Beschlussvorlage - VO/06/022
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinien über die Schülerbeförderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Ute Bräuß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Vorberatung
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20.02.2006
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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14.03.2006
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Schülerbeförderung von Schülern und Schülerinnen aus dem Ortsteil Ahrenlohe zur Fritz-Reuter-Schule und später auch zur Wilhelm-Busch-Schule wurde seinerzeit anlässlich der Schließung der Grundschule in Ahrenlohe aufgenommen.
Der Elternbeitrag für die Nutzung des gemeindeeigenen Schulbusses beträgt zur Zeit 24,-- pro Schüler/in pro Monat gem. der Richtlinien über die Schülerbeförderung vom 10.12.1993, in der Fassung der letzten Änderung vom 17.12.2001.
Leider entwickelt sich die Kosten/Einnahmeseite zunehmend defizitär. Ein Vergleich der Kosten von 2004 und 2005 zeigt erwartungsgemäß erhöhte Kosten beim Kraftstoff und auch bei den Betriebs- und Reparaturkosten. Die größte Abweichung ergibt sich jedoch auf der Einnahmeseite. Hier ist der von den Eltern erbrachte Eigenanteil an den Beförderungskosten von 3.232,80 in 2004 auf 2.400 in 2005 zurückgegangen. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass immer mehr Eltern nur einen Teil des Monatsbeitrags zahlen, da sie entweder nur die Hin- oder Rückfahrt oder ihr Kind nur an einzelnen Tagen in der Woche befördern lassen. Der Verwaltungsaufwand für die Organisation einer solchen individuellen Schülerbeförderung steht in keiner Relation zu den dadurch verursachten Kosten. Zudem wird so ein Platz im Bus beansprucht, der anderen Kindern nicht mehr zur Verfügung steht ohne dass die vollen Elternanteile hierfür entrichtet werden.
Um der Entwicklung des Defizits (2004: 814,08 ; 2005 2.353,34 ) entgegenzuwirken, wird daher vorgeschlagen, den Elternanteil auf monatlich 30,-- anzuheben und gleichzeitig festzuschreiben, dass auch eine nur teilweise Nutzung des Schulbusses nicht zur Reduzierung des Elternbeitrages führt.
Diese Richtlinie sollte zum Schuljahresbeginn 2006/2007 in Kraft treten,
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt