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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/758

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Über die Planung wurde am 21.10.2013 zuletzt beraten, der Bau- und Planungsausschuss fasste damals den Auslegungsbeschluss. Zwischenzeitlich wurden, wie in der letzten Vorlage angekündigt, Lärmpegelbereiche entsprechend der Aussagen der schalltechnischen Untersuchung ergänzt. Die öffentliche Auslegung sowie die Behördenbeteiligung haben vom 25.11.-27.12.2013 stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen sind der Abwägungstabelle zu entnehmen. In Folge der Behördenbeteiligung wurden geringfügige Änderungen der Planzeichnung (Ergänzung der Darstellung von Sichtdreiecken) und der textlichen Festsetzungen (ausnahmsweise Zulässigkeit einer zweiten Wohneinheit je Wohngebäude) vorgenommen. Eine erneute Auslegung wird nicht erforderlich, der Satzungsbeschluss kann gefasst werden.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die Planung wird vom Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet, der Umweltbericht wurde durch das Büro Zumholz erstellt, Mittel stehen im Haushalt bereit.

 



 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

  1. Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 14.01.2014 geprüft. Die Zusammenstellung vom 14.01.2014 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung den Bebauungsplans 86 für das Gebiet südlich des Haswegs in einer Tiefe von ca. 40 bis 70 m, südwestlich der Pinneberger Str. (Landesstraße L107) in einer Tiefe von ca. 40 bis 80 m und westlich des Schebbels in einer Tiefe von ca. 20 bis 130 m gem. beigefügtem Plan.

 

  1. Die Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.


 

 

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Anlagen

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