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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/724

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Der Aufstellungsbeschluss über den B-Plan 79 wurde am 04.05.2009 gefasst. Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung hat am 30.06.2010 stattgefunden.

Nach diesem Verfahrensschritt fand ein Wechsel in der Bearbeitung des Bebauungsplans statt: das Büro Schellenberg-Bäumler hat die Weiterführung der Planung an das Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung übergeben. Der Planentwurf wurde geringfügig angepasst.

 

Um eine Wohnnutzung festsetzen zu können, ist eine Lösung der absehbaren Lärmkonflikte mit der südlich gelegenen gewerblichen Nutzung (B-Plan 52) erforderlich. Hier zeichnet sich nun eine Lösung ab, so dass das Verfahren zum B-Plan 79 jetzt weitergeführt werden kann.

Die durchgeführten umfangreichen schalltechnischen Untersuchungen sind in die Planung mit eingeflossen und können bei Interesse durch den FD Bauverwaltung und Stadtplanung zur Verfügung gestellt werden.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Planung wird vom Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung und vom Landschaftsplanungsbüro Zumholz erarbeitet, die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt bereit.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung
 

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß Zusammenstellung vom 30.10.2013 geprüft (Zwischenabwägung). Die Zusammenstellung vom 30.10.2013 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans 79 „Kuhlenweg – Großer Moorweg“ für das Gebiet zwischen Kuhlenweg, Großer Moorweg, Schäferweg und Kleiner Moorweg  und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 

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Anlagen

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