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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/725

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A: Sachbericht

Im Bereich nördlich der Lise-Meitner-Allee, gegenüber der Einfahrt Merian-Str., befindet sich ein Grundstück, dessen Zuschnitt sich auf Grund einer in die Fläche hineinragenden öffentlichen Grünfläche als nachteilig für eine effiziente gewerbliche Nutzung erweist. Es besteht ein konkretes Ansiedlungsinteresse eines mittelständischen Unternehmens aus dem produzierenden Gewerbe, das ca. 50 Mitarbeiter am Standort Tornesch beschäftigen möchte. Beim dem betreffenden Grundstück handelt es sich um die letzte zur Verfügung stehende planungsrechtlich bereits vorbereitete Baufläche mit entsprechender Größe im Businesspark bzw. in Tornesch insgesamt.

Die betroffene Grünfläche ist Teil einer größeren Grünfläche, die zur Auflockerung des Sondergebiets Umwelttechnik (Businesspark Tornesch) dient. Als Pflegemaßnahme für die Grünfläche ist im B-Plan eine extensive Grünlandnutzung vorgesehen. Auf dem betroffenen Bereich der Grünfläche befindet sich eine Linde, die auch nach Reduzierung der Grünfläche möglichst erhalten bleiben sollte.

 

Zu B: Stellungnahme der Verwaltung

Die Erteilung einer Baugenehmigung des Vorhabens gem. § 31 BauGB (Ausnahmen und Befreiungen) ist nach Aussage der Bauaufsicht (Kreis Pinneberg) nicht möglich. Es ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Die Änderung kann im vereinfachten Verfahren (gem. § 13 BauGB) erfolgen, da Grundzüge der Planung nicht berührt werden und mit der Planung keine erheblichen Umweltauswirkungen verbunden sind. Im vereinfachten Verfahren kann von einer frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden (§§ 3,4 BauGB) und von einem Umweltbericht abgesehen werden. Der Vorteil des vereinfachten Verfahrens liegt damit vor allem in der Zeitersparnis, die in diesem Fall von besonderer Relevanz ist.

Planungsziel ist zum einen die Anpassung des Grundstückzuschnitts zu Gunsten einer effizienteren gewerblichen Flächenausnutzung, zum anderen die Regelung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs auf der Ebene des Bauleitplanverfahrens.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Planung wird vom Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

1. Der Bebauungsplan Nr. 47 „Businesspark Tornesch“ wird für das Gebiet zwischen Lise-Meitner-Allee und Hypatia-Str. nordöstlich der Lise-Meitner-Allee auf einer Länge von ca. 90 m in einer Tiefe von ca. 30 m gemäß dem beigefügten Lageplan die 4. Änderung aufgestellt. Folgende Planungsziele werden verfolgt:

  • Anpassung des Grundstückzuschnitts zu Gunsten einer effizienteren gewerblichen Flächenausnutzung
  • Regelung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs einer durch die Änderung erfolgenden Verkleinerung einer öffentlichen Grünfläche

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

 

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13 Abs.2 Nr.1 BauGB abgesehen.

 

4. Der Entwurf der 4.Änderung des Bebauungsplanes 47 für das Gebiet zwischen Lise-Meitner-Allee und Hypatia-Str. nordöstlich der Lise-Meitner-Allee auf einer Länge von ca. 90 m in einer Tiefe von ca. 30 m gemäß dem beigefügten Lageplan und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

5. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

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Anlagen

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