Lebensjahr für Tornescher Kinder
Die anliegende Aufstellung weist unterteilt nach den jeweiligen Kindertagesstätten und Betreuungszeiten die jeweiligen Einnahmeausfälle aus. Der bereits jetzt eingestellte Zuschuss der Stadt Tornesch für die Sicherstellung des Betriebes der Tornescher Betreuungseinrichtungen würde sich von 1.433.600,-- um 716.500,-- auf 2.150.000,-- erhöhen.
Sollte dieser Vorschlag angenommen werden, ist zunächst zu prüfen, wie die Kostendeckung erreicht werden kann. Darüber hinaus ist anzumerken, dass der Kreis Pinneberg damit aus seiner Verpflichtung zur Übernahme von Anteilen des Elternentgeltes gemäß Sozialstaffel entlassen werden würde. Lediglich die Landesmittel und ein geringer Betriebskostenanteil des Kreises Pinneberg würden einen geringen Anteil der Kosten decken. In einer Gebührenordnung müsste darüber hinaus festgelegt werden, dass für Kinder, die außerhalb von Tornesch ihren Wohnsitz haben das kreisübliche Elternentgelt zu entrichten ist, weil nicht davon auszugehen ist, dass im Rahmen des zu leistenden Kostenausgleiches der Wohnsitzkommune diese auch für das Elternentgelt eintreten wird.
Zu b.) Befreiung von Gebühren für einen Kindergartenplatz 1 Jahr vor Schulbeginn für Tornescher Kinder
Darüber hinaus war zu prüfen, welche Kosten entstehen würden, wenn der Besuch von Kindertagesstätten ein Jahr vor Schulbeginn kostenfrei für die Eltern gestellt würde. Für die Kostenerhebung wurden die Geburtenzahlen für das Einschulungsjahr 2007 erhoben. Insgesamt 147 Kinder werden 2007 schulpflichtig werden. Zur Rundung wurde für evt. Zuzüge von 150 Kindern ausgegangen. Ein kostenfreies Jahr für die künftigen Schulkinder würde die Stadt Tornesch zusätzlich rd. 230.000,-- kosten. Auch hier gilt, dass der Kreis Pinneberg sich nicht mehr aufgrund der Sozialstaffel beteiligen würde. Lediglich der Landeszuschuss und der geringfügige Betriebskostenzuschuss des Kreises Pinneberg würden noch vereinnahmt werden können.
Zusätzlich müsste geregelt werden, wie mit der Freistellung zu verfahren ist, wenn die eigentlich zur Einschulung anstehenden Kinder mangels Schulreife zurückgestellt würden.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt